Just Landed
Belgien - ändern
Belgien > Landesführer > Visa & Papiere > Aufenthaltsgenehmigungen
Themen
Tools

Aufenthaltsgenehmigungen

Und warum Sie eine Identitätskarte brauchen



Alle ausländischen Bürger, die für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen nach Belgien kommen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen.

Jedem EU-Bürger wird eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gewährt. Diese ist drei bis fünf Monate gültig und kann um weitere drei Monate verlängert werden, sobald Sie Arbeit gefunden haben und im belgischen Sozialversicherungssystem registriert worden sind. Sie können dann eine Identitätskarte ( Identity Card) beantragen und im Verzeichnis der ausländischen Bevölkerung aufgenommen werden. Um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie sich nur innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft in Belgien im Rathaus der Gemeinde, in der Sie sich aufhalten, anmelden.

Nicht-EU-Bürger müssen sich innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft in Belgien in ihrer Gemeinde anmelden, auch wenn sie in einer vorläufigen Unterkunft wohnen. Sie werden Ihr Langzeit-Visum benötigen, um einen Anspruch auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu haben. Innerhalb von 2 Wochen müssen Sie Ihren ständigen Wohnsitz beziehen, eine Identitätskarte für Ausländer beantragen und offiziell im Verzeichnis der ausländischen Bevölkerung aufgenommen werden.

Unabhängig davon, ob Sie EU-Bürger sind oder nicht, müssen Sie und die Familienmitglieder über 21 für die Beantragung der Identitätskarte persönlich ins Rathaus gehen, um sich registrieren zu lassen. Für Kinder unter 12 Jahren wird eine Namenskarte ausgestellt, während sich Kinder zwischen 12 und 15 zwischen der Namenskarte und der Identitätskarte für Erwachsene wählen. Um die Identitätskarte zu beantragen, benötigt jeder Antragssteller drei Passbilder, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis ( certificat de bonne vie), sowie eine Arbeitserlaubnis und ein Visum, wenn Sie Nicht-EU-Bürger sind. Die Gebühr für den Antrag variiert von Gemeinde zu Gemeinde, beträgt aber normalerweise ca. 7,50€. In einigen Gemeinden kann es sein, dass Ihnen die Fingerabdrücke abgenommen werden.

Alle Einwohner Belgiens über 12 Jahren müssen ihre Identitätskarte immer bei sich haben. Obwohl willkürliche Identitätsüberprüfungen nach dem belgischen Gesetz nicht mehr zugelassen sind, kann ein Polizeibeamter sich die Identitätskarte zeigen lassen, wenn er einen „begründeten Anlass“ hat, Sie wegen eines Verbrechens zu verdächtigen. Wenn Sie Ihre Karte nicht vorweisen können, können Sie für bis zu 12 Stunden unter Arrest gestellt werden, bis Ihre Identität und Ihr Recht in Belgien zu sein offiziell festgestellt wurden.

Kinder unter 12 müssen ihre Namenskarte immer bei sich tragen, wenn sie ohne ihre Eltern unterwegs sind (üblicherweise tragen sie diese in einer Plastikhülle um den Hals). Während Sie darauf warten, dass Ihre Identitätskarte ausgestellt wird, ist es vernünftig den Ausweis immer bei sich zu haben.

Identitätskarten für Ausländer müssen jedes Jahr erneuert werden. Wenn Sie umziehen, müssen Sie eine neue Identitätskarte beantragen, sogar wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen.


Drucken









Weitere Links zum Thema Visa & Papiere