Visa für Deutschland

Vorschriften und Antragsverfahren

Visa für Deutschland

Je nach Ihrer Nationalität benötigen Sie ein Visum für Deutschland. Obwohl sich die Visabestimmungen regelmäßig ändern, werden Sie wahrscheinlich in eine der folgenden Kategorien fallen:

Nationalitäten, die auf keinen Fall ein Visum benötigen

EU-Bürger und Bürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz benötigen kein Visum für Deutschland.

Nationalitäten, die für Aufenthalte bis zu 3 Monaten kein Visum benötigen

Bürger aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussalam, Kanada, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Macau, Malaysia, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, San Marino, Serbien, den Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, Südkorea, Taiwan, Uruguay, dem Vatikan und Venezuela können auch ohne ein Visum einreisen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ansonsten können Sie nach Deutschland einreisen, solange Sie dort nicht arbeiten wollen. Falls Sie länger als drei Monate bleiben oder arbeiten möchten, müssen Sie allerdings ein Visum beantragen, das Sie in Ihrer Botschaft beantragen können.

Nationalitäten, die für jede Einreise ein Visum benötigen

In diesem Fall benötigen Sie selbst für einen Kurzaufenthalt ein Visum. Dies gilt für viele afrikanische und asiatische Staaten.

Weitere Informationen zu den deutschen Visabestimmungen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de .

Visa werden in der Regel für einen bestimmten Aufenthaltszweck ausgestellt (z.B. Touristenvisa, Studentenvisa etc.). Die Art des Visums richtet sich nach dem Grund Ihres Aufenthalts und entspricht den verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigung (der einzige Unterschied besteht darin, dass Visa außerhalb von Deutschland ausgestellt werden).

Nach der Einreise in Deutschland können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese wird für denselben Aufenthaltszweck wie Ihr Visum ausgestellt. Der Grund Ihres Aufenthalts kann nach Ihrer Einreise nicht mehr geändert werden, sie können daher beispielsweise nicht mit einem Studentenvisum einreisen und anschließend eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsstatus ändern möchten, müssen Sie wahrscheinlich zunächst in Ihr Heimatland zurückkehren, um von dort aus ein neues Visum zu beantragen! Sie sollten daher den Grund Ihres Aufenthalts vor Ihrem Visumsantrag sorgfältig durchdenken.

Dokumente und Wartezeiten

Für einen Visumsantrag müssen Sie voraussichtlich einige oder alle der folgenden Dokumente vorweisen (kontaktieren Sie Ihre deutsche Botschaft oder ein Konsulat für genauere Informationen):

  • einen Reisepass, der mindesten drei Monate über den Ablauf des Visums hinaus gültig ist, mit zwei leeren Seiten für die Einfügung des Visums.
  • Antragsformular(e) für Ihr Visum; die Anzahl hängt von der Nationalität des Antragstellers ab
  • 2 Passfotos
  • einen Nachweis Ihrer finanziellen Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten während Ihres Aufenthalts
  • einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • einen Nachweis Ihres Aufenthaltsgrunds und/oder eine Hotelreservierung sowie ein Rückflugticket
  • ein Schreiben Ihres Arbeitsgebers oder Ihrer Bildungsinstitution. Für Selbständige ein Schreiben Ihres Steuerberaters, Bankberater oder Ihrer lokalen Handelskammer.

Bitte prüfen Sie die genauen Bestimmungen bei Ihrer lokalen Botschaft in Deutschland.

Visumsanträge sollten mindesten 6 Wochen vor der geplanten Abreise gestellt werden. Falls Sie Ihr Visum außerhalb Ihres Heimatlandes beantragen, wird der Antrag an die zuständige Botschaft Ihres Heimatlandes weitergeleitet. Dies kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

Das Schengener Abkommen

Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens, das eine Reisefreiheit innerhalb der unterzeichnenden Ländern garantiert. Ein durch eines der Schengen-Länder ausgestelltes Visum ist automatisch auch für die anderen Staaten des Abkommens gültig. Reisen innerhalb der Schengen-Staaten werden deshalb rechtlich wie Reisen innerhalb Deutschlands behandelt. Falls Sie nach Deutschland mit einem Touristenvisum einreisen, können Sie sich i.d.R. bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in jedem beliebigen Mitgliedsland des Schengen-Abkommens aufhalten.

Es gibt 26 Schengen-Mitgliedstaaten, darunter 4 außerhalb der EU. In April 2013 sind dies: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal , Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

  • Obwohl Sie innerhalb von 6 Monaten unlimitiert in die Schengen-Staaten ein- und ausreisen können, darf die gesamte Zeit Ihres Aufenthaltes innerhalb dieser Staaten nicht 90 Tage überschreiten.
  • Ein durch einen Schengen-Staat ausgestelltes Visum ist automatisch auch für die anderen Staaten gültig.

Folgende Länder in Europa sind nicht Mitgliedstaaten des Schengen Abkommens: Kroatien, Vereinigtes Königreich, Zypern, Irland, Rumänien und Bulgarien. Rumänien, Bulgarien und Zypern planen einen Beitritt in den nächsten Jahren.

Trivia: Schengen ist eine Stadt in Luxemburg, in der das Abkommen 1985 unterzeichnet wurde.

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Weitere Kommentare

  • Erwin Piepka, 30 September 2012 Antworten

    Arbeitserlaubnis

    Meine Frau ist Chinesin. Der Vetter meiner Frau hat eine Arbeitserlaubnis für ein Jahr für Italien. Italien hat viel Arbeitslose und er ist jetzt bei uns in Deutschland. Was muß getan werden das er in Deutschland arbeiten kann? Freie Stellen sind kein Problem.