Just Landed
Deutschland - ändern
Deutschland > Landesführer > Gesundheit > Krankenversicherung
Themen
Tools

Krankenversicherung

So sichern Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland ab



Ihre höchste Priorität bei einem Aufenthalt in Deutschland sollte eine adäquate Krankenversicherung sein. Medikamente, Ärzte und Kränkenhäuser sind in Deutschland extrem teuer.

Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie für den Fall einer Krankheit oder eines Notfalls ausreichend versichert sind. Zudem ist eine Krankenversicherung Pflicht für alle Arbeitnehmer und Studenten, so dass Sie ohne diese nicht in Deutschland arbeiten oder studieren können.

In 2007 gab es in Deutschland rund 200.000 unversicherte Personen. Mit der Gesundheitsreform von 2007 hat die deutsche Regierung nun eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen, unter der alle in Deutschland lebenden Personen versicherungspflichtig sind.

Als EU-Bürger haben Sie in Deutschland Anrecht auf freie medizinische Behandlung. Seit Juni 2004 benötigen Sie hierzu eine europäische Krankenversicherungskarte, die die Formulare E111, E110, E128 und E119 ersetzt. Falls Sie allerdings langfristig in Deutschland bleiben, müssen Sie Ihre Karte gegen eine deutsche Krankenversicherung eintauschen.

Die Krankenversicherungsbeiträge werden in Deutschland zu je 50% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für private Versicherungen. Studenten können eine spezielle Studentenversicherung mit günstigeren Beiträgen erhalten. Die Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Informationen zu diesem System finden Sie in unserem Kapitel zur Sozialversicherung.

Gesetzliche und private Krankenversicherung

In Deutschland existieren zwei parallele Krankenversicherungssysteme:

(a) Die gesetzliche Krankenversicherung wird über den deutschen Staat getragen. Die meisten Ausländer (und auch die meisten Deutschen) sind zum Abschluss einer gesetzlichen Versicherungspolice verpflichtet.

(b) Eine private Krankenversicherung können Sie nur in bestimmten Fällen abschließen. Private Versicherungen decken i.d.R. mehr Kosten als gesetzliche Versicherungen, sind aber nicht in allen Fällen vorteilhaft.

Fast jeder Anwohner in Deutschland kann eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen, aber nur wenige Bürger können die gesetzliche Versicherung zugunsten einer Privatversicherung aufgeben. Um herauszufinden, welches Versicherungssystem für Sie in Frage kommt, gehen Sie wie folgt vor:

(a) Finden Sie zunächst heraus, ob Sie überhaupt zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung wählen können. Falls Sie sich gesetzlich versichern lassen müssen, brauchen Sie keine Privatversicherungen zu vergleichen.

(b) Falls Sie eine private Krankenversicherung abschließen können, sollten Sie die Vor- und Nachteile beider Systeme zunächst gründlich vergleichen.

Obwohl ein Versicherungsvergleich kompliziert und zeitraubend ist, sollten Sie sich hierfür auf jeden Fall ein wenig Zeit nehmen. Unser Kapitel zum Thema Krankenversicherung wird Sie Schritt für Schritt bei Ihrem Entscheidungsprozess begleiten.

Wer muss sich gesetzlich versichern lassen?

Im 2007 war eine gesetzliche Krankenversicherung für folgende Gruppen vorgeschrieben:

  • Alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als €400 und einem Brutto-Jahreseinkommen von weniger als €47.250
  • Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten
  • Prakikanten und Auszubildende
  • Rentner, die während der zweiten Hälte ihres Berufslebens vorwiegend staatlich versichert waren oder über Familienangehörige mitversichert waren
  • Empfänger von Arbeitslosengeld (mit einigen Ausnahmen)

Studenten aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, können weiterhin über die Krankenversicherung in ihrem Heimatland versichert bleiben. Für genaue Informationen sollten Sie das Auslandsamt an Ihrer Hochschule kontaktieren. Auf jeden Fall aber werden Sie bei Ihrer Einschreibung den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen müssen.

Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherungen bietet detaillierte Informationen zum gesetzlichen Versicherungssystem in verschiedenen Sprachen unter www.bmgs.bund.de.

Wer kann sich privat versichern lassen?

Theoretisch kann jeder, der nicht in eine der obigen Kategorien fällt, eine private Krankenversicherung abschließen. Beachten Sie jedoch, dass es äußerst schwierig und oftmals sogar unmöglich ist, nach dem Abschluss einer Privatversicherung zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das gesetzliche Versicherungssystem zurückzuwechseln!! Bevor Sie sich für eine private Versicherung entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile beider Systeme daher gründlich vergleichen.

Was sind die Vor- und Nachteile beider Systeme?

Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort, da die Vor- und Nachteile beider Systeme stark von Ihrer persönlichen Situation abhängen. Bei Ihrer Analyse sollten Sie jedoch auf jeden Fall folgende Punkte beachten:

Versicherungsbeiträge: Um die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung zu verstehen, sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass beide Systeme nach völlig unterschiedlichen Beitragsprinzipien arbeiten:

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrem Bruttoeinkommen (ca. 14% mit einem Deckelungssatz). Einkommensschwache Mitglieder werden nach dem Sozialprinzip somit von einkommensstarken Mitgliedern "quersubventioniert". Bei einem hohen Einkommen wird eine private Versicherung daher in vielen Fällen günstiger sein. Als Student erhalten Sie in der gesetzlichen Versicherung spezielle Studententarife mit günstigen Beitragssätzen.
  • Die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Ihrem Risikoprofil. Frauen und ältere Mitglieder entrichten z.B. höhere Beitragssätze als junge Männer. Die Beitragssätze werden dabei nach den durchschnittlichen Gesundheitskosten für bestimmte Bevölkerungsgruppen berechnet. Je älter Sie sind, desto weniger lohnt sich also ein Wechsel in die private Krankenversicherung.

Beachten Sie, dass die Versicherungsbeiträge immer zu je 50% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden, unabhängig vom Versicherungssystem. Als Selbständiger zahlen Sie die Beiträge komplett selbst.

Erstattung von Medikamenten und Behandlungen: Falls Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie für Medikamente und ärztliche Behandlungen nur eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung entrichten. Die restlichen Kosten werden direkt von Ihrer Versicherung bezahlt. Privatversicherte entrichten normalerweise keine oder nur geringere Zuzahlungen, die Versicherung erstattet also einen höheren Anteil der Kosten. Als Privatpatient müssen Sie die entsprechenden Rechnungen zunächst selbst begleichen und bekommen die Kosten gegen Vorlage einer Quittung dann von Ihrer Versicherung erstattet.

Private Krankenversicherungen: Private Krankenversicherungspolicen enthalten oftmals einen weiter gefassten Versicherungsschutz mit besseren Leistungen. Dieser umfasst z.B. den Aufenthalt in privaten Kliniken, alternative Therapien wie Akkupunktur, spezielle Brillengläser und Kontaktlinsen sowie weitere Leistungen, die unter dem gesetzlichen Versicherungsschema nicht erstattet werden. Zwar haben in den vergangenen Jahren auch einige alternative Heilbehandlungen in ihre Leistungen aufgenommen, doch reichen diese bei weitem noch nicht an die der privaten Versicherungen heran. Viele Ärzte behandeln Privatpatienten zudem bevorzugt, da aufgrund der höheren Kostenerstattung sie profitabler sind. Einige Ärzte nehmen sogar nur Privatpatienten an.

Ein weiterer Vorteil von privaten Krankenversicherungen ist, dass Sie - anders als bei gesetzlichen Versicherungen - normalerweise keine Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen leisten müssen. Allerdings bieten einige Privatversicherungen Tarife mit einem Selbstbehalt, bei denen Sie für bestimmte Medikamente und Behandlungen bis zu einem Maximalbetrag einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Im Gegenzug sinken Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge.

Gesetzliche Krankenversicherung: Trotz ständiger Klagen der meisten Deutschen bietet das gesetzliche Krankenversicherungssystem auch einige Vorteile gegenüber einer Privatversicherung. Der größte Vorteil ist, dass Ihre Familie ohne jegliche Zusatzkosten mit Ihnen mitversichert ist. Solange Ihr Ehepartner und (bis zu einem bestimmten Alter) Ihre Kinder keine eigene Versicherung haben und ihr gemeinsames Einkommen €€345 pro Monat nicht übersteigt, sind diese ohne zusätzliche Beiträge bei Ihnen mitversichert (Stand 2005).

Beachten Sie jedoch, dass die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren immer mehr unter Druck geraten ist. Da die Regierung versucht, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen in den Griff zu bekommen, wurden die Zuzahlungen (also der Teil der Kosten, die Sie selbst bezahlen müssen) für Medikamente und Behandlungen signifikant angehoben. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich fortsetzen. In einigen medizinischen Bereichen wie z.B. der Zahnbehandlung und der Brillenverschreibung erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen nur einen Teil der Kosten.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung wird über ein Netzwerk von Non-Profit-Versicherungen abgewickelt, den sogenannten gesetzlichen Krankenkassen. Zu den bekannstesten gehören die TK, AOK und BEK. Seit 1996 können gesetzlich versicherte Patienten ihre Krankenkasse frei wählen. Obwohl die gesetzlich definierten Leistungen bei allen Versicherungen gleich sind, können die Beiträge je nach Versicherung varrieren. Es lohnt sich also zu vergleichen.

Ihre Krankenversicherung wird Ihnen eine Versicherungskarte ausstellen, die Sie bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch mitbringen sollten.

Beachten Sie, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sich ständig ändern. In 2007 umfassten diese Leistungen unter anderem:

  • Medizinische und zahnmedizinische Behandlung, mit freier Wahl des Arztes oder Zahnarztes
  • Krankenhausbehandlungen
  • Medikamente, Bandagen, begleitende Behandlungen sowie Hilfsmittel wie Hörgeräte und Rollstühle
  • Krankengeld: Normalerweise zahlt Ihr Arbeitgeber im Krankenheitsfall Ihr Gehalt bis zu 6 Wochen lang weiter aus. Anschließend zahlt die Krankenversicherung bis zu 78 Wochen lang 70% Gehalts weiter.
  • Vorbeugeuntersuchungen
  • Impfungen, ausgenommen sind Impfungen für Auslandsreisen
  • Kieferorthopädische Behandlungen, normalerweise bis zu einem Alter von 18 Jahren
  • Medizinisch notwendige Zahnfüllungen und Kronen

Falls Sie Kinder haben, können Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung weitere Leistungen erhalten. Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit bietet umfassende Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unter www.bmgs.bund.de.

In den folgenden Fällen werden Sie für Behandlungen und Medikamente einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen (Stand 2007):

  • Zahnfüllungen (50% der medizinisch notwendigen Behandlungskosten).
  • Einen Anteil der Kosten von Krankenhausaufenthalten sowie Rehabilitationsmaßnahmen (€10 pro Tag bis max. 28 Tage)
  • 10% der Kosten von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Verbandmaterial (Minimum €5, Maximum €10)

Falls Ihr Einkommen unter einem bestimmten Niveau liegt, können Sie sich von diesen Zuzahlungspflichten befreien lassen.


Drucken









Weitere Links zum Thema Gesundheit