Kosten des Immobilienkaufs

Provisionen, Steuern und Gebühren

Kosten des Immobilienkaufs

Zum Kaufpreis einer Immobilie in England addieren sich Provisionen, Steuern und diverse Gebühren. Ihre Summe kann eine beträchtliche Höhe ausmachen, so dass ein auf den ersten Blick vielleicht recht günstig erscheinender Preis für ein Objekt am Ende doch nicht ganz so attraktiv ist.

Zusätzliche Posten in Ihrem Finanzierungs-Gesamtmodell sind:

Maklerprovision: Ein Immobilienmakler in England erhält für seine Bemühungen und Aufwendungen vom Verkäufer, der ihn beauftragt hat, eine Provision. Ihre Höhe bewegt sich zwischen 2 und 6 Prozent, bezogen auf die Kaufsumme im Vertrag. Auf die Provision muss der Verkäufer die gesetzliche Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 17,5 Prozent zahlen. Der Käufer beteiligt sich an der Provision nicht. Hat er einen Relocation Service in An­spruch genommen, ist dieser natürlich von Seiten des Käufers zu honorieren. Die Höhe der Gebühren ist vorher auszuhandeln.

Notargebühren: Die Kostennote, die der Notar für seine Tätigkeit ausstellt, wird sich zwischen £500 und £800 plus Mehrwertsteuer bewegen. Der Notar des Verkäufers wird diesem eine Rechnung in ähnlicher Höhe stellen. Für den Auszug aus dem Hypothekar­verzeichnis sind etwa £100 und für sonstige anfallende Leistungen weitere £150 zu veranschlagen.

Grundbucheintrag: Die Eintragung im Land Registry kostet in der Regel £120.

Grunderwerbssteuer: Bei Objekten, die für weniger als £60.000 den Besitzer wechseln, zahlt man in England keine Grund­erwerbssteuer. Für den Betrag zwischen £60.000 und £250.000 kassiert der Fiskus 1 Prozent, für den zwischen £250.000 und £500.000 2 Prozent, für den über £500.000 3 Prozent.

Council Tax: In fast allen Grafschaften Englands wird eine Council Tax erhoben, deren Höhe von der Größe, von der Zahl und dem Status der Bewohner des Anwesens und von anderen Kriterien abhängt. Die diese Steuer von den Gemeinden festgelegt und erhoben wird, kann sie innerhalb des Landes stark differieren, dennoch ist sie relativ gering.

Weitervermietung Ihrer Immobilie

Falls Sie Ihre Residenz in England weitervermieten, müssen Ihre im Ausland erzielten Einkünfte aus Vermietung und Ver­pachtung in Deutschland, im Falle Sie dort nach wie vor steuerpflichtig sind, in Ihrer Steuererklärung aufscheinen. In England entrichtete Abgaben vermindern die daraus entstehende Steuerschuld. Es könnte aber sein, dass Ihnen durch das Vermieten gar kein Gewinn verbleibt, durch bestimmte Auf­wendungen am Ende sogar ein Verlust entsteht. Den können Sie als privater Vermieter einer Immobilie im Ausland bei ihrem deutschen Finanzamt aber leider nicht steuermindernd geltend machen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in England.

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