Steuern und Abgaben

Einkommensteuer und Sozialversicherung

Steuern und Abgaben

Wenn Sie in Großbritannien Ihren Wohnsitz genommen haben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen, zahlen Sie dort auch Ihre Steuern. Dabei gelten für Sie die gleichen Sätze wie für britische Staatsbürger. Durch Vereinbarungen zur Doppelbesteuerung innerhalb der Europäischen Union wird verhindert, dass Einkünfte in zwei Ländern versteuert werden.

Als in Großbritannien ansässig werden Sie betrachtet, wenn Sie

  • sich an mindestens 183 Tagen des Steuerjahres in Großbritannien aufhalten oder
  • Großbritannien regelmäßig besuchen und sich Ihre Besuche über einen Zeitraum von nicht mehr als vier Jahren über durchschnittlich mindestens 91 Tage je Steuerjahr erstrecken oder
  • wenn Sie zu einem Zweck nach Großbritannien einreisen, auf Grund dessen Sie sich darauf mindestens zwei Jahre im Land aufhalten werden.

Ein Steuerjahr reicht vom 6. April eines Jahres bis zum 5. April des Folgejahres. Nach Ihrer Einreise nach Großbritannien sind Sie angehalten, der Zollund Finanzbehörde ( HM Revenue & Customs HMRC) verschiedene Informationen schriftlich zu übermitteln.

Die notwendigen Informationen und Formulare dazu können Sie über die Webseite von HM Revenue & Customs unter www.hmrc.gov.uk  erhalten.

Der HMRC sind sämtliche steuerpflichtigen Einkommen zu melden. Die dafür einzureichenden Steuererklärungen werden mithilfe eines Selbstbewertungssystems ausgefüllt. Diese Angaben werden von der HMRC geprüft, die Ihnen dann Ihre Steuerschuld mitteilt.

Die Einkommensteuer wird aber im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Prinzips unmittelbar von Ihren Einkünften einbehalten. Es gelten folgende Einkommensteuersätze (2006):

  • Anfangssatz 10 % bei Jahreseinkommen zwischen 0 und 2.150 GBP
  • Grundsatz 22 % bei Jahreseinkommen zwischen 2.151 und 33.000 GBP
  • Höchstsatz 40 % bei Jahreseinkommen über 33.001 GBP

Sie dürfen jährlich einen bestimmten Betrag verdienen, der nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegt. Übersteigt Ihr gesamtes Einkommen nicht diesen Freibetrag, unterliegen Sie überhaupt keiner Einkommensteuerpflicht. Jeder Steuerpflichtige erhält einen persönlichen Freibetrag.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge zur staatlichen Sozialversicherung ( National Insurance, NI) werden ebenfalls direkt von Ihrem Gehalt einbehalten. Es gibt sechs verschiedene Beitragskategorien zur NI. Arbeitnehmer zahlen Beiträge nach Klasse eins. Die Beiträge zur NI werden sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gezahlt.

Ausführliche Informationen zu den Themen Steuern und Beiträge in Großbritannien finden Sie auf der Webseite des HM Revenue & Customs unter www.hmrc.gov.uk .

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Großbritannien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: