Einbürgerung

Niederlassungserlaubnis und britische Staatsbürgerschaft

Einbürgerung

Nach einem längeren Aufenthalt in Großbritannien können Sie eine Niederlassungsstatus oder die britische Staatsbürgerschaft beantragen.

Niederlassung

Eine Niederlassungserlaubnis berechtigt Sie zu einem unbegrenzten Aufenthalt in Großbritannien, zudem können Sie dort ohne jegliche Einschränkungen arbeiten und umziehen. Allerdings dürfen Sie England nicht länger als 2 Jahre am Stück verlassen. Andernfalls riskieren Sie den Verlust Ihrer Niederlassungserlaubnis.

Eine Niederlassungserlaubnis erhalten Sie unter einer der folgenden Voraussetzungen:

  • Nachdem Sie mindestens ein Jahr lang mit einem britischen Staatsbürger verheiratet sind
  • Nachdem Sie mindestens 4 Jahre ununterbrochen mit einer Aufenthaltserlaubnis in England gearbeitet haben
  • Nach 10 Jahren legalem Aufenthalt in Großbritannien.

Britische Staatsbürgerschaft

Um die britische Staatsbürgerschaft zu erlangen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen

  • Sie leben seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Großbritannien,
  • Sie haben insgesamt mindestens 5 Jahre in Großbritannien gelebt und während dieser Zeit maximal 450 Tage im Ausland verbracht,
  • Sie beabsichtigen, weiterhin in Großbritannien zu leben,
  • Sie verfügen über ausreichende Englisch-, Gälisch oder Welsch-Kenntnisse,
  • Sie haben einen “good character” (also keine kriminelle Vergangenheit).

Die britische Staatsbürgerschaft können Sie auch beantragen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind, mit einem britischen Staatsbürger verheiratet sind und seit mindestens 3 Jahren legal in Großbritannien gelebt haben (davon maximal 270 Tage im Ausland).

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