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Einkommenssteuerfreibeträge

Wie kann ich weniger bezahlen?



Folgende Befreiungen können beim zu versteuernden Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit beantragt werden:

  • Vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge;

  • Beiträge an geeignete italienische Rentenkassen bis zu 5.164,57€;

  • Rückerstattung von Reise- und Hotelkosten von Geschäftsreisen bis zu einem maximalen Betrag von 46,48€ innerhalb Italiens und 77,47€ ins Ausland;

  • Rückerstattung von Wäscherei-, Park- und Telefonkosten für berufliche Tätigkeiten in einer anderen Stadt;

  • Zuschüsse für von den Arbeitgebern bezahlte Firmenessen;

  • Rückerstattung von Lohn in Form von Sachleistungen (z.B. Beförderung zum und vom Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber bezahlt wird);

  • Aktienprogramme, die unter bestimmten Konditionen genehmigt werden;

  • Unterhaltszahlungen an einen Ehepartner (von denen der Steuerzahler legal getrennt oder geschieden ist);

  • Aufwendungen in Verbindung mit Kapitaleinkommen.

Außerdem gibt es für die folgenden Aufwendungen eine Steuergutschrift von bis zu 19%:

  • Hypothekenzinsen auf den Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) oder Grund in Italien, vorausgesetzt dass das Darlehen in einem EU-Land in Anspruch genommen wird und die Obergrenze von 3.615,20€ nicht überschreitet;

  • Arztkosten, die 129,11€ für allgemeine medizinische Unkosten oder für besondere medizinische Behandlungen überschreiten. Dies gilt sowohl für den Steuerzahler, als auch für jedes einzelne seiner Familienmitglieder;

  • Bestattungskosten bis zu 1.549,37€;

  • Studiengebühren für Universitäten ab dem Betrag, der die Studiengebühren an einer staatlichen Hochschule überschreitet;

  • Prämien für Lebens- und Krankenversicherungen bis zu einem Betrag von 1.291,14€ insgesamt;

  • Tierarztkosten, die 129,11€ überschreiten und nicht höher als 387,34€ sind;

  • Spenden bzw. Beitragszahlungen an gemeinnützige Organisationen bis zu einem maximalen Betrag von 2.065,83€.

„Zugeständnisse“ für Einzelpersonen werden ebenfalls in Form von Steuergutschriften gemacht.


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