Führerscheininhaber innerhalb der EU
Führerscheine, die von EU-Ländern ausgestellt wurden, entsprechen dem italienischen Führerschein;
Eine Person mit einem Führerschein, der in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde, hat zwei Wahlmöglichkeiten:
1) Umtausch des Führerscheins in eine italienische Fahrerlaubnis. Dies muss allerdings im ersten Jahr nach Ihrer Einbürgerung erfolgen.
2) den eigenen Führerschein behalten, aber von den zuständigen Behörden innerhalb von 90 Tagen nach der Einbürgerung in Italien umstempeln lassen.
In beiden Fällen muss der Führerscheininhaber aber die Ummeldung seiner Fahrerlaubnis bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Verkehrskontrollamtes in seiner Gegend beantragen. Hierbei muss der Fahrer seinen Aufenthalt mit einem Dokument belegen und zeigen, dass alle Gebühren bezahlt wurden.
Im zweiten Fall bekommen Sie vom Verkehrskontrollamt einen Sticker, den Sie auf den Führerschein kleben müssen. Sie, als Fahrer, können also Ihren ursprünglichen Führerschein behalten. Allerdings können in diesem Fall eventuell leichter Verzögerungen auftreten. Wenn Sie beispielsweise Ihren Führerschein verlieren und einen neuen brauchen, müssen Sie sich mit den italienischen Behörden in Verbindung setzen, wenn der Führerschein durch das italienische Konsulat ersetzt werden soll.
Länder, die mit Italien spezielle Abmachungen für Führerscheine haben:
Bulgarien, Kanada (nur für Konsule, Diplomaten und deren Familienmitglieder), Chile (nur für Diplomaten und deren Familienmitglieder), Südkorea, Kroatien, Vereinigte Arabische Emirate, Philippinen, Japan, Iran, Island, Israel, Libyen, Lichtenstein, Mazedonien, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Norwegen, Oman, Polen, Monaco, San Marino, Saudi Arabien, Syrien, Sri Lanka, Sudan, Schweiz, Tunesien, Türkei, Ungarn, USA (nur für Konsule, Diplomaten und deren Familienmitglieder), Vietnam und Sambia (nur für Bürger mit staatlichen Aufträgen und deren Familienmitglieder).
Wenn Sie einen Führerschein aus einem der oben genannten Länder haben, dürfen Sie in Italien mit einem zusätzlichen Internationalen Führerschein fahren. Wenn Sie dann Ansässiger Italiens werden möchten oder über ein Jahr dort gelebt haben, müssen Sie Ihren Führerschein in einen italienischen umwandeln lassen. Die Umwandlung erfolgt dank der Sondervereinbarung zwischen Italien und den oben genannten Ländern automatisch. Sie müssen eventuell ein ärztliches Attest vorweisen, das bestätigt, dass Sie psychisch und physisch im Stande sind zu fahren. Eine neue Fahrprüfung müssen Sie allerdings nicht ablegen.
Da sich die Regelungen in diesem Bereich aber oft ändern, legen wir Ihnen ans Herz sich immer wieder beim Verkehrskontrollamt auf den neuesten Stand zu bringen.
Länder ohne ein Führerschein-Sonderabkommen mit Italien:
Um in Italien fahren zu dürfen, benötigen Sie:
1) Ihren originalen Führerschein
2) Ihren Internationalen Führerschein
Wenn Sie über ein Jahr in Italien leben, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und sich einen italienischen Führerschein besorgen. Hierfür müssen Sie aber alle theoretischen und praktischen Prüfungen und Untersuchungen über sich ergehen lassen (wenn Ihr Italienisch noch nicht so gut ist, können die theoretische Prüfung auch mündlich (statt schriftlich) ablegen).
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