Just Landed
Italien >  Landesführer >  Visa & Papiere >  Aufenthaltsgenehmigungen
Themen
Tools

Aufenthaltsgenehmigungen

Welche Arten gibt es?



Alle Ausländer ( extracomunitari), die länger als 90 Tage in Italien bleiben wollen, müssen innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung ( permesso di soggiorno or carta di soggiorno) beim örtlichen Polizeipräsidium ( questura) beantragen.

Das neueste Einwanderungsgesetz (im Oktober 1998 verabschiedet) änderte den Namen der Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Bürger von permesso di soggiorno in carta di soggiorno, obwohl der Inhalt der Aufenthaltsgenehmigung derselbe geblieben ist. Allerdings ist das nicht allgemein bekannt und nicht jedes Polizeipräsidium weiß über die Namenänderung Bescheid. Seien Sie also nicht überrascht, wenn Sie eine permesso di soggiorno beantragen und eine a carta di soggiorno erhalten oder vice versa. Um Sie nicht zu verwirren, wird im Folgenden jegliche Art von Aufenthaltsgenehmigung permesso di soggiorno genannt.

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist keine Residenz-Erlaubnis. Wenn Sie ein offizieller Einwohner werden möchten, benötigen Sie zuerst eine Aufenthaltsgenehmigung, um eine Residenz-Erlaubnis beantragen zu können.

Es kann bis zu drei Monate dauern bis man eine Erlaubnis erhält, die nur für den Zweck des Visums gilt. Es gibt viele verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen. Die Wichtigsten sind folgende:

  • Permesso di soggiorno per turismo – für Touristen. Normalerweise sollte jeder eines beantragen, der Italien für länger als eine Woche besucht und nicht in einem Hotel, einer Pension oder auf einem offiziellen Campingplatz wohnt. In der Praxis wird das jedoch nur begrenzt eingehalten.

  • Permesso di soggiorno per coesione familiare – für ausländische Ehepartner und Kinder italienischer Bürger, wenn Sie zusammen nach Italien einreisen;

  • Permesso di soggiorno per lavoro – eine Arbeitserlaubnis für Angestellte (siehe unten bei Angestellte);

  • Permesso di soggiorno per lavoro autonomo/indipendente – für selbstständig oder freiberuflich Arbeitende (siehe unten bei Selbstständige);

  • Permesso di soggiorno per studio – für Studenten (siehe unten bei Studenten);

  • Permesso di soggiorno per ricongiungimento familiare – für Ehepartner, Kinder (unter 18 Jahren) und Eltern eines Ausländers, der mit einem italienischen Staatsbürger verheiratet ist. Das gilt auch für Familienangehörige aus Übersee, die mit Ihrer Familie zusammen sein möchten (siehe unten bei Familienangehörige);

  • Permesso di soggiorno per dimora – für Ausländer, die in Italien wohnen, aber nicht arbeiten oder studieren möchten (siehe unten bei nicht erwerbstätige Einwohner).

Es gibt noch andere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel für Flüchtlinge oder religiöse Missionare. Wenn Sie Nicht-EU-Ausländer und kein spezielles Visum beantragt haben, stellt Ihnen die Polizei normalerweise eine Erlaubnis für Turisten ( permesso di soggiorno per turismo) aus. Sie gilt nur für drei Monate und ist nicht erneuerbar, noch kann sie für einen anderen Zweck modifiziert werden.

Angestellte

Als EU-Bürger (aus Ihrem Ausweis muss hervorgehen, dass Sie das Recht haben in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu wohnen.) brauchen Sie keine offizielle Bewilligung, um in Italien zu leben oder zu arbeiten, aber Sie benötigen immer noch eine Aufenthaltsgenehmigung ( permesso di soggiorno per lavoro).

Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie das Recht für eine „angemessene Zeit“ in Italien zu leben, um eine Arbeitsstelle zu finden. Aber ganz egal wie lange Sie brauchen, um eine Arbeitsstelle zu finden, man kann Sie nicht zwingen das Land zu verlassen, wenn Sie beweisen können, dass Sie immer noch ernsthaft einen Arbeitsplatz suchen und auch eine echte Chance haben eine zu finden (z.B.: Sie haben noch Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Tests zu absolvieren).

Wenn Sie in einem EU-Mitgliedsstaat Arbeitslosenhilfe empfangen, können Sie diese unter Umständen in Italien für weitere drei Monate bekommen. Beantragen Sie das einfach in dem Land, das die Unterstützung bezahlt.

EU-Bürger, die nach Italien gehen und einen Arbeitsplatz finden wollen, sollten beim Auslandsamt ( ufficio stranieri) der zuständigen Polizei innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft eine Erlaubnis ( ricevuta di segnalazione di siggiorno) beantragen, damit Sie drei Monate Zeit haben, um in Italien einen Arbeitsplatz zu finden. Wenn Sie Arbeit gefunden haben, nehmen Sie die ricevuta zusammen mit einem Schreiben Ihres Arbeitgebers und beantragen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beim zuständigen Polizeipräsidium ( permesso di lavoro) Sie benötigen auch eine Arbeitserlaubnis. Diese gilt nur solange, wie sie angestellt sind und ist für Einwohner und Nichtansässige erhältlich.

Nicht-EU-Bürger benötigen ein „Visum aus Arbeitsgründen“ ( visto d’ingresso per motivi di lavoro), das Sie in Ihrem Heimatland oder dem Land, in dem Sie gerade wohnen, erhalten. Alle Angestellten außer Manager und Führungskräfte ( dirigenti) benötigen eine Registrierungskarte ( libretto di lavoro) für Arbeitende von der örtlichen Arbeitsaufsichtsbehörde ( Inspettorato Provinciale del Lavoro) , die für zehn Jahre gilt. Das ist ein Heftchen, das Angestellte (sowohl italienische, als auch ausländische Bürger) benötigen, um legal angestellt zu sein. Es dient der Dokumentation der verschiedene Arbeitgeber (jeweils Ein- und Ausstiegsdatum der einzelnen Stationen werden hier aufgelistet).

In Italien gibt es Einschränkungen bei der Einstellung von Nicht-EU-Bürgern, die in den letzten Jahren aufgrund der hohen Arbeitslosenrate (ca 8,9 %) noch verschärft wurden. Das Einwanderungsgesetz von 1998 führte ein Quotensystem ein, dass die Zahl freiberuflich Arbeitender jeder Nationalität und Branche, die in Italien arbeiten dürfen, begrenzt.

Die Ungewissheit bei der Interpretation neuer Gesetze, speziell bei Konsulaten im Ausland, erschwert es Ausländern in Italien legal zu arbeiten und macht die Suche nach einer Arbeitsstelle zu einem langatmigen Prozess. Jedoch sind Tausende von Nicht-EU-Bürgern im Norden (genauer im Nordosten) angestellt, weil es dort momentan einen ernsthaften Mangel an angelernten und qualifizierten Arbeitskräften gibt. Die Unternehmer üben Druck auf die Regierung aus. Sie wollen, dass die Immigrationsfrage in den einzelnen Regionen je nach Arbeitsnachfrage mit Hilfe von Quoten geregelt wird, während die Politiker es natürlich vorziehen Arbeitsplätze für Süditaliener zu schaffen.

Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger müssen außerhalb Italiens erworben werden. Sie stellen einfach bei Ihrer italienischen Botschaft einen Antrag für eine Arbeitserlaubnis ( autorizzazione al lavoro). Die Einstellung von Nicht-EU-Bürgern muss zuerst von den italienischen Arbeitsbehörden geprüft werden, welche die Einstellung eines EU-Bürgers anstelle des Nicht-EU-Bürgers vorschlagen können (aber das ist eher selten). Bedenken Sie, dass es unmöglich ist ein Touristenvisum in ein Arbeitsvisum umzuwandeln. Wenn Sie kein EU-Bürger sind, also eine Arbeitsgenehmigung brauchen, um in Italien zu arbeiten, müssen Sie diese bereits bei Ihrer Einreise haben. Es hält Sie nichts davon ab, Italien als Tourist zu besuchen, um einen Job zu finden, aber Sie können nicht anfangen zu arbeiten bis Sie nicht zu Hause waren, um das Arbeitsvisum zu beantragen (was Monate dauern kann).

Selbstständige

Wenn Sie EU-Bürger sind oder Ihren ständigen Wohnsitz ( certificato di residenza) in Italien haben, können Sie selbstständig ( lavora in proprio) oder als Einzelunternehmer ( commerciante in proprio) tätig sein. Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sein oder einen Beruf erlernen möchten, müssen Sie gewisse Anforderungen erfüllen und sich bei den entsprechenden Organisationen registrieren lassen, zum Beispiel bei der örtlichen Handelskammer ( camera di commercio).

Beachten Sie, dass Sie mit einer normalen befristeten Aufenthaltsgenehmigung nicht automatisch selbstständig tätig sein dürfen. Sie müssen diese erst in eine permesso di soggiorno per lavoro autonomo umwandeln, was von Ihrer Nationalität und Ihrem Status abhängt.

Nach italienischem Recht muss einen selbstständiger Unternehmer einen offiziellen Status haben. Einfach nur ein Schild aufhängen und ein Geschäft eröffnen ist illegal. Die Leute, die sich selbstständig machen, müssen Nachweise über Ihren Status erbringen, so wie eine Mitgliedschaft in einer Berufsvereinigung, eine Steuernummer oder die Eintragung im Handelsregister.

Angehörige einiger bestimmter Berufe und Branchen müssen gewisse Qualifikationen und Zertifikate haben, die in Italien anerkannt werden. Lassen Sie sich niemals dazu verleiten mit dem arbeiten anzufangen, bevor Sie registriert sind, denn die Strafen sind herb (hohe Geldstrafen, Konfiszierung von Maschinen oder Werkzeugen, Abschiebung oder Aufenthaltsverbot für ganz Italien für einige Jahre).

EU-Bürger sind berechtigt selbstständig (oder als Angestellte) zu arbeiten ohne, dass Sie auf die Ausstellung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung warten müssen. Dieses Dokument ist bloß ein Beweismittel und keine Bedingung für Ihre Berechtigung in dem Land zu leben. Wenn Sie EU-Bürger sind und eine Aufenthaltsgenehmigung als Angestellter erhalten haben, hält Sie das nicht davon ab Ihren Status während der Gültigkeitsdauer zu ändern (zum Beispiel in den eines selbstständig Beschäftigten).

Studenten

Nicht-EU-Bürger, die in Italien studieren möchten, müssen nachweisen, dass sie an einer anerkannten Bildungsinstitution immatrikuliert sind (oder zugelassen wurden) mit dem Ziel eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren. Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Krankenversicherung haben und eine Erklärung mitbringen, die bestätigt, dass Sie genügend Geld haben um Studium und Unterhalt für sich selbst und alle Familienmitglieder, die Sie begleiten, zu bezahlen.

Ausländische Studenten, die eine Universität in Italien besuchen möchten, sollten sich an Ihr italienisches Konsulat in dem Land, in dem Sie momentan wohnen, wenden. Sie werden Ihnen eine Liste der benötigten Dokumente zukommen lassen. Dazu erhalten Sie einen Bewerbungsantrag, wo Sie (für Studenten aus der EU) gebeten werden vier Universitäten in Ihrer Präferenzreihenfolge anzugeben, und das Formular E111 (Zertifikat über Anspruch auf Krankenbehandlung).

Wenn das Konsulat Ihre vollständige Bewerbung erhalten hat, bekommen EU-Bürger eine Identitätskarte zugesandt, die mit einem Visum des Konsulats gestempelt ist, während Nicht-EU-Studenten ein Studentenvisum erhalten. Diese Dokumente müssen Sie innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft auf dem örtlichen Polizeipräsidium vorlegen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Studenten ( permesso di soggiorno per studio), die nur höchstens ein Jahr gültig ist, zu erhalten.

Au Pairs, die in Italien arbeiten möchten und länger als 90 Tage bleiben möchten, werden normalerweise angehalten lieber ein Studentenvisum als ein Arbeitsvisum zu beantragen. Da das „Taschengeld“, das Sie als Au Pair verdienen, nicht als Gehalt angesehen wird, sagen die Au Pair Agenturen, dass es rein technisch nicht nötig sei ein Arbeitsvisum zu beantragen.

Familienmitglieder

Familienmitglieder von Italienern oder EU-Bürger brauchen kein Visum um nach Italien einzureisen, wenn Sie entweder ebenfalls Italiener oder EU-Bürger sind. Wenn Sie EU-Bürger sind, darf Ihre Familie mit Ihnen gehen und die Vorteile des Rechts in Italien leben zu dürfen ausnutzen. Ihre Familie ist definiert als Ihr Ehepartner, Kinder unter 21 (oder wenn sie noch von Ihnen abhängig sind), als auch Ihre Eltern und Schwiegereltern, wenn diese ebenfalls von Ihnen abhängig sind. Wenn Sie Student sind, ist die Aufenthaltsgenehmigung auf Ihren Ehepartner und Ihre Kinder, die noch von Ihnen abhängig sind, beschränkt.

Wenn Mitglieder Ihrer Familie keine EU-Bürger sind, können diese allerdings ein Visum beantragen, das kostenlos und ohne übermäßig viel Papierkram zu erledigen erhältlich ist. Es gibt hauptsächlich zwei verschiedene Arten von Visa: das visto per coesione familiare und das visto per ricongiungimento familiare. Das erste brauchen Sie, wenn momentan alle Familienmitglieder im Ausland leben, und das andere, wenn einige schon in Italien leben. Im letzten Fall müssen diejenigen, die außerhalb Italiens leben ganz normal ein Visum beim italienischen Konsulat beantragen in dem Sie gerade wohnen. Außerdem müssen Ihre italienischen Verwandten in Italien auf dem örtlichen Polizeipräsidium beantragen, dass Sie zusammen mit ihrer Familie in Italien leben können.

Für beide Visa brauchen Sie zusätzlich zu den üblichen Dokumenten noch Unterlagen, die Ihre Familienbeziehungen beweisen, z.B. eine Heiratsurkunde ( dispensa matrimoniale). Familienmitglieder, die keine EU-Bürger sind haben nicht das Recht in Italien zu arbeiten außer sie haben eine eigene Arbeitserlaubnis.

Das Recht zu Reisen, das die Nicht-EU-Bürger innerhalb Ihrer Familie nach EU-Recht genießen, ist kein unabhängiges Recht. Es gilt nur, wenn sie von einem Italiener oder einem EU-Bürger begleitet werden. Folglich sind sie nicht berechtigt alle die Vorteile des Visums nach der europäischen Gesetzgebung zu nutzen, wenn sie allein reisen. Andererseits brauchen die Nicht-EU-Bürger Ihrer Familie kein Einreisevisum, wenn sie in ein anderes Land reisen möchten, vorausgesetzt dass Sie im Besitz einer Identitätskarte und einer Residenz-Erlaubnis sind.

Nicht erwerbstätige Einwohner

Pensionierte und nicht erwerbstätige EU-Bürger brauchen kein Visum, bevor sie nach Italien gehen, aber sie müssen innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung ( permesso di soggiorno per dimora) beantragen. Nicht-EU-Bürger, die länger als 90 Tage in Italien leben möchten, brauchen ein Residenz-Visum. Alle nicht erwerbstätigen Bürger müssen beweisen, dass sie ein angemessenes Einkommen ( reddito) haben oder genügend finanzielle Reserven haben, um in Italien zu leben ohne zu arbeiten.

Normalerweise werden Sie als vermögend genug eingestuft, wenn Ihr Einkommen mindestens gleich hoch ist wie die italienische, staatliche Mindestrente von 7.740€ pro Jahr für jedes erwachsene Mitglied einer Familie (obwohl es eigentlich nicht möglich ist, davon zu leben!). Das Einkommen kann ein regelmäßiges Einkommen wie beispielsweise ein Gehalt oder eine Rente, aber auch ein Fonds eines Bankkontos sein.

Alle ausländischen Einwohner (auch Einwohner aus der EU), die keinen Anspruch auf medizinische Versorgung des italienischen Gesundheitssystems ( servizio sanitario nazionale/SSN) haben müssen sich privat versichern und in der Lage sein sich selbst ohne finanzielle Unterstützung vom Staat zu versorgen. EU-Bürger, die eine staatliche Rente erhalten, können normalerweise auch medizinische Versorgung des SSN erhalten, aber benötigen hierfür das Formular E-121 Ihrer Sozialversicherungsverwaltung Ihres Heimatlandes als Beweis.

Wenn Sie EU-Bürger sind und schon seit mehr als drei Jahren in Italien gelebt und gearbeitet haben, sind Sie berechtigt auch nach Ihrer Pensionierung (egal ob vorzeitig oder normal in Rente gegangen) in Italien zu bleiben, aber wenn Sie in Rente gehen, bevor Sie das offizielle Rentenalter erreicht haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine staatliche Rente.

Pendler

Pendler arbeiten in den Grenzgebieten. Sie sind hier definiert als Leute, die in Italien arbeiten, aber außerhalb des Landes leben und mindestens einmal die Woche in Ihrem Heimatland sind. Die Pendler brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung, aber Sie müssen eine Pendler-Karte beim Polizeipräsidium, nahe Ihrer Arbeitsstelle, beantragen und Beweise für Ihren Arbeitsstatus und den Wohnsitz im Ausland erbringen.

Die EU-Gesetze zur Sozialversicherung enthalten einige spezielle Klauseln für Pendler, die durch die Sozialversicherungsgesetzgebung der EU betroffen sind, als auch für alle anderen Leute. Sie sind berechtigt Krankengeld entweder in dem Land, in dem Sie leben, oder in dem Land, in dem Sie arbeiten, zu bekommen. Wenn Sie aber als arbeitslos registriert sind, können Sie nur in dem Land, in dem Sie wohnen, Arbeitslosengeld beziehen.


Drucken









Weitere Links zum Thema Visa & Papiere