EU-Bürger brauchen kein Visum um nach Italien einzureisen, aber Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten.
Nicht-EU-Bürger mit der Absicht für länger als 90 Tage zu bleiben, brauchen ein "Residenz-Visum" ( visto per ragioni di dimora), um nach Italien einzureisen. Wenn Sie kürzer bleiben, kann es sein, dass Sie ebenfalls eines brauchen. Anträge sollten Sie an Ihr italienisches Konsulat richten. Visa können für eine einzige Einreise oder für mehrere innerhalb eines bestimmten Zeitraums gültig sein. Ein Visum ist in Form eines Aufklebers (kein Stempel) in Ihrem Pass eingeklebt. Ihr Pass sollte mindestens drei Monate länger gültig sein als das Visum.
Visa werden für viele unterschiedliche Anlässe ausgestellt, jeder Anlass hat seine eigene Abkürzung ( sigla). Die unterschiedlichen Anlässe sind: Tourismus (A), Business (B), Religion (C), Service für Diplomaten (D), Aufenthalt (DM), um mit seiner Familie zusammen zu leben (F), unselbstständige Arbeit (L-1), selbstständige Arbeit (L-2), künstlerische Arbeit (L-3), medizinische Versorgung (M), Missionierung (MS), Studium (S), Sport (SP), Wiedereinreise (R), Durchreise (T), Flughafen Durchreise (TA) und Besuch der Familie (V).
Die Art des ausgestellten Visums hängt vom Zweck und der Länge des Aufenthalts ab und legt fest welche Art von Aufenthaltsgenehmigung bei der Ankunft in Italien ausgestellt wird. Wenn Sie länger als sechs Monate in Italien bleiben möchten, müssen Sie sich versichern, dass Ihr Visum für mindestens ein Jahr gültig ist, ansonsten erhalten Sie nur eine Aufenthaltsgenehmigung für sechs Monate. Diese ist nicht erneuerbar.
Einige der Unterlagen, die Sie benötigen, um das Visum und hauptsächlich die Arbeitserlaubnis zu beantragen, müssen Sie in Italien besorgen. Obwohl das normalerweise Ihr zukünftiger Arbeitgeber für Sie erledigt, kann Ihre Anwesenheit in Italien helfen den Prozess zu beschleunigen.
Wenn Sie sich selbstständig machen oder freiberuflich tätig sein möchten, müssen Sie sich auf dem örtlichen Finanzamt ( intendenza di finanza) und bei der Handelskammer ( camera di commercio) oder im Handelsregister ( albo dei professionisti) registrieren lassen und die Dokumente dieser Ämter zusammen mit dem Visumsantrag vorlegen. Das kann sich zu einem kostspieligen und zeitraubenden Prozess entwickeln. Denn wenn Sie erstmal alle Dokumente beisammen haben, müssen Sie zurück in Ihr Heimatland um das Visum zu beantragen. Trotz des Aufwandes kann es sehr lohnend sein.
Ein anderer Beweggrund Italien zu besuchen, um auf diese Weise die Dokumente zu besorgen und den Visumsantrag zu stellen, kann einfach der sein, dass man beweisen kann, dass man bereits in Italien gewesen ist. Dieser Nachweis könnte eventuell wichtig sein, da die italienische Regierung ständig das Einwanderungsgesetz ändert. Im Oktober 1998 wurde beispielsweise ein Gesetz nachgebessert ( sanatoria), das besagte, dass alle Nicht-EU-Bürger, die Ihre Anwesenheit in Italien vor dem 27. März 1998 nachweisen können, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können ohne erst ein Visum in Ihrem Heimatland besorgen zu müssen. Das war nicht das erste Mal, dass ein Gesetz eine solche Klausel enthält und es wird bestimmt nicht das letzte Mal sein.
Nachdem Sie all diesen Papierkram erledigt haben, müssen Sie den Antrag für das Visum bei Ihrem lokalen, italienischen Konsulat stellen, das für den Ort Ihrer Unterkunft zuständig ist. Es dürfte möglich sein den Antrag per Post zu stellen, aber in manchen Fällen bittet man sie persönlich zu erscheinen. Wenn Sie sich entschließen den Antrag persönlich zu stellen (oder keine andere Wahl haben), denken Sie daran, dass die Schlangen an den Schaltern in größeren Städten oft unendlich sind (nehmen Sie also ein dickes Buch mit). Welche Unterlagen für einen Antrag für ein Visum erforderlich sind, hängt vom Zweck Ihres Aufenthalts in Italien ab. Alle Antragsteller benötigen Folgendes:
einen Ausweis, der mindestens drei Monate länger gültig ist als beantragte Visum mit einer leeren Seite für den Visumsaufkleber;
eine Vielzahl von schwarzweißen, Passfotos auf weißem Hintergrund;
Je nach Zweck des Aufenthalts, benötigen Sie Folgendes (beachten Sie, dass einige Konsulate die Originale, sowie die Kopien benötigen):
Nachweis über den Wohnsitz des Heimatlandes des Antragsstellers;
Nachweise oder Reiseunterlagen, aus denen eindeutig Ihr Name und die exakten Daten Ihrer Ein- und Ausreise nach Italien hervorgehen (wenn vorhanden);
Nachweis über finanzielle Mittel (siehe unten);
Krankenschein, wenn Sie nicht über das italienische Gesundheitssystem oder über Ihren Arbeitgeber versichert sind;
Angestellte brauchen eine Arbeitserlaubnis, die vom italienischen Arbeitsamt ausgestellt wird (siehe unten);
Studenten benötigen einen Zulassungsnachweis von einer anerkannten Bildungsinstitution (siehe unten);
Nicht-EU-Bürger, die entweder mit einem Italiener oder mit einem Ausländer, der in Italien lebt, verheiratet sind, benötigen eine Heiratsurkunde
Minderjährige Antragssteller benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes.
Viele der oben genannten Dokumente müssen ins Italienische übersetzt werden. Alle Übersetzungen müssen von einem in Ihrem italienischen Konsulat anerkannten Übersetzter vorgenommen werden. Eine Liste mit den zugelassenen Übersetzern (elenco di traduttori) erhalten Sie auf Anfrage in Ihrem italienischen Konsulat.
Viele Unterlagen müssen mit dem Steuerstempel beglaubigt werden (marche da bollo). Der Standard-Stempel (bollo) für solche Unterlagen (atti civili) kostet 10.33€ und kann im Tabak-Laden (tabacchi) gekauft werden.
Nachweis über finanzielle Mittel: Nachweise über finanzielle Mittel oder Unterstützung können Erklärungen von Banken, Schreiben von Banken, die regelmäßige Geldtransfers aus dem Ausland bestätigen, oder Briefe von Familienangehörigen oder Freunden, die regelmäßige Unterstützung zusagen, sein. Die Briefe sollten notariell beurkundet sein. Studenten müssen ein Schreiben von einer Organisation oder Institution vorlegen, die deren Unterkunft und ein Stipendium oder eine Ausbildungsförderung garantiert. Rentner sollten einen Nachweis über Ihre Pension oder Kopien jüngst erhaltener Pensionschecks mitbringen. Von jemandem, der nach Italien kommt und ein festes Einkommen beziehen wird, werden keine Nachweise über finanzielle Mittel verlangt.
Arbeitserlaubnis: Ein Nicht-EU-Bürger, der in Italien arbeiten möchte, benötigt eine Arbeitserlaubnis, die vom örtlichen Arbeitsamt (Ispettorato Provinciale del Lavoro), wo auch die Firmen registriert werden, ausgestellt wird. Diese Arbeitserlaubnis muss allerdings wiederum beim örtlichen Polizeipräsidium, die es einfach nur ´nulla osta´ (ohne Hindernisse) auf der Rückseite stempeln, gestattet werden. Das Dokument muss Ihr zukünftiger Arbeitgeber in Italien erhalten und anschließend müssen Sie es zusammen mit den anderen Unterlagen beim italienischen Konsulat Ihres Heimatlandes vorlegen. Bedenken Sie jedoch, dass es für Nicht-EU-Bürger ein hoch bürokratischer und zeitraubender Prozess werden kann, eine Arbeiterlaubnis zu erhalten. Es kann bis zu einem Jahr oder sogar noch länger dauern, und es spielt auch keine Rolle, ob Sie in Ihrem Heimatland bei einer italienischen Firma arbeiten oder lägst in Italien leben. Es ist schwierig einen Arbeitgeber in Italien zu finden, der bereit ist diese Prozedere durchzustehen.
Zulassungsnachweis: Studenten benötigen einen Zulassungsnachweis von einer anerkannten Schule oder Universität in Italien, der besagt, wann das Studium beginnt und endet. Das Schreiben muss entweder das Siegel der Schule tragen oder notariell beurkundet sein. Wenn Ihr Studium von einer Bildungsinstitution Ihres Heimatlandes (oder des Landes in dem Sie momentan leben) finanziert wird, sollten Sie hierzu auch ein passendes Schreiben haben, das das bestätigt Das Schreiben muss auch entweder das Siegel der Schule tragen oder notariell beurkundet sein.
Die Gebühr für das Visum kann beträchtlich variieren. In „schwierigen Fällen“ kann es bis zu einem Monat dauern bis man ein gewöhnliches Visum für 90 Tage bekommt. Ein Visum ist normalerweise für die Einreise innerhalb von 60 Tagen gültig.
Wenn Sie ein Visum benötigen, um nach Italien einzureisen und versuchen ohne eines einzureisen, wird Ihnen die Einreise verwährt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Visum benötigen, fragen Sie erst bei einem italienischen Konsulat nach, bevor Sie Ihre Reise planen.
Wenn Sie ein Visum benötigen um nach Italien einzureisen und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, brauchen Sie wahrscheinlich immer noch ein Visum für die Wiedereinreise, um nach einem Auslandaufenthalt wieder nach Italien einreisen zu können. Das muss vom örtlichen Polizeipräsidium ausgestellt werden, bevor Sie Italien verlassen.
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