Nicht-Einwohner, die in Italien ein Einkommen erwirtschaften, müssen ebenfalls eine Steuererklärung einreichen. Das Steuersystem Italiens beruht auf Selbsteinschätzung und kein Finanzamt wird Ihnen Ihre Steuererklärung zuschicken oder Ihrer Erklärung hinterher jagen. Steuererklärungen sind bei Ihrem örtlichen Kommunalamt ( municipio) oder in Tabak- und Schreibwarengeschäften erhältlich und kostenlos. Außerdem können sie auf der Website des Finanzministeriums (www.finanze.it) kostenlos heruntergeladen werden. Die Steuererklärungen können auch aus dem Ausland per Einschreiben geschickt und somit eingereicht werden. Außerdem steht bei der Fertigung der Steuererklärung vielen Leuten kostenlose Hilfe vom Centro Assistenza Fiscale (CAF) zu. Dazu gehören zum Beispiel Rentner, Zeitarbeiter, bestimmte Gruppen von selbstständigen Unternehmern, Behinderte und diejenigen, die Arbeitslosenunterstützung bekommen.
Je nachdem, ob Sie angestellt oder selbstständig sind müssen Sie unterschiedliche Einkommenssteuererklärungen anfertigen und einreichen. Dies wird im Folgenden näher erläutert.
Das Formular Modell 730 zur Steuererklärung ist für folgende Bevölkerungsgruppen vorgesehen: Angestellte, Rentner, Mitglieder von Genossenschaften, Leute mit befristeten Arbeitsverträgen ( tempo determinato), die von März bis Juni dauern und Mitglieder des Klerus und gewählte Regierungsbeamte, die Abfindungen erhalten haben.
Diejenigen mit zusätzlichem Einkommen aus Grundstücken und Sachanlagen, Dividenden von Unternehmen und Einkommen, das aus der gegenwärtigen Arbeit resultiert, benutzen ebenfalls das Formular 730. Es gibt auch Einkommensgebiete, die nicht die Einkommenssteuer, sondern andere Steuern betreffen. Diese Gebiete sind zum Beispiel Kapitaleinkommen, Einkommen aus Gelegenheitsarbeit, aktuelle bzw. einmalige Einkünfte aus Erbschaften, Lebensversicherungen und Prämien aus Unfallpolicen, sofern diese innerhalb von fünf Jahren abgelöst werden, nicht steuerfreie Abfindungszahlungen und Steuern und Gebühren, die im Vorjahr als Abzüge verwendet (und erstattet) wurden. All diese Sonderfälle können ebenfalls mit dem Formular 730 ausgewiesen werden.
Ein Ehepaar kann eine gemeinsame Steuererklärung einreichen (beide müssen unterschreiben). In der Regel werden aber trotzdem beide einzeln besteuert, obwohl die Zahlungen auch gemeinsam erfolgen (können). Der Nachteil bei einer gemeinsamen Steuererklärung ist, dass eine gemeinsame Zahlungsverpflichtung besteht, obwohl die Forderungsursache der Zahlung vielleicht nur bei einem Ehepartner zu suchen ist. Ein Ehepaar kann ebenfalls das Formular 730 verwenden, wenn das gesamte Einkommen ausschließlich aus Grundstücken und Kapital erwirtschaftet wurde und den Betrag von 2.840,51€ nicht überschreitet. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Unico-Formular verwendet werden.
Wenn Sie selbstständig (z.B. Künstler, Händler oder Handwerker) oder eine Geschäftsperson mit einer Mehrwertsteuernummer sind, müssen Sie ein Unico-Formular ausfüllen. Dies ist ein multifunktionales Formular mit verschiedenen farblichen Abschnitten (hellblau, orange, grün und dunkelblau), die für die verschiedenen Steuerarten stehen. Das Unico-Formular ersetzte im Jahr 1998 das Formular 740. Das normale Unico-Formular besteht aus vier Seiten. Es gibt aber auch noch 14 weitere Seiten, die 44 weitere Abschnitte enthalten. Zusätzliche Dokumentationsunterlagen, wie zum Beispiel Belege jeglicher Art, müssen nicht mitgeschickt werden.
Formular 730-Berichte für das vergangene Jahr müssen zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni eingereicht werden. Wenn Sie eine eigene Steuererklärung gemacht haben, können Sie diese bei einer Bank oder einem Postamt abgeben und müssen nicht extra zum örtlichen Rathaus gehen oder die Erklärung an ein Service-Center ( intendenza di finanza) senden.
Unico-Formulare sollten zwischen dem 1. Juni und dem 31. Juli bei einer Bank, einem Postamt oder bei einem Centro Assistenza Fiscale (CAF)-Büro (eine Art Anlaufstelle für Bürger in Steuerangelegenheiten). Die Büros finden Sie in Telefonbüchern und auf der CAF Website, www.caaf-cia.it) eingereicht werden. Die Unico-Formulare sollten nicht in ein Service-Center geschickt werden. Die verspätete Abgabe (bis zu 30 Tagen nach dem letzten Abgabedatum) der Steuererklärung hat eine Strafgebühr, die 15% der Steuerschuld beträgt, zur Folge. Nach Ablauf der 30 Tage erhöht sich die Strafe auf 120 bis 245% der Steuerschuld! Außerdem sollten Sie stets eine Kopie Ihrer Steuererklärungen und Belege der letzten sechs Jahre griffbereit haben.
Steuerliche Vorauszahlungen betragen 98% der Steuerzahlungen des letzten Jahres oder zu dem Betrag, der dieses Jahr fällig wird (je nachdem bei welcher Variante man weniger bezahlen muss). 40% der Vorauszahlungen (die acconto genannt werden) müssen bis zum 31. Mai geleistet werden und die restlichen 60% bis zum 30. November. Sollten Sie weniger verdient haben, als Sie bezahlen müssen, können Sie einen Nachlass beantragen, obwohl Steuernachlässe oft erst nach einigen Jahren bezahlt werden. Die Zahlungen können in zwei halbjährlichen Raten oder sieben Raten (vorausgesetzt Sie bezahlen keine Mehrwertsteuer) erfolgen. In letzterem Fall müssen allerdings jährliche Zinsen von 6% zusätzlich bezahlt werden. Die jeweiligen Raten werden spätestens am letzten Tag einer entsprechenden Periode oder (für diejenigen, die Mehrwertsteuer bezahlen) immer am 15. des Monats fällig. Jeweils ein Anteil der gesamten fälligen Zinsen (wenn Sie diese bezahlen müssen) muss ebenfalls in jeder Periode bezahlt werden. Wenn Sie sich zur Ratenzahlung entschließen, muss dies in Ihrem Einkommenssteuerbescheid vermerkt werden.
Zahlungen, die bis zu 20 Tage zu spät eingehen, haben einen Aufpreis von 0,5% zur Folge; sollte der Betrag 20 bis 60 Tage zu spät eingehen, beträgt der Aufpreis 3,75% der Summe; bei über 60 Tagen Verspätung müssen Sie eine zusätzliche Einkommenssteuer von 30% sowie 5% Zinsen pro Jahr bezahlen.
Da das italienische Steuersystem sehr komplex ist, empfiehlt es sich zur Vorbereitung Ihrer Steuererklärung zu einem commercialista (eine Kombination von Steuerberater und Jurist) zu gehen und sich helfen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn Sie selbstständig sein sollten (es sei denn Sie haben einen Doktortitel in italienischer Bürokratie!). Die Kosten für einen commercialista sind relativ gering, obwohl dieser Ihnen äußerst nützliche Tipps zu Vergünstigungen und Zusatzzahlungen geben kann. Sie sollten allerdings trotzdem im Voraus einen Kostenvoranschlag verlangen.
Blinklist |
Bloglines |
Del.icio.us |
Digg |
Diigo |
Facebook |
Furl |
Google |
Ma.gnolia |
Mr.Wong |
Netvouz |
Simply |
Spurl |
StumbleUpon |
Technorati |
Yahoo |