Ausländer, die mit einem italienischen Staatsbürger verheiratet sind, können, wenn sie in Italien leben, die italienische Staatsbürgerschaft sechs Monate nach der Hochzeit beantragen. Wenn Sie allerdings im Ausland leben, können Sie den Antrag erst drei Jahre nach der Hochzeit stellen.
Ein ausländischer Einwohner, der nicht mit einem italienischen Staatsbürger verheiratet ist, kann die Staatsbürgerschaft beantragen, nachdem er zehn Jahre in Italien gelebt hat oder schon nach vier, wenn er EU-Bürger ist. Staatenlose, die in Italien leben, und Ausländer, die dem italienischen Staat dienen, können den Antrag nach fünf Jahren stellen.
Ausländer, deren Eltern oder Großeltern bei der Geburt italienische Staatsbürger waren, können die Staatsbürgerschaft beantragen, nachdem Sie im Alter von mindestens 18 Jahren zwei Jahre in Italien gelebt haben oder, wenn Sie in Italien geboren sind, bevor Sie 18 werden. Ein Kind, das in Italien von ausländischen Eltern geboren wird, nimmt nicht automatisch die italienische Staatsbürgerschaft an, aber hat bis es 18 wird die Möglichkeit sie ganz einfach zu erwerben. Es ist nun nicht mehr nötig sich zwischen der Staatsbürgerschaft der Eltern und der italienischen zu entscheiden, da Italien nun auch die doppelte Staatsbürgerschaft ( doppi cittadinanza) anerkannt hat.
Sie müssen die italienische Staatsbürgerschaft beim Innenminister ( Ministro degli Interni) über den Bürgermeister Ihrer Kommune ( comune), in der Sie leben, oder über ein italienisches Konsulat im Ausland beantragen. Sie müssen hierfür eine Gebühr zahlen und die ganze Prozedur endet dann damit, dass der Antragsteller dem Land die Treue schwört und gelobt die Verfassung und die Gesetze des Staats zu befolgen.
Wie auch alles andere, was die italienische Bürokratie betrifft, ist der Weg von der Antragstellung bis zur italienischen Staatsbürgerschaft ein endloser und langwieriger Prozess, der oft Jahre lang dauert und sehr viel Geduld erfordert. Die benötigten Dokumente variieren ja nach Situation und Nationalität des Antragstellers (es ist angeblich leichter für die, die mit Italienern verheiratet sind) – es werden bis zu 12 Dokumente von Ihnen verlangt, viele davon müssen auf offiziellem Papier ( bollo) gedruckt, von einem offiziellen Übersetzer übersetzt, beglaubigt oder legalisiert sein. Eine Liste der benötigten Dokumente erhalten Sie von Ihrem örtlichen Verwaltungsamt ( prefettura). Nach der Antragstellung haben die Behörden 18 Monate Zeit eine Entscheidung zu fällen.
Wie oben bereits erwähnt, erkennt Italien die doppelte Staatsbürgerschaft an, aber jeder, der so eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss bei der Ein- und Ausreise Italiens seinen italienischen Pass oder seine Identitätskarte vorlegen können.
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