Die meisten Ausländer, die in Portugal ihren Ruhestand zu verbringen möchten, benötigen vor ihrer Ankunft kein Aufenthaltsvisum (visto para residência) eines portugiesischen Konsulats.
EU-Bürger können als Besucher nach Portugal einreisen und bis zu 180 Tage bleiben. Allerdings müssen sie nach 90 Tagen eine Verlängerung ihrer Besuchererlaubnis um weitere 90 Tage beantragen oder wahlweise eine Wohnsitzkarte (autorização de residência).
Nicht EU-Bürger, die über den Luftweg einreisen, müssen ein Formular ausfüllen (das eigentlich zur Hälfte ein Aufenthaltsvisum ist), welches ihnen erlaubt, bis zu 60 Tage zu bleiben. Dies kann bis zu zweimal verlängert werden (jeweils um 60 Tage). Sofern Sie länger bleiben möchten, müssen Sie innerhalb der ersten 180 Tage eine Wohnsitzkarte beantragen.
Alle nicht-arbeitender Einwohner müssen vorweisen, dass sie ein angemessenes Einkommen oder entsprechende finanzielle Ressourcen haben, um in Portugal ohne Arbeit leben zu können. Hierfür genügt in der Regel der Kontoauszug einer portugiesischen Bank, der ein Guthaben von ca. €3.000 aufzeigt. Alternativ kann ein portugiesischer Bankfilialleiter Ihnen bestätigen, dass Sie über einen kontinuierlichen Geldeingang verfügen.
Nicht EU-Bürger benötigen Kopien ihrer Kontoauszüge und, falls verheiratet, einen Kontoauszug mit dem Einkommen des Ehepartners, der beweist, dass der andere Ehepartner unterstützt werden kann.
Das Mindesteinkommen für EU-Bürger entspricht ungefähr dem in Portugal gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn (es gibt keine offizielle Zahl). 2001 waren dies €348.01 monatlich bzw. der Betrag, den Portugal seinen Einwohnern mittels der Sozialversicherungsprogramme garantiert. Sie sollten allerdings hoffen, dass Ihr Einkommen höher sein wird, da es sonst unmöglich sein wird zu überleben! Wenn Sie ein festes Einkommen haben, sollten Sie beachten, dass es durch steigende Lebenshaltungskosten knapp werden könnte.
EU-Bürger, die eine staatliche Rente eines EU-Landes erhalten, können die staatlich subventionierte Gesundheitsfürsorge inklusive kostenloser Notfallversorgung in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine staatliche Rente erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich diese nach Portugal überweisen lassen und weiterhin das Formular E 121 ausfüllen, wenn Sie sich im regionalen Büro der portugiesischen Sozialversicherung registrieren (Centro Regional de Segurança Social). Wenn Sie keine staatliche Rente erhalten oder ein Nicht-EU-Bürger sind, benötigen Sie eine private Krankenversicherung.
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