Nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz ( KVG) is jeder Anwohner in der Schweiz zum Abschluss einer Basis-Krankenversicherungspolice ( Grundversicherung) verplichtet.
Jeder, der in der Schweiz als Anwohner gemeldet ist oder eine Aufenthaltsgenehmigung hat, muss innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ankunft eine Grundversicherung abschließen. In vielen Situationen benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung.
Falls Sie weniger als 3 Monate in der Schweiz arbeiten und keinen adäquaten Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Heimatland nachweisen können, müssen Sie ebenfalls eine Schweizer Krankenversicherungspolice abschließen.
In einigen Fällen können Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit werden, z.B.
Die Basis-Krankenversicherung wird sowohl von öffentlichen als auch von privaten Versicherungsträgern angeboten. Sie haben die freie Wahl. Die Leistungen der verschiedenen Anbieter sind identisch, die Beiträge können jedoch beachtlich variieren. Es lohnen sich also Vergleiche (z.B. unter www.comparis.ch ).
Beachten Sie, dass die Krankenversicherung in der Schweiz normalerweise nicht von Ihrem Arbeitgeber arrangiert oder bezahlt wird. Sie sind somit selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Versicherungsanbieter zu kontaktieren und einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Nur wenige Arbeitgeber haben einen Rahmenvertrag mit einem Versicherungsanbieter oder zahlen einen Teil Ihrer Beiträge. In diesem Fall müssen Sie ggf. den jeweiligen Anbieter Ihres Arbeitgebers wählen.
Krankenversicherungsbeiträge werden in der Schweiz nicht nach sozialen Gesichtspunkten berechnet, sondern nach Ihrem persönlichen Risikoprofil (dementsprechend zahlen ältere Versicherte und Frauen höhere Beiträge). Allerdings bezuschusst die Schweiz die Beiträge von Personen und Familien mit geringem Einkommen. In 2004 lagen die Beiträge für eine Grundversicherung bei etwa CHF250 pro Monat.
Die Schweizer Krankenversicherung deckt nur Einzelpersonen ab, nicht wie in anderen Ländern auch Familien. Sie müssen daher jedes Mitglied Ihres Haushalts einzeln versichern.
Sie können Ihre Krankenversicherung jederzeit frei wechseln, solange Sie die jeweilige Kündigungsfrist einhalten (normalerweise etwa drei Monate). Achten Sie darauf, vor Ihrer Abreise aus der Schweiz rechtzeitig Ihre Versicherung zu kündigen!
Die vorgeschriebene Grundversicherung erstattet medizinische Kosten aufgrund von Krankheiten, Unfällen (falls nicht von der Unfallversicherung abgedeckt) und Mutterschaft. Dies umfasst Behandlungen und Medikamente.
Wenn Sie nur eine Grundversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie einen Teil Ihrer Behandlungs- und Medikamentenkosten selbst zahlen. In 2004 lag die Maximalgrenze hierfür bei mindestens CHF 300 jährlich. Wenn Sie einen höheren Selbstbehalt vereinbaren, können Sie Ihre monatlichen Beiträge senken. Einige Krankenversicherungsanbieter senken Ihre Beiträge auch, wenn Sie seit längerer Zeit keine Kosten mehr verursacht haben (ähnlich wie bei der deutschen KFZ-Versicherung).
Zahnbehandlungen sind grundsätzlich nicht von der Grundversicherung abgedeckt. Evtl. sollten Sie hierfür eine zusätzliche Zahnarztversicherung ( assurance dentaire) abschließen. Diese wird von vielen Krankenversicherungen angeboten. Normalerweise erhalten Sie bei der Versicherung, bei der Sie eine Grundversicherung abgeschlossen haben, auch eine zusätzliche Zahnversicherung.
Etwa 40% der Schweizer schließen neben Ihrer Grundversicherung noch eine private Zusatzversicherung ab. Diese kann z.B. eine komfortablere Unterkunft im Krankenhaus oder eine größere Palette von medizinischen Behandlungen abdecken. Anders als bei der Grundversicherung können die Krankenversicherungen bei der Zusatzversicherung Patienten ablehnen oder nur unter bestimmten Bedingungen aufnehmen. Viele Zusatzversicherungen greifen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss.
Blinklist |
Bloglines |
Del.icio.us |
Digg |
Diigo |
Facebook |
Furl |
Google |
Ma.gnolia |
Mr.Wong |
Netvouz |
Simply |
Spurl |
StumbleUpon |
Technorati |
Yahoo |