Die Definition Grenzgänger hat freilich verschiedene Seiten:
Als Aufenthalter gelten in der Schweiz diejenigen, welche nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, aber in der Schweiz arbeiten. Die “Umwandlung” eines Grenzgängers in einen Aufenthalter ist durchaus möglich. Der Grenzgänger kann über seinen Arbeitgeber eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen.
Für Schüler oder Studenten, die täglich die Grenze passieren, ist keine Bewilligung nötig. Studierenden wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer ihrer Ausbildung problemlos erteilt, soweit sie/er für sich (und gegebenenfalls für die Familie) finanziell sorgen kann und keine Sozialhilfe beansprucht.
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