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In der SChweiz studieren und dann dort bleiben?


GEht das? Ich bin mir nicht ganz sicher!

Auszug aus dem Landesrecht:
Art. 32 Studenten

Studenten, die in der Schweiz studieren wollen, können Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn:

a.
der Gesuchsteller allein einreist;
b.
er ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung absolvieren will;
c.
das Studienprogramm festgelegt ist;
d.1
die Schulleitung schriftlich bestätigt hat, dass der Gesuchsteller das Studium aufnehmen kann und über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt;
e.
der Gesuchsteller die notwendigen finanziellen Mittel hat; und
f.
die Wiederausreise nach Beendigung des Studienaufenthalts gesichert erscheint.
Falls wichtig ist ich bin Österreicher!

Felix Weinhart

10 März 2007, 02:44:27 pm











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