Studenten, die in der Schweiz studieren wollen, können Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn:
a.
der Gesuchsteller allein einreist;
b.
er ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung absolvieren will;
c.
das Studienprogramm festgelegt ist;
d.1
die Schulleitung schriftlich bestätigt hat, dass der Gesuchsteller das Studium aufnehmen kann und über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt;
e.
der Gesuchsteller die notwendigen finanziellen Mittel hat; und
f.
die Wiederausreise nach Beendigung des Studienaufenthalts gesichert erscheint.
Falls wichtig ist ich bin Österreicher!