Bei der Besteuerung der Gewinne einer solchen Sociedad Patrimonial hat sich der spanische Gesetzgeber für einen dualen Steuersatz entÂschieden. Besondere Gewinne, wie die aus der aus der Veräußerung des Vermögens, unterliegen lediglich einer Besteuerung von 15%. Laufende Gewinne (Zinsen, Miete, etc.) hingegen unterliegen einem Steuersatz von 40%.

Verkauft also eine Immobiliengesellschaft die von Ihr gehaltene ImmoÂbilie, so werden die daraus resultierenden Gewinne lediglich mit 15% Körperschaftsteuer belegt. Wird der nach Steuern verbleibende Gewinn dann an den oder die nicht residenten Eigentümer ausgezahlt (Dividenden), so sind darauf in Spanien gemäß dem DoppelÂbesteuerungsabkommen (DBA) 15% Quellensteuer abzuführen. Im Vergleich hat der nicht residente Verkäufer, der die Immobilie auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen hat, seinen Gewinn aus dem ImmoÂbilienÂverkauf mit 35% zu versteuern.
Im Ergebnis zeigt das Rechenbeispiel einen Steuervorteil von 7,25% zugunsten der Sociedad Patrimonial. Nicht berücksichtigt wurden AbÂschreibungen, die die Vermögensgesellschaft in wesentlich höheren Umfang als die nicht residente Person geltend machen kann, so dass die effektive Besteuerung bei der ImmoÂbiliengesellschaft noch niedriger ausfällt.
Natürlich bestehen auch bei der Sociedad Patrimonial grundÂsätzlich die Möglichkeit und die damit verbundenen Vorteile, dass nicht die ImmoÂbilie verkauft wird, sondern deren GesellÂschaftsÂanteile.
Auch entfällt bei der spanischen Vermögensgesellschaft die jährÂliche Einkommen- und Vermögensteuerpflicht der nicht residenten GesellÂschafter, was die jährlichen Kosten des Immobilienbesitzes senkt. Laufende Gewinne, welche mit 40% Körperschaftsteuer belegt würden, wird die Sociedad Patrimonial bei einer ordentÂlichen Buchführung und Bilanzierung in der Regel nicht erzielen, so dass hier von einer SteuerÂbelastung nicht auszugehen ist.
Fazit: Aufgrund der Neuerungen des spanischen KörperschaftÂsteuerÂgesetzes und die damit verbundene ReglemenÂtierung der spanischen Vermögensgesellschaft ist der Erwerb einer Immobilie durch eine spanische GmbH (SL) für jeden nicht Residenten eine interessante Alternative, welche zu erheblichen Steuervorteilen sowohl während des Besitzes als auch im Moment des Verkaufs der Immobilie führt. InsÂbesondere auch im Hinblick auf die hohen Erbschaftssteuern in Spanien bietet die SL interessante GestalÂtungsÂmöglichkeiten.
Auch für denjenigen, der bereits eine Immobilie auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen hat, gibt es gute Gründe, über die EinÂbringung der Immobilie in eine spanische GmbH (SL) nachzudenken:
Die Durchführung der Einbringung einer Immobilie kann in nur einem Notartermin erfolgen.
Blinklist |
Bloglines |
Del.icio.us |
Digg |
Diigo |
Facebook |
Furl |
Google |
Ma.gnolia |
Mr.Wong |
Netvouz |
Simply |
Spurl |
StumbleUpon |
Technorati |
Yahoo |