Um einen Nicht-EU-Bürger anzustellen, muss eine spanische Firma nachweisen, dass es für die ausgeschriebene Stelle keine adäquaten Bewerber aus der EU gibt.
Die Art der Arbeitserlaubnis hängt von der Art der Beschäftigung ab. Im folgenden finden Sie die wichtigsten Typen von Arbeitsgenehmigungen:
Genauere Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis erhalten Sie von der spanischen Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Heimatland. Falls Sie sich nicht mit seitenlangen Vorschriften beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen, für die Beantragung einen Rechtsanwalt heranzuziehen. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert 2-6 Monate.
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