Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, die auf Zypern ansässig sind, können auf Zypern so viele Grundstücke und Immobilien erwerben wie sie möchten. Es gibt keine Beschränkungen und es wird keine Genehmigung für den Kauf eines Anwesens benötigt.
Angehörige aller anderen Länder und nicht auf Zypern ansässige EU-Bürger müssen eine Genehmigung zum Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks beim Ministerium beantragen. Die Beschränkungen gelten wie folgt:
EU-Bürger EU-Bürger, die nicht auf Zypern wohnhaft sind, können unbegrenzt Grundstücke kaufen. Der Immobilienbesitz jedoch ist auf ein Haus oder Apartment beschränkt. Diese Beschränkung sowie die Voraussetzung einer Beantragung einer Genehmigung sollen bis zum Jahr 2009 aufgehoben werden. Beide Regelungen treffen aber derzeit noch zu.
Nicht-EU-Bürger Staatsbürger der Nicht-EU-Länder dürfen kein Grundstück größer als drei donums (etwas mehr 4.000 m²) und nicht mehr als ein Haus oder Apartment erwerben.
Jeder, mit Ausnahme von ortsansässigen EU-Bürgern, muss daher eine Genehmigung für den Kauf eines Grundstücks oder Anwesens beantragen. Die Anträge müssen persönlich oder durch einen Anwalt bei der Bezirksstelle eingereicht werden, die für die Region zuständig ist, in der Ihr gewünschtes Anwesen liegt. Den Antragsformularen müssen Sie folgendes beilegen:
Ihre Personendaten, einschließlich eines Nachweises über Ihre finanziellen Status;
Genaue Angaben zum Anwesen/Grundstück;
Exakte Angaben über den gegenwärtigen Eigentümer, den Kaufvertrag und die Zahlungsbedingungen;
Eine Kopie Ihres Reisepasses.
Die Behörden werden Ihren Antrag prüfen. Dies wird in etwa sechs Monate dauern, Sie können jedoch Ihr Anwesen bereits nutzen, während Sie noch auf Ihre Genehmigung warten (!). Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Falls dies doch passieren sollte, wird Ihr Kaufvertrag gültig bleiben. Sie sollten aber sicher gehen, dass Ihr Rechtsanwalt eine Klausel für einen solchen Fall in den Vertrag einschließt.
Beachten Sie, dass eine Genehmigung durch das Ministerium nur zum persönlichen Nutzen bewilligt wird, nicht zur Vermietung oder kommerziellen Nutzen der betreffenden Immobilie.
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