Wenn Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, werden Sie für seine Dienste je nach Wert des Anwesens und Komplexität des Geschäfts etwa CY£1.000 aufbringen müssen. Das Hinzuziehen eines Anwalts beim Kauf eines Grundstücks oder eines Anwesens ist in jedem Falle ratsam. Die Dienstleistungen eines Anwalts umfassen das Recherchieren von Grundbucheinträgen, die Überprüfung von Bauplänen und Baugenehmigungen, die Kontrollen über die Bebauungstauglichkeit des Grundstücks (falls von Bedeutung), das Verfassen von Verträgen, die Unterzeichnung und Beurkundung der Verträge und die Beantragung der Kaufgenehmigung beim Ministerrat.
Bei der Kammer für Wissenschaft und Technik Zyperns (ETEK, Tel. 00357-22-877 644) können Sie eine Liste aller registrierten Gutachter erhalten. Die Kammer kann Ihnen überdies einen Führer über alle Gebühren ebenso wie eine Liste der Gutachter geben, die bei der Kammer registriert sind. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei etwa CY£300 pro Gutachten. Jedoch hängt die Höhe der Gebühr natürlich immer von dem Wert des Anwesens und dem Umfang des gewünschten Gutachtens ab.
Die Stempelgebühr wird für Immobilienkaufverträgen erhoben. Die Höhe wird im Folgenden angegeben und liegt bei mindestens 0,15 Prozent und ist zahlbar innerhalb 30 Tage nach Unterzeichnung des Vertrags:
|
Sachwert (CY£) |
Steuersatz (%) |
Kumulative Steuer (CY£) |
|
Bis 100.000 |
0,15 |
150 |
|
Über 100.000 |
0,2 |
Für ein Anwesen, dessen Kaufpreis beispielsweise bei etwa CY£130.000 liegt, müssen Sie eine Stempelgebühr von CY£210 zahlen (CY£150 für die ersten CY£100.000 zuzüglich CY£60 für den Restbetrag).
Mindestens bis 2009 wird die Übergabe einer Immobilie auf einen Nicht-Zyprioten eine Genehmigung durch den Ministerrat erfordern. Diese Genehmigung kostet in etwa CY£150, wenn Sie selbst den Antrag stellen. Den Antrag reichen Sie mit allen relevanten Unterlagen und ausgefüllten Formularen bei der nächsten Bezirksstelle ein. Die Adressen finden Sie im Folgenden:
Ihr Anwalt kann die Antragstellung an Ihrer Stelle durchführen. Diese Dienstleistung ist sogar oft in den üblichen Anwaltskosten enthalten, weshalb Sie also nichts einsparen würden, wenn Sie die Antragsstellung persönlich angehen. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Anwalt.
Beachten Sie, dass besonders seit dem EU-Beitritt Zyperns diese Beantragung eher zu einer Formsache geworden ist und jeder rechtmäßige Antrag gewöhnlich genehmigt wird. Es ist geplant, dass diese Prozedur ohnehin für EU-Bürger bald aufgehoben wird.
Wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, müssen Sie eine Registrierungsgebühr von einem Prozent des geliehenen Betrags begleichen.
Seit dem 1. Mai 2004, dem EU-Beitrittsdatum Zyperns, wird auf alle neuen Immobilien eine Mehrwertsteuer erhoben. Davon ausgeschlossen sind Anwesen, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung vor dem 1. Mai 2004 bei der Baubehörde eingereicht wurde. Die gute Nachricht ist, dass Käufer, die das erste Mal Immobilien kaufen, eine Steuer von lediglich fünf Prozent zahlen müssen. Alle anderen Käufer müssen die normale Mehrwertsteuer von 15 Prozent begleichen. Die Regelungen zur Mehrwertsteuer wurden vor dem EU-Beitritt Zyperns nicht zum Ende gebracht, versichern Sie sich also mit Ihrem Anwalt bevor Sie sich zu einem Kauf verpflichten.
Diese Gebühren betreffen den Verkäufer auf Zypern und betragen in der Regel mindestens drei Prozent. Viele Makler berechnen aber fünf Prozent.
Für die Übergabe eines Anwesens und die dafür notwendigen notariellen Eintragungen werden Gebühren erhoben. Diese Übergabegebühren sind zu zahlen, wenn Ihr Anwalt beim Vermessungsamt das Anwesen auf Ihren Namen überschreiben lassen möchte. Das kann eine längere Zeit nach dem eigentlichen Kauf von Statten gehen. Die Höhe der Gebühr hängt vom Wert der Immobilie oder des Grundstücks ab und davon, ob das Anwesen in einem Namen oder mehreren erworben wurde.
Für die ersten CY£50.000 des Gesamtwerts zahlen Sie drei Prozent des Kaufpreises. Liegt der Gesamtwert zwischen CY£50.000 und £100.000 müssen Sie mit Gebühren in der Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises rechnen. Bei einem Wert von über CY£100.000 werden Gebühren von acht Prozent des Kaufpreises erhoben. Wird das Anwesen auf einen einzigen Namen erworben, zahlt der Käufer die komplette Gebühr. Auf ein Anwesen, dessen Wert bei CY£130.000 liegt, fallen somit Gebühren in der Höhe von CY£6.400 an. Sehen Sie weiteres im folgenden Abschnitt:
|
Kaufpreis (CY£) |
Gebührensatz (%) |
Gebührenbetrag (CY£) |
Kumulative Gebühr (CY£) |
|
Bis 50.000 |
3 |
1.500 |
1.500 |
|
50.000 – 100.000 |
5 |
2.500 |
4.000 |
|
100.000 – 130.000 |
8 |
2.400 |
6.400 |
Wenn das Anwesen im Namen mehrerer Personen erworben wird (z.B. durch ein Ehepaar), wird der Kaufpreis auf beide Personen aufgeteilt und jede Person wird einzeln mit Gebühren belastet. Liegt der Kaufpreis wie in dem obigen Beispiel bei CY£130.000, werden pro Käufer CY£65.000 bemessen. Jede Person zahlt somit nur CY£2.250, was einen Gesamtbetrag von CY£4.500 ausmacht. Im Vergleich zum Erwerb im Namen einer einzelnen Person, spart man durch den Erwerb im Namen mehrerer Personen CY£1.900 ein. Lesen Sie Genaueres im Folgenden:
|
50% des Kaufpreises (CY£) |
Gebührensatz (%) |
Gebührenbetrag (CY£) |
Kumulative Gebühr (CY£) |
|
Bis 50.000 |
3 |
1.500 |
1.500 |
|
50.000 – 65.000 |
5 |
750 |
2.250 |
Die Grundbesitzsteuer ist eine Steuer, die jährlich von allen Immobilien- und Grundstückseigentümern, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus, eingehoben wird. Wenn Sie eine Immobilie erwerben, zu der keine separate Eigentümerurkunde existiert, weil das Haus beispielsweise Teil einer neuen Bauerschließung ist, müssen Sie die Grundbesitzsteuer an den Bauunternehmer leisten. Nachdem Ihnen Ihre eigene Eigentümerurkunde ausgestellt wurde, können Sie Ihre Abgaben gewöhnlich vom Finanzamt zurückfordern.
Der gemeldete Eigentümer des gesamten Grundstücks (also der Bauunternehmer) muss die komplette Grundbesitzsteuer zahlen und wird Ihnen Ihren Teil in Rechnung stellen. Lag der Schätzwert Ihres Anwesens zum 1. Januar 1980 unter CY£100.000, was meistens der Fall ist, können Sie Ihre Steuerzahlungen zurückfordern. Die ersten CY£100.000 des Immobilienwerts sind nämlich steuerbefreit. Wenn Sie sich ein sehr großes Haus oder eine Villa kaufen, können Sie die entsprechenden Steuersätze im Folgenden einsehen:
|
Immobilienwert (CY£) |
Steuersatz (%) |
Kumulative Steuer (CY£) |
|
Bis 100.000 |
||
|
100.000 – 250.000 |
0,25 |
375 |
|
250.000 – 500.000 |
0,35 |
1.250 |
|
Über 500.000 |
0,4 |
Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Beleg über jede Grundbesitzsteuer-Zahlung erhalten. Diese müssen Sie nämlich vorlegen, wenn Sie Steuerzahlungen zurückfordern möchten.
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