Einkommenssteuerpflicht

Wer muss Einkommenssteuer bezahlen?

Ob und wie viel Einkommenssteuer Sie bezahlen müssen, hängt davon ab, wo Sie gemeldet sind. Gemeldet sind Sie in der Regel dort, wo Sie Ihren Wohnsitz haben und wo Sie die meiste Zeit im Jahr leben.

Für einen Ausländer zum Beispiel, der für eine italienische Firma arbeitet, seinen Wohnsitz in Italien und keine Steuerpflicht im Ausland hat, gilt automatisch Italien als steuerlicher Wohnsitz ( domicilio fiscale).

Eine Person kann in mehreren Ländern gleichzeitig gemeldet sein. Ihren Erstwohnsitz kann sie allerdings nur in einem Land haben. Eine verheiratete Frau muss nicht zwangsläufig den selben Erstwohnsitz wie ihr Ehemann haben. Das Land, in dem Sie Ihren Erstwohnsitz haben, ist auch wichtig für Dinge wie Erbschaftssteuer, eben weil es diese in Italien zum Beispiel gar nicht mehr gibt. Doppelbesteuerungsabkommen (s. unten) beinhalten Gesetze, die festlegen, in welchem Land eine Einzelperson ihren Wohnsitz hat.

Wenn eines der unten angeführten Kriterien auf Sie zutrifft, werden Sie normalerweise als Einwohner Italiens und somit auch dem italienischen Steuersystem pflichtig, angesehen:

Wenn Sie also in Ihrem Wohnort als Einwohner ( residenza anagrafica) registriert sind, sind Sie auch dem italienischen Steuersystem verpflichtet.

Falls Sie die Absicht haben für immer in Italien zu leben, sollten Sie die Steuerbehörde Ihres aktuellen Wohnortes darüber in Kenntnis setzen (Sie müssen hierfür ein bestimmtes Formular ausfüllen). Wenn Sie innerhalb eines Steuerjahres umziehen, haben Sie möglicherweise das Recht auf Steuerrückerstattung. Dies erfordert allerdings eine vollständige Steuererklärung. Die Steuerbehörden prüfen daraufhin, ob Sie das Land auch tatsächlich verlassen, z.B. müssen Sie den Nachweis über einen Arbeitsplatz in Italien, oder über den Erwerb einer Immobilie erbringen.

Wenn Sie sich über Ihre gesamte Steuerverpflichtung in Ihrem Heimatland nicht ganz im Klaren sind, sollten Sie die nächste Botschaft oder das nächste Konsulat in Italien kontaktieren.

Wenn Sie in Italien arbeiten oder ein Geschäft eröffnen möchten, müssen Sie die dortige Steuerbehörde sehr bald nach Ihrer Ankunft darüber informieren. Dies können Sie beim örtlichen Finanzamt ( intendenza di finanza) tun.

Doppelbesteuerungsabkommen

In der Regel wird bei Einwohnern das weltweite Einkommen besteuert, während diejenigen, die nicht in Italien ansässig sind, nur für das Einkommen Steuern bezahlen müssen, das Sie in Italien erwirtschaften. Jedoch gibt es einige Sonderfälle, bei denen in Italien ansässige Ausländer einen besonderen Steuerstatus erhalten und somit wie Nicht-Einwohner besteuert werden. Die USA sind das einzige Land, wo Nicht-Einwohner auf ihr weltweites Einkommen Steuern bezahlen müssen (Betroffene können von Konsulaten in den USA die Kopie einer Steuerbroschüre für Amerikaner im Ausland erhalten). Die Bürger der meisten anderen Länder sind von der Steuerpflicht in ihrem Heimatland befreit, wenn sie mindestens eine gewisse Zeit (z.B. ein Jahr) im Ausland verbringen.

Doppelbesteuerungsabkommen sind in der Regel dazu da, um sicherzustellen, dass Einkommen, die bereits besteuert wurden, in einem anderen Land nicht nochmals besteuert werden können. Das Abkommen beinhaltet Steuergutschriften oder sogar Steuerfreiheit für bestimmte Einkommensarten, entweder in dem Land, in dem Sie ansässig sind, oder in dem Land, in dem das Einkommen erwirtschaftet wurde. Wenn sie anwendbar sind, haben Doppelbesteuerungsabkommen sogar Priorität vor inländischem Recht.

Zwischen Italien und über 60 Ländern bestehen solche Doppelbesteuerungsabkommen. Dies sind Länder wie zum Beispiel alle EU-Länder, Australien, die USA, Kanada, Japan, Island, Neuseeland, Mexiko, Schweiz, Türkei oder Russland.


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