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Visa

Vorschriften und Antragsverfahren

Je nach Ihrer Nationalität benötigen Sie ein Visum für Deutschland. Obwohl sich die Visabestimmungen regelmäßig ändern, werden Sie wahrscheinlich in eine der folgenden Kategorien fallen:

Nationalitäten, die auf keinen Fall ein Visum benötigen

EU-Bürger und Bürger aus Island, Norwegen und Liechtenstein benötigen kein Visum für Deutschland. Bei einem länger als 3 Monate währenden Aufenthalt benötigen Sie allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung.

Nationalitäten, die für Aufenthalte bis zu 3 Monaten kein Visum benötigen

Hierzu gehören Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland und der Schweiz (diese können auch nach der Einreise nach Deutschland noch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen). Ansonsten können Sie in Deutschland einreisen, solange Sie dort nicht arbeiten wollen. Falls Sie länger als drei Monate bleiben oder arbeiten möchten, müssen Sie allerdings ein Visum in Ihrem Heimatland beantragen. Falls Sie dies im voraus planen, sollten Sie daher auf jeden Fall vor Ihrer Abreise ein entsprechendes Visum beantragen, da Sie sonst ggf. für den Visumsantrag in Ihr Heimatland zurückreisen müssen.

Nationalitäten, die für jede Einreise ein Visum benötigen

In diesem Fall benötigen Sie selbst für einen Kurzaufenthalt ein Visum. Dies gilt für viele afrikanische und asiatische Staaten.

Weitere Informationen zu den deutschen Visabestimmungen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Visa werden in der Regel für einen bestimmten Aufenthaltszweck ausgestellt (z.B. Touristenvisa, Studentenvisa etc.). Die Art des Visums richtet sich nach dem Grund Ihres Aufenthalts und entspricht den verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigung (der einzige Unterschied besteht darin, dass Visa außerhalb von Deutschland ausgestellt werden).

Nach der Einreise in Deutschland können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese wird für denselben Aufenthaltszweck wie Ihr Visum ausgestellt. Der Grund Ihres Aufenthalts kann nach Ihrer Einreise nicht mehr geändert werden, sie können daher beispielsweise nicht mit einem Studentenvisum einreisen und anschließend eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsstatus ändern möchten, müssen Sie wahrscheinlich zunächst in Ihr Heimatland zurückkehren, um von dort aus ein neues Visum zu beantragen! Sie sollten daher den Grund Ihres Aufenthalts vor Ihrem Visumsantrag sorgfältig durchdenken.

Dokumente und Wartezeiten

Für einen Visumsantrag müssen Sie voraussichtlich einige oder alle der folgenden Dokumente vorweisen (kontaktieren Sie Ihre deutsche Botschaft oder ein Konsulat für genauere Informationen):

Visumsanträge sollten mindesten 6 Wochen vor der geplanten Abreise gestellt werden. Falls Sie Ihr Visum außerhalb Ihres Heimatlandes beantragen, wird der Antrag an die zuständige Botschaft Ihres Heimatlandes weitergeleitet. Dies kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

Das Schengener Abkommen

Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens, das eine Reisefreiheit innerhalb der unterzeichnenden Ländern garantiert. Ein durch eines der Schengen-Länder ausgestelltes Visum ist automatisch auch für die anderen Staaten des Abkommens gültig. Reisen innerhalb der Schengen-Staaten werden deshalb rechtlich wie Reisen innerhalb Deutschlands behandelt. Falls Sie nach Deutschland mit einem Touristenvisum einreisen, können Sie sich i.d.R. bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in jedem beliebigen Mitgliedsland des Schengen-Abkommens aufhalten.

Neben Deutschland haben folgende Staaten das Schengener Abkommen unterzeichnet: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal und Spanien.

Trivia: Schengen ist eine Stadt in Luxemburg, in der das Abkommen 1985 unterzeichnet wurde.


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