Wohnen auf Zeit

Tipps für Mieter und Vermieter

Sie möchten eine Wohnung möbliert, zum Wohnen auf Zeit, vermieten oder mieten, und wünschen sich, dass alles reibungslos vonstatten geht. Hier finden Sie ein paar Tipps, worauf geachtet werden sollte.

Die Untervermietung einer Wohnung

Möchten Sie Ihre Wohnung vermieten und sind Sie nicht Eigentümer, sondern Mieter der Wohnung, so sollten Sie die geplante Untervermietung mit dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung klären. Vielleicht finden Sie vorab einen Hinweis zur Untervermietung auch im eigenen Mietvertrag.

Der Mietvertrag

Egal, ob es für einen Monat oder für ein Jahr ist: Mieten oder vermieten Sie eine Wohnung, so sollte auch beim Wohnen auf Zeit ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden. So kann vermieden werden, dass es später zu Missverständnissen kommt, oder verabredete Punkte vergessen gehen.

Verwendet wird hierbei vor allem der Zeitmietvertrag, der vorwiegend dann genutzt wird, wenn der Vermieter im Anschluss an die Mietzeit selber in die Wohnung (wieder) einziehen will, gelegentlich auch der Vertrag zum vorübergehenden Gebrauch, wenn die Wohnung von den Mietern in der Tat nur vorübergehend benötigt werden wird. Zum Teil wird auch ein unbefristeter Mietvertrag verwendet, dann häufig mit kurzen Kündigungsfristen für den Mieter.

Achten Sie darauf, sich den Ausweis zeigen zu lassen. In Mietvertragsformularen können die Ausweisdaten von Mieter und Vermieter notiert werden.

Kaution und Miete

Auch bei möblierten Wohnungen zum Wohnen auf Zeit ist es üblich, an den Vermieter eine Kaution zu zahlen. In der Regel werden die ersten Zahlungen bis spätestens zur Wohnungsübergabe an den Vermieter geleistet. Bei Barzahlungen sollten beide Seiten daran denken, dass diese vom Empfänger quittiert werden, inklusive des Vermerks, wofür die Zahlung erfolgt ist.

Die Übergabe der möblierten Wohnung

Für alle Beteiligten ist es auch beim Zeitwohnen sinnvoll, eine ordentliche Übergabe der Wohnung vorzunehmen. In einem Übergabe-Protokoll können wichtige Punkte notiert werden, z.B. wieviele Schlüssel übergeben wurden und Hinweise zum Zustand der Wohnung. Für die Nebenkosten, die nicht pauschal, sondern nach Verbrauch über den Vermieter abgerechnet werden, sollten hier die Zählerstände protokolliert werden.

Bei einer möblierten Wohnung ist es in jedem Fall zu empfehlen, eine Inventarliste über die Möblierung zu verwenden. Diese wird dann bei der Übergabe der Wohnung durchgegangen. Übergabeprotokoll wie auch Inventarliste werden von beiden Seiten unterschrieben, jede Partei erhält ein Exemplar.

Am Ende der Mietzeit können Sie mit Hilfe dieser Unterlagen die Wohnung in gleicher Weise zurückgeben.

Während der Mietzeit

Lassen Sie sich als Mieter von Ihrem Vermieter Kontaktdaten für den Notfall geben. Es muss nur ein Wasserschaden aus der Nachbarwohnung auftreten, dann werden Sie sich freuen zu wissen, wer auf die Schnelle informiert werden soll (nachdem bei den Nachbarn geklingelt wurde). Der Vermieter ist natürlich immer eine gute Anlaufstelle. Vor allem aber, wenn der Vermieter während der Mietzeit gar nicht vor Ort in der Stadt ist, sind zusätzlich weitere Kontakte nützlich: Der Hausmeister, die Hausverwaltung, eine Person, die sich allgemein in der Wohnung gut auskennt.

Mehr Infos zum Wohnen auf Zeit?

Sind Sie auf der Suche nach einer möblierten Wohnung oder möchten Sie eine Wohnung zum Wohnen auf Zeit in Berlin vermieten, dann hilft Ihnen City-Wohnen Berlin, spezialisierter Makler für das Wohnen auf Zeit. Hier werden Sie auch viele weitere Infos und Tipps für Vermieter  und für Mieter von möblierten Wohnungen  vorfinden.


www.justlanded.com © 2003-2024 Just Landed