
EU-Bürger benötigen keine Arbeitsgenehmigung, um in Frankreich als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten. Für die „neuen“ EU-Staaten wie z.B. Ungarn und Polen gibt es jedoch während einer maximal 7jährigen Übergangsperiode weiterhin Arbeitsbeschränkungen, so dass Sie ggf. eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Nicht-EU-Bürger benötigen sowohl eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, um in Frankreich arbeiten zu können. Zwischen der Schweiz und Frankreich besteht ein besonderes Abkommen, mit dem Sie als Schweizer problemlos eine Arbeitsgenehmigung bekommen.
Zur Anstellung eines Nicht-EU-Bürger muss ein Unternehmen nachweisen, dass für die entsprechende Stelle keine ausreichend qualifizierten Bewerber aus EU-Staaten zur Verfügung stehen. Diese Prozess kann sich etwa 4-6 Monate lang hinziehen. Für die Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen ist die DDTEFP (Direction Départementale du Travail, de l'Emploi et de la Formation Professionnelle) zuständig.
Umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Arten von Arbeitsgenehmigungen und dem Antragsverfahren erhalten Sie auf unseren englischsprachigen Seiten.