Deutsche Universitäten

Nachweis von Deutschkenntnissen

Deutsche Universitäten

Als ausländischer Student müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, um an einer deutschen Hochschule studieren zu können.

Normalerweise müssen Sie zur Aufnahme an einer deutschen Universität die DSH ( Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder den TestDaF ( Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber) ablegen.

In einigen Fällen können Sie von der DSH oder dem TestDaF befreit werden, zum Beispiel:

  • für ein einzelnes Auslandssemester in Deutschland (einige Universitäten gewähren sogar 2 Semester ohne Deutschnachweis)
  • falls Sie eine deutsches Abitur von einer staatlich anerkannten Schule in Deutschland oder im Ausland haben, an der in deutsch unterrichtet wurde
  • falls Sie das Kleine oder Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder die Zentrale Oberstufenprüfung abgelegt haben
  • falls Sie das Deutsche Sprachdiplom - Stufe II - der deutschen Kultusministerkonferenz abgelegt haben.

Falls Sie die DSH ablegen müssen, können Sie dies normalerweise an der Universität tun, an der Sie in Deutschland studieren möchten.

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