Arbeitserlaubnis

Welche Unterlagen Sie zum Arbeiten in Irland brauchen

Arbeitserlaubnis

Wenn Sie oder ein Familienmitglied in Irland arbeiten möchten, stellen Sie vor Ihrem Umzug sicher, dass dies möglich ist. Als EU-Staatsangehöriger benötigen Sie für eine Anstellung in Irland keine Arbeitserlaubnis, jedoch ggf. andere Nachweise zur Ausübung Ihres Berufs.

Wenn Sie das Recht, in Irland zu arbeiten nicht durch Geburtsrecht, familiäre Beziehungen oder aufgrund der Staatsangehörigkeit zu einem EU-Land (bzw. zu einem Gebiet des europäischen Wirtschaftsraums) erworben haben, kann die Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung schwierig bis unmöglich werden.

Als Staatsbürger eines Landes des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wird keine Arbeitserlaubnis von Ihnen verlangt. Dennoch müssen Sie bei der lokalen Garda-Station (Polizeistation) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie länger als drei Monate bleiben wollen. Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis, wenn Sie Immobilien kaufen, eine Investition planen, eine irische Firma gründen oder eine ausländische Firma in Irland registrieren lassen wollen. Lediglich die für die Aktivitäten der Firma verantwortliche Person braucht eine Arbeitserlaubnis.

Wenn Sie nicht im EWR leben und planen, finanziellen Gewinn in Irland zu machen, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung (für den selben Zeitraum ausgestellt), außer:

  • Sie sind ein Verwandter von EWR-Bürgern, die in Irland leben
  • Sie sind mit einem irischen Staatsbürger verwandt;
  • Sie wurden für maximal vier Jahre bei einem irischen Unternehmen bzw. einer Unternehmensgesellschaft, die in mehr als einem EU-Staat Tätigkeiten ausübt, angestellt;
  • Sie wurden für maximal drei Jahre für eine Ausbildung in Irland angestellt;
  • Ihnen wurde der Flüchtlingsstatus in Irland zugesprochen oder Sie haben eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis, während ein Asylantrag bearbeitet wird.

Anträge von zukünftigen Angestellten für eine Arbeitserlaubnis müssen abgegeben werden bei der Abteilung für Arbeitserlaubnis im Amt für Unternehmen, Handel und Beschäftigung (Work Permits Section of the Department of Enterprise, Trade and Employment, DETE) in Dublin (Tel. 01-661 4444 ext. 3076). Der Antrag muss vor Ihrer Ankunft in Irland eingereicht werden, sonst kann es sein, dass Ihnen die Einreise verweigert wird.

Manche Unternehmen möchten, dass die Angestellten selbst ein Visum beantragen. Beachten Sie, dass eine Arbeitserlaubnis nicht nur unternehmensspezifisch ist, sondern auch nur für eine bestimmte Position in dieser Firma gültig sein wird. Wenn Sie die Firma wechseln wollen oder eine Beförderung bekommen, müssen Sie eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Es gibt keine Garantie dafür, dass diese auch zugeteilt wird. Im Idealfall sollten Anträge mindestens sechs Wochen vor Arbeitsbeginn oder bevor eine gültige Erlaubnis ausläuft, gemacht werden. Die derzeitige Bearbeitungszeit für Anträge beträgt vier Wochen.

Aufenthaltsgenehmigung für Selbständige in Irland

Wenn Sie sich in Irland selbstständig machen wollen, brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Staatsbürger, die nicht aus der EU kommen, benötigen zusätzlich eine Handelszulassung. Um diese zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Geschäft eine Nachfrage erfüllt und keinen einheimischen Betrieb ersetzen wird. Mit anderen Worten: Sie werden ein Alleinstellungsmerkmal (unique selling point, USP) brauchen und eine Marktnische finden müssen.

Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger

Obwohl Ihnen theoretisch das Amt für Unternehmen, Handel und Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis ausstellt oder verweigert, entscheidet letztendlich das Amt für Recht, wer in Irland arbeiten darf. Die Genehmigung einer Arbeitserlaubnis wird von Ihren Fähigkeiten abhängen. Ein Hauptkriterium ist, dass für den Job kein passender Kandidat aus der EU gefunden werden kann. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass alle denkbaren Schritte unternommen wurden um einen passenden Kandidaten in der EU zu finden, und dass Sie für den Job besser qualifiziert sind. Sie sollten Ihrem zukünftigen Arbeitgeber deshalb Nachweise Ihrer vorherigen Anstellung, Ihrer Qualifikationen und anderer Fähigkeiten zukommen lassen. Sie sollten ebenso Empfehlungsschreiben Ihrer früheren Arbeitgeber mitschicken. Die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis für eine Person, die nicht aus der EU kommt, wird eher als Privileg denn als Recht angesehen. Sie erlaubt nicht automatisch die Einreise oder den Aufenthalt in Irland. Diese Dinge werden von den Immigrationsbehörden gehandhabt.

Gefragte Berufe in Irland

Das schnelle Wachstum der irischen Wirtschaft in den letzten Jahren führte zu einem Mangel an gelernten Angestellten in bestimmten Bereichen, vor allem in Bereichen wie Informatik und Computertechnologie, Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtbauplanung und Krankenpflege.

Um das Anwerben von qualifiziertem Personal (aus nicht-EWR-Ländern) für diese Bereiche zu vereinfachen, haben das Amt für Recht, Gleichbehandlung und Gesetzesänderung und das Amt für Unternehmen, Handel und Beschäftigung im April 1999 Arbeiterbehörden und Arbeitsvisa (auch als „Harney Visa“ bezeichnet) eingeführt, die die Beantragung der Arbeitserlaubnis unterstützen sollen.

Das neue System ermöglicht diesen Personen, die ein angemessenes Jobangebot haben, im Voraus die Freigabe zur Immigration und Arbeit von ihrer irischen Botschaft oder Konsulat zu erhalten (beachten Sie, dass Anträge für Arbeitsgenehmigungen und Visa nur außerhalb Irlands gestellt werden können), auch wenn sich die Immigrationsbeamten das Recht vorbehalten, Ihnen die Einreise nach Irland zu verweigern.

Personen, die ein Visum brauchen um nach Irland einreisen zu können, bekommen vielleicht ein Arbeitsvisum ausgestellt. Diejenigen, die keines brauchen (aber nicht aus dem EWR kommen), erhalten eventuell eine Arbeitsgenehmigung. Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen sind im Normalfall für zwei Jahre gültig (drei Monate bei kurzzeitig registrierten Krankenpflegern), können aber nach Ablauf erneuert werden. Als Besitzer können Sie Ihren Job ändern, sofern er immer noch den Anforderungen des Visum oder der Genehmigung entspricht. Anträge für Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen sollten bei der Abteilung für Arbeitserlaubnis im Amt für Unternehmen, Handel und Beschäftigung in Dublin gemacht werden (Tel. 01-631 2121).

Krankenpfleger in Irland

Wenn Sie Krankenpfleger bzw. Krankenpflegerin sind und in Irland arbeiten möchten, benötigen Sie eine aktuelle Lizenz für die Ausübung Ihres Berufs in Ihrem Heimatland, sowie englische Sprachqualifikationen (auch wenn Englisch Ihre Muttersprache ist). Außerdem sollten Sie Empfehlungen und Details Ihrer Anstellung als Pfleger einreichen. Sie müssen sich bei der Pflegebehörde registrieren: The Nursing Board, Tel. 01-676 0226.

Wenn Sie ein qualifizierter Bewerber sind und nicht aus der EU kommen, werden Sie zuerst ein überwachtes Praktikum (meistens sechs Wochen) in einem irischen Krankenhaus absolvieren müssen. Erst dann sind Sie zur vollständigen Registrierung berechtigt, die innerhalb von drei Monaten nach Ankunft abgeschlossen werden muss – andernfalls dürfen Sie nicht in Irland bleiben. Jeder Bewerber wird persönlich beurteilt um zu entscheiden, ob eine Beaufsichtigung notwendig ist.

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