Unternehmensgründung in Holland

So gründen Sie Ihr Unternehmen

Unternehmensgründung in Holland

Möchten Sie in den Niederlanden ein eigenes Unternehmen starten, so werden sie darin von der Netherlands Foreign Investment Agency (NIFA) unterstützt, die unentgeltlich praktische Unterstützung und ausführliche Hintergrundinformationen zur Verfügung stellt.

Der deutsche Sitz der NIFA befindet sich in Stuttgart. Ebenso gibt die europäische Organisation EURES  auf ihrer Website ausführliche Informationen zum Aufsetzen eines Unternehmens. Was sie vor allem beachten müssen, ist unabhängig von der Branche des Betriebs eine Eintragung in das Register der Kamer van Koophandel (Handelsregister). Auf jeden Fall ist dabei ein gültiger Personalausweis oder Pass vorzulegen. Andere erforderliche Unterlagen hängen von der Art des zu startenden Unternehmens ab und sind der Website der Handelskammer zu entnehmen bzw. telefonisch zu erfragen. Der Handelsregisterauszug, den sie nach der Registrierung erhalten, wird vom Finanzamt und meistens auch von den Banken zur Vorlage verlangt.

Viele Schritte werden durch eine EU-Erklärung erleichtert, die bescheinigt, dass ein in einem EU-Land erlerntes Gewerbe im Prinzip in jedem anderen EUMitgliedsstaat ausgeübt werden kann. Informationen hierzu sowie über das Ausstellen der Bescheinigung bietet die Handelskammer (Kamer van Koophandel) in Rotterdam.

Zur Wahl des richtigen Standorts eines Unternehmens bietet die Ontwikkelingsmaatschapij voor Oost-Nederland (Oost N.V.) Hilfe. Eine Broschüre über die Marktzugangsvoraussetzungen in den Niederlanden können sie bei der Kreishandwerkerschaft Borken kostenlos bestellen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in den Niederlanden. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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