Mietverträge in Österreich

Laufzeiten, Nebenkosten und Kaution

Mietverträge in Österreich

In der Regel werden in Österreich Mietverträge über drei Jahre aus­gestellt, das ist die Erfahrung, die wir in Vorarlberg gemacht haben. Schlägt man in einschlägiger Literatur nach, so wird allerdings immer wieder davon gesprochen, dass unbefristete Mietverträge die Regel seien.

Die Erfahrung haben wir bei den verschiedenen Objekten, die wir im Laufe der Zeit besichtigt haben, nicht machen können. Bei allen Wohnungen oder Häusern, die wir uns im Laufe der Zeit angeschaut haben, hätten wir einen dreijährigen Mietver­trag unterzeichnen müssen. Allerdings haben alle Vermieter, die wir auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis angespro­chen haben, versichert, dass dies kein Problem sei.

Auch der österreichische Mieterschutzverband berichtet auf seiner Internetseite (www.mieterschutzverband.at ) über die Zunahme von befristeten Mietverträgen in den letzten Jahren. Zudem weisen die Experten darauf hin, dass Mietverträge über Wohnungen, die nach dem 1. Juli 2000 abge­schlossen oder verlängert wurden, ganz beliebig befristet werden können, wenn die Vertragsdauer mindestens drei Jahre beträgt. Dem Mieter steht allerdings das Recht zu, den Vertrag bereits nach einem Jahr zu kündigen, wenn er eine dreimonatige Kündigungs­frist einhält. Aber auch wenn man dem Vermieter einen Nachmieter präsentiert, der ihm angenehm ist, dann dürfte es auch in Öster­reich kein Problem sein, ein Mietverhältnis früher zu beenden.

Sicherlich ist für jemanden, der sich noch in der betrieblichen Probezeit befindet und nicht mit Gewissheit sagen kann, was in sieben, acht oder neun Monaten mit der Umsiedlung der Familie ist, ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter im Vorfeld wichtig. Sicherlich sollte man hier auch Sonderkündigungsvereinbarungen und individuelle Absprachen schriftlich im Mietvertrag festhalten.

Betriebskosten

Neben dem eigentlichen Mietzins, der Kaltmiete, wird im Mietver­trag auch die Höhe der Betriebskosten, also der Nebenkosten ver­einbart. Zudem gibt es Regelungen zur Haustierhaltung und andere individuelle Absprachen, ähnlich wie bei einem deutschen Miet­vertrag. Was genau zu den Betriebskosten zählt, sollte mit dem Vermieter vor der Vertragsunterzeichnung geklärt werden, denn die Kosten, die umgerechnet werden, können sich durchaus von einer deutschen Nebenkostenabrechnung unterscheiden.

So dürfen österreichische Vermieter Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle, Schornsteinfegergebühren, die in Ös­terreich Rauchfangkehrerkosten heißen, Kosten der Unratentfern­ung und für Schädlingsbekämpfung, allgemeine Stromkosten wie für die Beleuchtung des Stiegenhauses, Versicherungsprämien, die Grundsteuer, Hausreinigungskosten und solche für Gemeinschafts­anlagen oder Verwaltungshonorare in Rechnung stellen.

Wer eine Position „Sonstiges“ auf seiner Betriebskostenabrechung findet, sollte sich beim Vermieter darüber erkundigen, um was für Kosten es sich genau handelt, denn es gibt auch Nebenkosten, die vom Vermieter nicht angerechnet werden dürfen. Auch darüber geben Mieterbünde Auskunft. Übrigens: Die Belege über die einzelnen Positionen müssen nicht der Jahresabrechung beige­geben werden. Jedoch muss der Vermieter den Mietern auf Wunsch Einsicht in seine Unterlagen gewähren und auf Verlangen auch Kopien aushändigen.

Die aufgeführten Betriebskosten können vom Vermieter abgerech­net werden, sie müssen es aber nicht zwangsläufig. In der Ge­meinde, in der wir leben, wird beispielsweise die Gebühr für die Müllentsorgung direkt von der Stadtverwaltung eingezogen. Die „Müllgefäße“ muss man dann jeweils beim zuständigen Bauhof ab­holen. Dabei handelt es sich um schwarze Säcke für den Restmüll, Papiertüten für den Bioabfall und gelbe Säcke, in denen in Öster­reich allerdings nur Kunststoffabfälle entsorgt werden. Nur Betriebe und größere Wohnanlagen werden tatsächlich auch mit Müllcon­tainern ausgestattet.

Ansonsten gibt es in jedem Dorf und in jeder Stadt zentrale Sam­melstellen mit Containern für Altpapier, Glas und Altmetall. Be­sonders hervorzuheben ist sicherlich auch die Tatsache, dass in Österreich leere Milch- und Saftverpackungen in einer speziellen Öko-Box gesammelt werden. Diese können ebenfalls an den zentralen Sammelstellen abgegeben, aber - man höre und staune - auch kostenfrei per Post an die zuständige Öko-Box-Sammelstelle in Graz geschickt werden, wo die Verpackungen dann wiederver­wertet werden. Und in manchen Fällen wird auch das Wasser nicht über den Vermieter abgerechnet, sondern über so genannte Wasser- und Kraftwerksgenossenschaften. Genaues Nachfragen, welche Betriebskosten der Mietvertrag umfasst, ist bei Vertragsab­schluss also auf jeden Fall angebracht.

Kaution und Gebühren

Einstellen müssen sich Wohnungssuchende in Österreich auch auf die Zahlung einer Mietkaution. In der Regel handelt es sich um einen Betrag in Höhe von drei Monatsmieten, wobei viele Vermieter auch die Bürgschaft einer österreichischen Bank über die Gesamt­summe akzeptieren. Wer über einen Makler sucht, muss zudem natürlich dessen Provision noch zusätzlich bezahlen. Bei Wohn­ungsannoncen und Besichtigungstermin also immer genau nach­forschen, ob eine Vermittlungsgebühr verlangt wird oder nicht, denn nicht bei jedem Angebot ist das sofort ersichtlich.

Sicherlich kann es auch schon einmal passieren, dass ein Vor­mieter eine Abfindung für gewisse Dinge verlangt. Zulässig ist solch eine Einmalzahlung nur, wenn es in der Wohnung einen tatsäch­lichen Gegenwert gibt - beispielsweise für neu angeschaffte Möbel speziell für diese Wohnung, die dann auch nach dem Auszug des Vormieters in den Räumen verbleiben. Abfindungen anderer Art sind illegal und können gegebenenfalls gerichtlich zurückgefordert werden. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall einen Beleg über diese Einmalzahlung ausstellen lassen und nach Übergabe der Wohnung den Zustand des Wohnraums dokumentieren.

Zudem sei noch darauf hingewiesen, dass in vielen Mietwohnungen in Österreich bereits Küchen eingebaut sind und fest zum Miet­objekt gehören. Bei Internetanzeigen wird in der Regel auf Wohn­ungsmöblierungen hingewiesen, bei Zeitungsannoncen sollte man gezielt danach fragen - vor allen Dingen nach der Küche. Denn nichts ist ärgerlicher, als eine komplette eigene Küche mit in die neue Heimat zu transportieren und sie dann nicht aufbauen zu können. Dann fristet das schöne Teil vielleicht jahrelang ein be­scheidenes Leben in einem Kellerraum, anstatt im Vorfeld des Umzugs gut verkauft zu werden.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: