Einreise nach Österreich

Aufenthaltsgenehmigung & Meldepflicht

Einreise nach Österreich

Auch wenn ein langfristiger Aufenthalt in Österreich für Deutsche relativ unkompliziert ist, so müssen bei einem Umzug in das Land doch eine Vielzahl von notwendigen Formalitäten beachtet werden.

Einreise nach Österreich

EWR-Bürger, also auch deutsche Staatsangehörige, benötigen zur Einreise nach Österreich lediglich einen Personalausweis oder Reisepass. Dabei ist eine Mindestgültigkeit des Ausweises, wie bei der Einreise in den meisten außer europäischen Ländern, nicht erforderlich. Auch die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich. Deutsche Kinderausweise und die Eintragung in den Pass der Eltern werden ebenfalls bis zum 16. Lebensjahr anerkannt.

Personen aus anderen Staaten müssen zur Einreise meist ein Visum beantragen. Dieses muss in der Regel vor der Einreise bei der für Ihren jetzigen Wohnort zu ständigen österreichischen Vertretung beantragt werden. Personen, die im Besitz eines Schengen-Visums sind, können für die Dauer von 90 Tagen nach Österreich einreisen, ohne ein weiteres Visum beantragen zu müssen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Regelungen des Visums (z. B. Verbot einer Erwerbstätigkeit) auch in Österreich gelten.

Bei Fragen zum Thema Einreise können Sie sich an die zuständige österreichische Vertretung in Deutschland oder an das österreichische Bundesministerium für Inneres  wenden.

Aufenthaltsgenehmigung für Österreich

Deutsche Staatsbürger brauchen für einen längerfristigen Aufenthalt in Österreich keine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung. Unter Umständen müssen Sie aber nach drei Monaten nachweisen, dass Sie eine Arbeitsstelle (in Aussicht) haben bzw. über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und krankenversichert sind.

Auch Bürger der 2004 zur EU beigetretenen Staaten benötigen für einen längerfristigen Aufenthalt in Österreich keine gesonderte Aufenthaltsbewilligung. Sie müssen allerdings vor Arbeitsaufnahme eine Arbeitsbewilligung beantragen.

Bürger aus Nicht-EWR-Staaten benötigen bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung. Erstanträge hierfür sind generell vor der Einreise bei der zuständigen Botschaft zu stellen und kosten ca. 100 Euro. Je nach Grund und Dauer des Aufenthaltes wird zwischen einer Aufenthaltsbewilligung und einer Niederlassungsbewilligung unterschieden.

Unselbstständig Tätige müssen in der Regel eine Niederlassungs-bewilligung beantragen, Schüler, Studierende und Selbstständige aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Da nicht alle Formen der Bewilligungen den Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren, muss oft auch eine Arbeitsbewilligung beantragt werden. Ferner muss bei längerem Aufenthalt noch eine Integrationsbescheinigung unterschrieben werden, in der man sich u. a. dazu verpflichtet, entsprechende Sprachkenntnisse zu erlangen.

Lebt man als Ausländer mehr als zehn Jahre in Österreich, so kann man prüfen, ob man die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu zählen neben einem mindestens zehnjährigen Aufenthalt in dem Land u. a. auch Unbescholtenheit, ausreichend finanzielle Mittel zum Leben und gute Deutschkenntnisse. Erfüllt man alle Voraussetzungen, so kann man die Staatsbürgerschaft beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht erst nach einem mindestens 15jährigen ununterbrochenen Aufenthalt in dem Land. Ansonsten liegt die Frage der Einbürgerung im Ermessen der Behörden, i. d. R. bei den Staatsbürgerschaftsabteilungen des Amtes der Landesregierung.

Meldepflicht in Österreich

Es gilt in Österreich eine Meldepflicht. Daher müssen Sie sich binnen drei Tagen nach Bezug der Wohnung oder des Zimmers mit einem Meldezettel beim Meldeamt bzw. Gemeindeamt melden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie diesen innerhalb der ersten drei Monate bei der zuständigen Behörde (i. d. R. Landeshauptmann bzw. Bezirksverwaltungsbehörde) anmelden.

Die Gebühren für die Anmeldung betragen 15 Euro. EWR-Bürger erhalten daraufhin eine Anmeldebescheinigung von der Behörde ausgestellt. Darüber hinaus haben Bürger eines EWR-Staates die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 56 Euro einen so genannten „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ zu beantragen, der als Identifikationsdokument anerkannt wird.

Folgende Unterlagen müssen von EWR-Staatsbürgern bei der Anmeldung vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Existenzmittel), wie zum Beispiel Dienstvertrag, Gewerbeschein oder Bankguthaben

Umfassende Informationen zu dem Thema Aufenthaltsgenehmigung und Meldepflicht finden Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/niederlassung .

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Österreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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