Sozialversicherung

Das portugiesische Sozialversicherungssystem

Sozialversicherung

Das portugiesische Sozialversicherungssystem (segurança social oder caixa) wendet sich prinzipiell an alle Personen, die in Portugal arbeiten, entweder als Angestellte oder als Selbstständige.

Es stellt Angebote zur Gesundheitsfürsorge, Krankheit, Ruhestand, Berufsunfähigkeit, Tod, Alter, Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption bereit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich anmelden und Beiträge zahlen. Für den Fall, dass Sie nicht zu den Pflichtversicherten gehören, können Sie sich auch freiwillig anmelden.

Ein Arbeitgeber muss die portugiesischen Sozialversicherungsbehörden vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses in Kenntnis setzen und vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers Beiträge abziehen, die den Behörden bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden müssen. Alle vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden. Sozialversicherungsabgaben werden auf die folgenden Dinge erhoben:

  • Sämtliche Vergütungen, inklusive Barauszahlungen oder Sachleistungen, z.B. Unterbringung oder Verpflegung
  • Regelmäßige Bonuszahlungen
  • Kommissionen oder Preise
  • Bezahlte Überstunden
  • Weihnachts- und Feiertags-Sonderzahlungen
  • Zuschläge für Nachtarbeit etc.
  • Regelmäßige Zahlungen für eine Unterkunft
  • Gefahrenzulagen
  • Zahlungen aufgrund von Aufhebungen von Disziplinarmaßnahmen
  • Ausgleichszahlungen für Entlassungen oder Vertragsauflösungen
  • Vorruhestandsprämien

Die folgenden Einkommensarten sind von Sozialversicherungsabgaben befreit:

  • Reisekosten
  • Unterhaltszahlungen
  • Zahlungen für den Verzicht auf Urlaub
  • Krankengeld und Renten
  • Zahlungen während dem Militärdienst
  • Zahlungen während der Ausbildung der Kinder (inklusive Hochschulausbildung)
  • Hochzeitsgeschenke oder freiwillige außerordentliche Prämien
  • Zahlungen für medizinische Rechnungen
  • Monatliche Zahlungen an Vorstandsmitglieder oder andere Fachkräfte, deren Zahlung vertraglich geregelt ist
  • Redundante Zahlungen, wenn Sie an alle Angestellten gezahlt werden
  • Kantinenzuschüsse
  • Leistungsbezogene Zahlungen
  • Die Beiträge von Angestellten basieren auf deren tatsächlichem monatlichen Einkommen, die Beiträge von Selbstständigen werden von einer individuell wählbaren, ein- bis 12-fachen Höhe des staatlichen Mindestlohns berechnet.

Für Firmendirektoren gibt es eine monatliche Gehaltsgrenze, die dem 12-fachen des portugiesischen monatlichen Mindestlohns entspricht. Unter 55-Jährige können wählen, ob sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, die auf ihrem tatsächlichen Bruttoeinkommen basieren, wenn dies die Gehaltsgrenze übersteigt.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt von Ihrem Beruf und Alter ab und davon, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

Sozialversicherung für Selbstständige in Portugal

Selbstständige können wählen, ob sie die festgelegten Beiträge (25,4 Prozent), oder erhöhte Beiträge (32 Prozent) zahlen möchten. Der 25,4-Prozentsatz ist nur für eine Mindestabdeckung (Ruhestand, Arbeitsunfähigkeit, Tod und Alter, Mutter-/Vaterschaft und Adoption), während die 32-prozentige Rate den Mindestschutz plus Krankenbeihilfe und andere familiäre Unterstützungen beinhaltet (berechnet auf Basis der angenommenen Einkommensbasis).

Als Selbstständiger kann man die Beitragsuntergrenze ohne Einschränkung verringern, allerdings kann man die Bemessungsgrenze nur einmal jährlich erhöhen, solange man jünger als 55 ist. Die Beiträge für über 55-Jährige sind auf ein Minimum vom sechsfachen monatlichen Mindestlohn beschränkt.

Beidseitige Sozialversicherungsabkommen

Portugal hat beidseitige Sozialversicherungsabkommen mit allen EU-Ländern sowie Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Kap Verde, Kanada, Island, Norwegen, Schweiz, Türkei, Uruguay, USA und Venezuela. Diese Vereinbarungen erlauben es, die in einem Land gezahlten Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen Land geltend zu machen.

Arbeitnehmer der aufgeführten Länder, die nur eine begrenzte Zeit in Portugal leben und weiterhin in das Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes einzahlen, brauchen keine Sozialversicherungsabgabe in Portugal zu zahlen. Diese Ausnahme kann bis zu einem Jahr ausgedehnt werden und in manchen Fällen auch bis zu fünf Jahren. Wenn die Ausnahmezeit allerdings überschritten ist, müssen die Angestellten in Portugal Sozialabgaben zahlen.

Angestellte internationaler Organisationen und diplomatischer Einsätze werden normalerweise von der Zahlung der Sozialversicherungsabgaben ausgeschlossen.

Das Büro der portugiesischen Sozialversicherung hat für Informationen und Anfragen eine kostenlose Telefonhotline (linha verde), die montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr erreichbar ist (Tel. 800-290 029) und eine umfangreiche Website (nur auf portugiesisch) mit downloadbaren Dokumenten und Formularen (www.seg-social.pt) hat.

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