Arbeitslosenversicherung Deutschland-Schweiz

  • Guten Tag, ich war in Deutschland von August 2003 bis 30. November 2004 festangestellt und habe Beiträge in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Seit Dezember 2004 arbeite ich in der Schweiz festangestellt mit einem Schweizer Arbeitsvertrag und zahle Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein.
    Wird mir die Beschäftigungszeit in Deutschland angerechnet, falls ich in der Schweiz arbeitslos werde? Welchen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich, wenn ich z.B. ab Mai 2005 arbeitslos in der Schweiz werde?

    24 Feb 2005, 01:20 Anonymous
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Antworten

  • Sozialversicherungen

    Sie muessen in der Schweiz mindestens 2 Jahre Versicherungszeit (d.h. Anstellung) aufweisen wobei die Zeit, wo Sie auch in Deutschland versichert waren, mitgerechnet wird.
    Hoffentlich behalten Sie also Ihren Job noch eine Weile.

    Anonymous 03 Mär 2005, 11:30 - Verstoß melden
  • Anonymus

    Hallo,
    nehmen Sie es nicht so schwer,als Fachkraft gibt es immer einen Weg zurück nach Deutschland.
    Beratung und Hilfe haben Sie in Ihrer Heimat besser als sonst wo.
    Haben Sie Ihre Stelle noch, oder ist Ihnen bereits gekündigt worden ?

    Viel Glück !

    Anonymous 08 Apr 2005, 01:49 - Verstoß melden
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