Mietverträge

Was Sie vor der Vertragsunterzeichnung beachten sollten

Mietverträge

Zur Vermietung einer Wohnung wird ein Mietvertrag unterzeichnet, der die genauen Konditionen des Mietverhältnisses spezifiziert.

Ein normaler Mietvertrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Dauer des Mietverhältnisses
  • Kaltmiete
  • zusätzliche Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.)
  • die Mindestdauer des Mietverhältnisses (oftmals ein Jahr)
  • Kündigungsfrist (normalerweise 3-6 Monate)
  • Höhe der Kaution (sowie deren Verzinsung)
  • Spezifizierung der Renovierung beim Ein- oder Auszug (Sie renovieren nur einmal)
  • Konditionen künftiger Mieterhöhungen
  • Das Übergabeprotokoll mit dem Zustand der Wohnung ( Hauszustand/Mängelliste, etat de lieux/liste d'erreurs)
  • im Fall möblierter Wohnungen oder Zimmer eine Auflistung aller Einrichtungsgegenstände (überprüfen Sie deren Vollständigkeit und Zustand in Anwesenheit des Vermieters. Falls einige der Gegenstände beschädigt sind, halten Sie dies im Mietvertrag fest, so dass Sie bei Ihrem Auszug keinen Ersatz zahlen müssen)
  • die Hausordnung
  • eine Vereinbarung zum Umgang mit evtl. anstehenden Reparaturkosten (ggf. verpflichten Sie sich, Reparaturkosten bis zu einer gewissen Höhe selbst zu übernehmen)
  • eventuell vorgesehene Mieterhöhungen

Nach der Unterzeichnung ist der Mietvertrag für beide Parteien rechtlich bindend. Sie sollten sich den Vertrag daher vorher gründlich durchlesen und sich sicher sein, dass Sie alle Inhalte im Detail verstanden haben. Beachten Sie, dass Ihr Vermieter eine Einhaltung des Vertrages bis ins letzte Detail erwartet (was übrigens für alle in der Schweiz abgeschlossenen Verträge gilt!). Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die einzelne Klauseln des Vertrages ggf. aufheben können (normalerweise zu Ihrem Vorteil).

Mieterverbände - Rechtshilfe und Beratung

Falls Sie einzelne Teile Ihres Mietvertrages nicht verstehen, wenden Sie sich an einen Schweizer Bekannten. Rechtliche Hilfe und Beratung bieten auch lokale Mieterverbände (association des locataires). Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter vertritt der Mieterverband die Interessen des Mieters.

Ihren lokalen Mieterverband erreichen Sie am einfachsten über einen der schweizerischen Dachverbände:

Kaution

Die meisten Vermieter verlangen bei Unterzeichnung des Mietvertrages eine Kaution. Diese erhalten Sie nach Ihrem Auszug zurück, einschließlich der während des Mietverhältnisses generierten Zinsen. Falls jedoch während des Mietzeitraums Beschädigungen an der Unterkunft entstehen, kann der Vermieter die Reparaturkosten von der Kaution abziehen. Die Kaution beträgt normalerweise 1-3 Monatsmieten.

Kaltmiete und Nebenkosten

Die Miete bezeichnet den Betrag, den Sie jeden Monat an Ihren Vermieter überweisen. Dieser setzt sich zusammen aus der Kaltmiete und zusätzlichen Nebenkosten etwa für die Müllabfuhr, die Hausreinigung sowie ggf. Heizungs- und Wasserkosten. Die Höhe der Nebenkosten hängt von der Wohnung und ihrer Lage ab und wird im Mietvertrag gesondert ausgewiesen.

Zusatzkosten für Heizung, Gas, Wasser und Elektrizität hängen normalerweise von Ihrem individuellen Verbrauch ab. In einigen Wohnanlagen werden die Gesamtkosten jedoch nach dem jeweiligen Anteil der Mieter an der Gesamtwohnfläche aufgeteilt.

Nebenkosten wie Müllabfuhr sowie Straßen- und Hausreinigung werden in Abhängigkeit von Wohnungsgröße zwischen den Mietern eines Gebäudes verteilt. In alten Gebäuden ohne individuelle Gebührenzähler kann dies auch auf die oben genannten Gebühren zutreffen. Wenn im Haus z.B. keine individuellen Heizungszähler installiert sind, werden die gesamten Heizungsgebühren nach Quadratmeterzahl zwischen den einzelnen Wohnungen aufgeteilt.

Viele Vermieter erwarten, dass Sie die Monatsmiete per Bankeinzug oder Dauerauftrag zahlen (siehe unser Kapitel zu Banktransfers).

Die Hausordnung

Mit dem Mietvertrag unterschreiben Sie normalerweise auch die Hausordnung ( règlement d'immeuble) Ihres Wohnblocks oder Miethauses. Diese kann zum Beispiel folgende Punkte vorschreiben:

·Ruhezeiten (20:00/22:00-06:00 Uhr sowie 13.00-14.00 Uhr), während denen unnötig laute Geräusche wie laute Musik zu vermeiden sind. Die Schweizer nehmen diese Ruhezeiten sehr ernst, und gehen normalerweise sehr früh ins Bett!

  • Verbot des Badens oder Duschens von 22:00-6:00 Uhr
  • Einschränkungen für Kinder, z.B. Verbot des Spielens auf den Rasenflächen
  • Ein Verbot, Ihre Schuhe vor der Tür stehen zu lassen
  • Müllordnung (z.B. zur Trennung von Müll)
  • Die Nutzungsvorschriften für eventuell gemeinsam genutzte Waschräume

Beachten Sie, dass die Hausordnung ein ganz normaler Bestandteil Ihres Mietvertrages ist, und dass ihre Nichteinhaltung ein Grund zur fristlosen Kündigung ist. Für Ausländer aus weniger 'regulierten' Ländern mag dies am Anfang ungewohnt sein. Seien Sie daher nicht überrascht, wenn eine laute Wohnungseinweihungsparty rasch zu Beschwerden Ihrer neuen (und sehr schnell erzürnten) Nachbarn führt. Eine persönliche Vorstellung nach Ihrem Einzug kann hier manchmal Wunder wirken, auch wenn sie keineswegs Standard in der Schweiz ist.

Hausmeister: In Häusern mit mehreren Mietparteien gibt es oft einen Hausmeister und/oder einen Hausverwalter. Der Hausmeister und Hausverwalter sind für die Einhaltung der Hausregeln und für kleine Reparaturen verantwortlich. Falls Sie ein Problem in Ihrer Wohnung haben, sollten Sie sich daher zunächst an diese Ansprechpartner wenden.

Haustiere: In Ihrem Mietvertrag oder der Hausordnung steht auch, ob Haustiere im Haus erlaubt sind. Falls Sie ein Haustier halten möchten, sollten Sie dies auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter besprechen. Als Haustiere gelten Hunde, Katzen, Vögel, Hamster etc.

Kündigung der Wohnung

Mietverträge unterliegen einer Kündigungsfrist, die sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter bindend ist. Dessen ungeachtet kann Ihnen der Vermieter die Wohnung nicht ohne Begründung kündigen, auch nicht bei Einhaltung der Kündigungsfrist.

Die Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge beträgt normalerweise mindestens drei Monate zum Ende eines Monats, in älteren Mietverträgen zum Ende des Quartals. Sie sollten Ihre Kündigung auf jeden Fall per Einschreiben ( enregistrer/recommander) verschicken. Außerdem sollte die Kündigung von sämtlichen im Mietvertrag festgehaltenen Personen unterschrieben werden.

Beachten Sie, dass für viele Wohnungen eine Mindestmietzeit von einem Jahr vereinbart wird (bei Häusern ist dieser Mindestzeitraum oftmals länger). Dessen ungeachtet können Sie normalerweise auch früher aus Ihrer Wohnung ausziehen, wenn Sie einen geeigneten Nachmieter finden.

Renovierungsarbeiten und Säuberung der Wohnung

Normalerweise sind Sie verpflichtet, Ihre Wohnung beim Auszug vollkommen gereinigt übergeben. Beachten Sie, dass das Wort ''Reinigung'' in der Schweiz eine besondere Bedeutung hat. Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihr Vermieter bei der Wohnungsabnahme mit weißen Handschuhen nach Staubfusseln auf der Heizung fahndet!

Falls Sie sich den Ärger ersparen wollen, sollten Sie evtl. einen professionellen Reinigungsservice beauftragen. Diesen finden Sie in den Gelben Seiten unter Umzugsreinigung ( nettoyage pour remise d'appartment). Sie sehen: Ein Umzug ist in der Schweiz eine kostspielige Angelegenheit!

Ihr Mietvertrag sollte festhalten, ob Sie die Wohnung bei Ihrem Auszug in renoviertem oder unrenoviertem Zustand übergeben sollen. Normalerweise werden Wohnungen in der Schweiz in renoviertem Zustand übergeben. Renovierungen umfassen z.B.

  • das Tapezieren und Streichen der Wände
  • die Auffüllung von Bohrlöchern in den Wänden
  • die Entfernung von Kratzern in Parkettböden

Schäden an der Wohnung

Bevor Sie in Ihre neue Wohnung einziehen, sollten Sie diese gemeinsam mit Ihrem Vermieter oder Hausverwalter gründlich inspizieren. Sämtliche Schäden wie Kratzer, Flecken, Risse usw. sollten bei der Übergabe der Wohnung schriftlich festgehalten werden. Andernfalls können Ihnen diese Schäden bei Ihrem Auszug in Rechnung gestellt oder von Ihrer Kaution abgezogen werden. Die Liste der Schäden sollte von Ihrem Vermieter unterzeichnet werden und von Ihnen gut aufbewahrt werden.

Beim Auszug aus der Wohnung wird dann ein neuer Termin mit dem Vermieter oder Hausverwalter zur Abnahme der Wohnung vereinbart. Falls die Wohnung Schäden aufweist, kann der Vermieter die Kaution teilweise oder komplett einbehalten. Im Falle einer erfolgreichen Abnahme wird ein Dokument unterschrieben, in dem die schadenfreie Übergabe bescheinigt wird und die Rückzahlung der Kaution vereinbart wird.

Als Neuankömmling ist es empfehlenswert, beiden Wohnungsübergaben einen Schweizer Freund oder Arbeitskollegen zu mitzunehmen, der sich mit der Prozedur auskennt und sicherstellen kann, dass keine sprachlichen Missverständnisse auftreten.

Hausschlüssel

Ein weiterer wichtiger Bestandteil Ihres Mietvertrages sind die Hausschlüssel, die Ihnen mit der Wohnung übergeben werden. Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche im Mietvertrag aufgeführten Schlüssel auch erhalten. Falls Sie einen Schlüssel verlieren, müssen Sie für den Austausch der betroffenen Schlösser aufkommen. Dies kann extrem teuer werden, wenn es sich um einen Gemeinschaftsschlüssel für mehrere Türen handelt!! Beachten Sie, dass Sie viele Schlüssel nicht einfach nachmachen können, um einen Schlüsselverlust vertuschen. Viele moderne Schlüssel sind nummeriert und können nur mit Genehmigung des Vermieters kopiert werden.

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