Visa für kurzfristige Aufenthalte

Transit-, Touristen- und Geschäftsvisa

Visa für kurzfristige Aufenthalte

Stellen Sie sicher, das Sie vor der Einreise nach Ungarn die erforderlichen Papier haben, da Ihnen sonst die Einreise verweigert wird. Dieser Artikel stellt die verschiedenen Kurzfrist-Visa für Ungarn dar und soll Ihnen einen Überblick geben, welche Dokumente Sie für einen Antrag benötigen.

Antragsformulare für Kurzfrist-Visa können auf der Internetseite des ungarischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (Külügyminisztérium) herunterladen: www.mfa.gov.hu . Einige Formulare sind in bis zu 9 Sprachen verfügbar (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Griechisch, Ukrainisch und Ungarisch).

Besuchervisum für Ungarn

Ein Besuchervisum kann höchstens für ein 1 Jahr beantragt werden. Für ein Besuchervisum muss der Antragsteller einen Einladungsbrief im ungarischen Konsulat seines Wohnlandes vorweisen. Dieser ist von einem ungarischen Bürger oder einem Ausländer, der einen gültigen Aufenthaltstitel in Ungarn hält, auszustellen.

Der Einladungsbrief muss von der ungarischen Ausländerbehörde ausgestellt werden. Wenn Sie jemanden einladen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Kosten für den Besucher decken können und die volle Verantwortung während seiner gesamten Besuchszeit in Ungarn übernehmen.

Sobald der Einladungsbrief ausgestellt worden ist, kann der Besucher einen Antrag auf das Besuchervisum beim ungarischen Konsulat im eigenen Land stellen. Dafür muss er persönlich beim ungarischen Konsulat vorsprechen.

Geschäftsvisa

Ein Geschäftsvisum wird für maximal drei Monate (90 Tage) ausgestellt. Wie beim Besuchervisum müssen Sie über einen offiziellen und gültigen Einladungsbrief verfügen, um ein Geschäftsvisum zu erhalten. Dieses kann von einer juristischen Person oder einem Unternehmen ausgestellt werden.

Die einladende Firma oder Organisation muss von der ungarischen Ausländerbehörde den Einladungsbrief ausstellen lassen. Zudem muss das Unternehmen nachweisen, dass der Besucher aus geschäftlichen Gründen nach Ungarn kommt. Das Unternehmen muss alle Kosten des Besuchers decken, einschließlich der Kosten für Unterbringung, Verpflegung und der Gesundheitsversorgung.

Wie beim Besuchervisa muss der Geschäftsreisende, unter Vorlage des Einladungsbriefes, das Visum bei der ungarischen Botschaft persönlich beantragen.

Touristenvisum

Der Bewerbungsprozess für ein Touristenvisum ist kurz, da Sie mit einem Touristenvisum nur eine kurze Zeit in Ungarn bleiben können. Für ein Touristenvisum bewerben Sie sich (wie für alle anderen Arten von Visa auch) im ungarischen Konsulat in Ihrem Heimatland. Für ein Touristenvisum müssen Sie ein Flugticket, Nachweis einer Unterkunft (z.B. Hotelreservierung) und einen Kontoauszug als Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reisekosten vorweisen.

Visum für ärztliche Behandlungen

Ausländer, die nach Ungarn aufgrund einer medizinischen Behandlung reisen, müssen eine Bestätigung der medizinischen Einrichtung vorweisen, die eine solche Behandlung bestätigt. Auch für diese Art von Visa müssen Sie als Antragsteller nachweisen, dass Sie Ihre Lebenshaltungskosten in Ungarn selbst bestreiten können.

Nationalvisa

Das Nationalvisum kann ausschließlich von ukrainischen, kroatischen und serbischen Bürgern beantragt werden. Mit dieser Visaart möchte Ungan einen Beitrag zur Erhaltung der ungarischen Sprache und der nationalen Identität leisten und Studenten unterstützen , die an einer ungarischen Hochschule studieren möchten. Diese Art vom Visum ist auch für Familienzusammenführung gedacht. Das Visum wird in der Regel innerhalb von 15 Tagen erstellt, wenn klar ist, dass Sie Ihre Lebenshaltungskosten in Ungarn selbst bestreiten können. Mit einem nationalen Visum können Sie keiner Beschäftigung nachgehen.

Transitvisum

Seit dem 21. Dezember 2007 (als Ungarn das Schengener-Abkommen unterzeichnet hat) brauchen EU-Bürger kein Visum um durch Ungarn zu reisen. Auch Bürger aus der Schweiz oder Liechtenstein können durch Ungarn reisen, wenn Ihre Durchreise nicht länger als 5 Tage dauert.

Da diese Regel relativ neu ist, empfehlen wir Ihnen im Zweifelsfall das nächste ungarische Konsulat oder die Botschaft zu konsultieren.

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