Sondervisa

Journalisten, Studenten und Au Pairs

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Für einige Personen- und Berufsgruppen gibt es spezielle Visa. Lesen Sie im Folgenden, welche Personen zu diesen Gruppen zählt und was Sie gegebenenfalls beachten müssen.

Journalistenvisum

Als Journalist bekommt man ein eigenes Journalistenvisum, das I – Visum. Es wird schnell und unbürokratisch ausgestellt. Auszufüllen ist das Visumantragsformular I – 156, das Sie herunterladen kön­nen unter evisaforms.state.gov . Notwendig sind außerdem:

  • ein Reisepasses
  • eine Kopie des Presseausweises
  • ein Schreiben der Redaktion über den Zweck des Aufenthalts in den USA

Der genaue Vorgang ist beschrieben auf: www.us-botschaft.de 

Au Pair-Visum 

Sehr viele Jugendliche träumen von einer Au Pair Stelle in Amerika. Dies geht jedoch nicht ohne gültiges Visum. Da der Andrang groß ist, wurde das „Au-Pair-Visum“ eingeführt.

Die Antragssteller müs­sen zwischen 18 und 26 Jahren alt sein. Es gilt nicht nur für Au Pairs, sondern auch für Austauschschüler, Praktikanten und Ferien­jobber. Unterteilt ist es in die zwei Kategorien: das J- und das Q-Pro­gramm.

Das J-Besucherprogramm soll den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissen­schaft fördern. Die Teilnahme ist möglich für Studenten aller akademischer Grade, Auszubildende, die eine Aus­bildung in Firmen, Institutionen und Behörden erhalten, Lehrkräfte an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Sonderschulen, Professoren, die an einer Hochschu­le lehren oder Forschung betreiben möchten, Forschungs­wissenschaftler, Personen in der Ausbildung in medizin­ischen und damit verbundenen Bereichen und für inter­nationale Besucher, die zu Reisezwecken, zur Beobacht­ung, Konsultation, Forschung, Weiterbildung, zur Weiter­gabe und Anwendung von spezialisierten Kenntnissen und Fähigkeiten in die USA kommen oder für Teilnehmer organisierter Programme mit direktem Personenaus­tausch.

Teilnehmer an einem J-Programm müssen ein Formblatt DS-2019 vorlegen, das durch eine anerkannte Austauschorganisation ausge­stellt wird.

Das Q-Programm soll dem internationalen kulturellen Austausch dienen und ermöglicht eine praktische Ausbildung, oder eine Arbeitsaufnahme, und es soll zur Weitergabe von Informationen in den USA über die Geschichte, Kultur und Traditionen im Herkunfts­land des Teilnehmers beitragen.

Für Teilnehmer an einem Q-Programm muss ein Formblatt I-129, Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus, bei der US-Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eingereicht und von dieser genehmigt werden.

Die Bestätigung der Petition wird dem Sponsor auf dem Formblatt I-797 mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine genehmigte Petition nicht die Erteilung eines Visums garantiert, falls sich der Antragsteller nach dem Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetz nicht für ein Visum qualifiziert.

Das Ministerium für innere Sicherheit hat eine SEVIS-Gebühr eingeführt. Sie gilt für alle Antragsteller von F-, J- und M-Visa mit I-20- oder DS-2019-Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden.

SEVIS ( Student and Exchange Visitor System) ist ein internetbasiertes System, das F-, M- und J-Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formular DS-2019) bis zum Abschluss/Ver­lassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt. Für die meisten Antragsteller wird eine SEVIS-Gebühr von 100 US-Dollar erhoben.

Studentenvisum 

Das J-Besucherprogramm soll den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördern. Die Teilnahme ist möglich für Studenten aller akademischen Grade.

Teilnehmer an einem J-Programm müssen das Formblatt DS-2019 vorlegen, das durch eine anerkannte Austauschorganisation ausgestellt wird.

Die Firma Interswop (www.interswop.de ) vermittelt u.a. zwölfmonatige bezahlte Praktika, Auslandsaufenthalte, Arbeitsplätze etc. Voraussetzung: Flexibilität beim Aufenthalts­ort in den USA und ein Mindestalter von 22 Jahren.

Die Firma Interswop bietet auch die Ausstellung der DS 2019-Form an. Diese darf nur von bestimmten autorisierten Organisationen ausgestellt werden. Die Form 2019 ist bei einer selbst organisierten Praktikumstelle für das J1-Visum unbedingt erforderlich.

Die Botschaft der USA bietet auf ihrer Internetseite weitere Hin­weise über Visumarten für vorübergehend Beschäftigte in den USA: www.us-botschaft.de 

Ausnahmen für Medizinstudium und Rechtsreferendare

Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möch­ten, dann können Sie ein B1/B2-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Gleiches gilt für Rechtsreferendare, die in den USA eine Wahlstation durchlaufen möchten. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft über die Einzelheiten dieser Ausnahmen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in den USA.

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