Die Art der Bezahlung kann entweder durch eine Komplettzahlung (abzüglich etwaiger geleisteter Anzahlungen) oder durch eine Anzahlung von etwa zehn Prozent des Kaufpreises erfolgen. Im letzteren Fall muss der Restbetrag gewöhnlich innerhalb eines Monats beglichen werden. Falls sich Ihr Anwesen noch im Bau befinden sollte, leisten Sie nach Abschluss der einzelnen Baustadien eine angemessene Teilzahlung (normalerweise je 30 Prozent der Gesamtkosten).
Der fällige Betrag (nachdem die Anzahlung und jegliche Darlehen abgezogen wurden) beinhaltet alle Gebühren und Steuern - außer der Gebühr für die notarielle Eigentumsübertragung - und muss mittels Bankscheck oder Überweisung beglichen werden. Die Gebühr für die Eigentumsübertragung muss erst gezahlt werden, wenn Sie die Besitzurkunde erhalten haben.
Zahlung per Überweisung oder Wechsel?
Die Zahlungen können in allen Währungen und aus allen Ländern vorgenommen werden. Meistens erfolgen sie per telegrafische Überweisung auf das Kundenkonto, das von dem Anwalt des Käufers gehalten wird. Der Nachteil dieser Zahlungsmethode ist, dass Überweisungen teilweise sehr lange dauern und sogar „verloren” gehen können. Daher ist eine Zahlung per Wechsel zu bevorzugen.
Sehr oft ist das Ziehen eines Wechsels die bequemste und sicherste Zahlungsmöglichkeit für Ausländer, da:
der Notar die Zahlung augenblicklich bestätigen kann und
Sie die Zahlung spontan zurückhalten können, falls in letzter Sekunde unlösbare Probleme auftreten sollten.
Zahlung in einer fremden Währung
Falls Käufer und Verkäufer aus demselben Land stammen, kann die Zahlung in jeder Ihnen genehmen Währung erfolgen und kann außerdem auch im Ausland abgewickelt werden. Wie auch immer, der rechtsgültige Kaufvertrag muss den Kaufpreis in zypriotischen Pfund festhalten, da die Steuern von diesem Betrag errechnet werden.
Die zahlbaren Steuern werden basierend auf dem Wechselkurs, der zum Unterzeichnungsdatum galt, berechnet. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung erklären sowohl Verkäufer als auch Käufer, dass die Zahlung in der vereinbarten fremden Währung von Statten ging. In solch einem Fall sollte die Zahlung von einem unabhängigen Anwalt oder Juristen im Heimatland des Verkäufers und Käufers durchgeführt werden.
Einzelne oder mehrere Käufer
Immobilien oder Grundstücke können auf einzelne, gemeinsame oder mehrere Namen eingetragen werden. Aufgrund des größeren Nachlasses bei der Übertragungsgebühr ist es ratsam, ein Anwesen auf mehrere Namen registrieren zu lassen. Weiters wird jede Person von den ersten €17,000 der Kapitalertragssteuer befreit, wenn die Immobilie wieder verkauft wird.
Auf Zypern gibt es keine Erbschaftsteuer, so dass es kaum von Vorteil ist, ein Anwesen im Namen der Kinder einschreiben zu lassen.
Die Art der Bezahlung kann entweder durch eine Komplettzahlung (abzüglich etwaiger geleisteter Anzahlungen) oder durch eine Anzahlung von etwa zehn Prozent des Kaufpreises erfolgen. Im letzteren Fall muss der Restbetrag gewöhnlich innerhalb eines Monats beglichen werden. Falls sich Ihr Anwesen noch im Bau befinden sollte, leisten Sie nach Abschluss der einzelnen Baustadien eine angemessene Teilzahlung (normalerweise je 30 Prozent der Gesamtkosten).
Der fällige Betrag (nachdem die Anzahlung und jegliche Darlehen abgezogen wurden) beinhaltet alle Gebühren und Steuern - außer der Gebühr für die notarielle Eigentumsübertragung - und muss mittels Bankscheck oder Überweisung beglichen werden. Die Gebühr für die Eigentumsübertragung muss erst gezahlt werden, wenn Sie die Besitzurkunde erhalten haben.
Zahlung per Überweisung oder Wechsel?
Die Zahlungen können in allen Währungen und aus allen Ländern vorgenommen werden. Meistens erfolgen sie per telegrafische Überweisung auf das Kundenkonto, das von dem Anwalt des Käufers gehalten wird. Der Nachteil dieser Zahlungsmethode ist, dass Überweisungen teilweise sehr lange dauern und sogar „verloren” gehen können. Daher ist eine Zahlung per Wechsel zu bevorzugen.
Sehr oft ist das Ziehen eines Wechsels die bequemste und sicherste Zahlungsmöglichkeit für Ausländer, da:
der Notar die Zahlung augenblicklich bestätigen kann und
Sie die Zahlung spontan zurückhalten können, falls in letzter Sekunde unlösbare Probleme auftreten sollten.
Zahlung in einer fremden Währung
Falls Käufer und Verkäufer aus demselben Land stammen, kann die Zahlung in jeder Ihnen genehmen Währung erfolgen und kann außerdem auch im Ausland abgewickelt werden. Wie auch immer, der rechtsgültige Kaufvertrag muss den Kaufpreis in zypriotischen Pfund festhalten, da die Steuern von diesem Betrag errechnet werden.
Die zahlbaren Steuern werden basierend auf dem Wechselkurs, der zum Unterzeichnungsdatum galt, berechnet. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung erklären sowohl Verkäufer als auch Käufer, dass die Zahlung in der vereinbarten fremden Währung von Statten ging. In solch einem Fall sollte die Zahlung von einem unabhängigen Anwalt oder Juristen im Heimatland des Verkäufers und Käufers durchgeführt werden.
Einzelne oder mehrere Käufer
Immobilien oder Grundstücke können auf einzelne, gemeinsame oder mehrere Namen eingetragen werden. Aufgrund des größeren Nachlasses bei der Übertragungsgebühr ist es ratsam, ein Anwesen auf mehrere Namen registrieren zu lassen. Weiters wird jede Person von den ersten €17,000 der Kapitalertragssteuer befreit, wenn die Immobilie wieder verkauft wird.
Auf Zypern gibt es keine Erbschaftsteuer, so dass es kaum von Vorteil ist, ein Anwesen im Namen der Kinder einschreiben zu lassen.