Sozialversicherung

Das Schweizer Sozialversicherungssystem

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, müssen Sie voraussichtlich dem Schweizer Sozialversicherungssystem beitreten. Dieses Kapitel hilft Ihnen, sich in den verschiedenen Sozialversicherungen zurechtzufinden.

Die föderale Struktur der Schweiz mit ihrer Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen spiegelt sich auch in den Sozialversicherungen wieder. Die einzelnen Sozialversicherungsvorschriften variieren von Kanton zu Kanton und sind unabhängig voneinander organisiert.

Die Komplexität des Schweizer Sozialversicherungssystem ist für viele Ausländer leicht verwirrend. Allerdings gibt es einige Grundregeln, die in allen Kantonen gelten. Detailliertere Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Versicherungen.

Die Säulen des Schweizer Sozialversicherungssystem

Das Schweizer Sozialversicherungssystem unter anderem umfasst die Krankenversicherung, Familienhilfen und die Unfallversicherung.

Wer zahlt welche Sozialversicherungsbeiträge?

Unabhängig von Ihrer Nationalität ist für alle Anwohner in der Schweiz eine Grund-Krankenversicherung vorgeschrieben - und zwar vor Tag ihrer Geburt oder vom Datum Ihrer Einreise an (zu dieser Regel gibt es allerdings einige Ausnahmen). Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel zum Thema Krankenversicherung.

Eine Renten- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist für alle Anwohner ab 20 Jahren vorgeschrieben, unabhängig von Ihrer Arbeitssituation. Auch wenn Sie in der Schweiz von Ihren bisher angehäuften Geldbergen leben wollten, müssen Sie immer noch in eine Rentenversicherung für Ihr Alter einzahlen. Eine Unfallversicherung ist prinzipiell nur für Arbeitnehmer obligatorisch.

Sozialversicherungsbehörden

Die Verwaltung der verschiedenen Zweige der Sozialen Sicherheit erfolgt dezentral durch die AHV- und Familienausgleichskassen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, Invalidenversicherungs-Stellen, Krankenversicherer und Unfallversicherer. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Sozialversicherung.

Beiträge

Die schweizerischen Sozialversicherungen werden in der Regel durch Versicherten- und Arbeitgeberbeiträge finanziert. Die Krankenversicherung kennt jedoch keine Arbeitgeberbeiträge. Außer bei der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge kommen Subventionen der öffentlichen Hand hinzu - bei der Krankenversicherung in Form von Prämienverbilligungen durch die Kantone.


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