Der Weg zum Studium in Großbritannien

Zulassungsvoraussetzungen

Vor dem angestrebten Antritt eines Studiums in England, Schottland oder Wales steht noch eine nicht unwesentliche Hürde: Das Meistern der Bewerbungs- und Zulassungsprozeduren. Ganz abhängig von der individuellen Ausgangssituation kann diese Aufgabe nur aus einigen einfachen Formalitäten bestehen, oder aber auch zu einem sehr anspruchsvollen Dauerlauf werden.

Lassen Sie sich von den Bewerbungs- und Zulassungsprozeduren nicht abschrecken. Entscheidend für Ihren Erfolg ist es vor allem, dass Sie sich rechtzeitig und gut informieren.

Allgemeine Voraussetzungen für das Regelstudium

Die Zulassungsbedingungen sind in Großbritannien je nach Universität und Fach unterschiedlich. Die Hochschulen veröffentlichen die Mindestvoraussetzungen in ihren „ Undergraduate Prospectuses“ und auf der Webseite der Universities and Colleges Admissions Service (UCAS).

Dabei sollten die dort zu findenden Angaben eher nur einer groben Orientierung dienen. Da es regelmäßig mehr Bewerber als Studienplätze gibt, behalten sich die Universitäten vor, kurzfristig auch weitere Kriterien bei der Studienplatzvergabe anzuwenden. Die Notenangaben beziehen sich auf das britische Schulsystem, die nicht auf das deutsche Abitur übertragbar sind. Die britischen Universitäten erkennen das deutsche Abitur als ausreichende Zugangsvoraussetzung an, fordern jedoch je Studiengang ebenfalls einen Mindestnotendurchschnitt oder eine bestimmte Kombination von Grund- und Leistungskursen.

Die geltenden Voraussetzungen sollten am besten direkt bei den Universitäten erfragt werden. Bewerber ohne Allgemeine Hochschulreife haben in Einzelfällen ebenfalls Chancen, die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Auch dafür sind die Bedingungen direkt bei den jeweiligen Universitäten zu erfragen. Die Entscheidung über die Annahme eines Bewerbers liegt immer allein bei der Hochschule.

Allgemeine Voraussetzungen für das Aufbaustudium

Klären Sie immer rechtzeitig mit der betreffenden Universität ab, welche Qualifikation für eine Zulassung zu dem gewünschten Aufbaustudium erforderlich ist. Die Aufnahme eines Masterstudiums setzt in der Regel einen Bachelor Degree oder einen vergleichbaren Abschluss voraus, wie zum Beispiel die deutschen Universitäts- oder Fachhochschulabschlüsse. Vordiplom oder Zwischenprüfung reichen nur in Ausnahmefällen aus. MBA-Kurse haben oft noch weitere Zulassungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel den Nachweis von mehrjähriger Berufserfahrung. Besonders anspruchsvoll sind die Bedingungen für die Aufnahme in Doktorandenprogramme. Einige Hochschulen verlangen zum Beispiel zunächst die Einschreibung in einen bestimmten Masterstudiengang, um später bei entsprechenden Leistungen in eine Registrierung für ein PhD-Programm umgewandelt zu werden.

Sprachliche Voraussetzungen

Es erscheint selbstverständlich, dass für ein Studium in Großbritannien gute englische Sprachkenntnisse unerlässlich sind. Fast ausschließlich alle Studienveranstaltungen werden auf Englisch gehalten und auch schriftliche Arbeiten müssen in Englisch verfasst werden. Meistens werden von den Hochschulen Nachweise der sprachlichen Fähigkeiten als Zulassungsvoraussetzung verlangt, wobei nicht immer alle gängigen Sprachtestvarianten akzeptiert werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule frühzeitig nach den Regelungen und zu erreichenden Mindestpunktzahlen.

Allgemein anerkannt sind vor allem

IELTS

Das IELTS zielt unter anderem darauf ab, die sprachlichen Fähigkeiten, die für ein Studium benötigt werden, zu überprüfen. Die bei diesem Test zu erreichende Durchschnittsnote, genannt „ Band“, variiert je nach Universität, liegt aber erfahrungsgemäß im Bereich zwischen 6.0 und 7.5. Der Test wird an vielen Orten weltweit angeboten. Das Testergebnis liegt den Teilnehmern in der Regel nach zwei Wochen vor. Auf Anforderung erhalten Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen das „ IELTS Handbook“, das die Testprozeduren ausführlich beschreibt. Erreicht man nicht die erforderliche Punktzahl, so kann der Test frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Weitere Informationen über IELTS erhalten Sie von den British Council Examination Services in Berlin.

CAE und CPE

Die beiden Certificates gleichen sich im Aufbau, jedoch bewegt sich der CPE auf einem schwierigeren Niveau. Durch das Bestehen von einem der beiden Certificates weist man umfangreiche Englischkenntnisse nach, die einigen Hochschulen, unabhängig von der erreichten Note, bereits ausreichen. Die Prüfungen für das CAE bzw. CPE finden weltweit im Juni und im Dezember jeden Jahres statt. Die Adressen der Testorte sowie weitere Informationen zu den beiden Sprachzertifikaten finden Sie auf der Webseite der Abteilung English for Speakers of Other Languages (ESOL) der University of Cambridge unter www.cambridgeesol.org .

TOEFL

Einige britische Hochschulen akzeptieren auch den amerikanischen Test of English as a Foreign Language. Falls Sie diesen Test vorher schon einmal absolviert haben, informieren Sie sich unbedingt, ob Ihre Wunschuniversität diesen ebenfalls anerkennt. Informationen über den amerikanischen Test of English as a Foreign Language erhalten Sie im Web unter www.toefl.org .

Bewerbung um einen Studienplatz

Der Universities and Colleges Admissions Service (UCAS) ist die erste Anlaufstelle für eine Bewerbung um einen Regelstudienplatz, d.h. also für die Abschlüsse Diploma of Higher Education, Higher National Diploma, Foundation Degree und Bachelor Degree. Eine genaue Erklärung zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens finden Sie auf der UCAS-Webseite unter www.ucas.com .

Lediglich die Universitäten Oxford und Cambridge, die Open University, sowie einige wenige Colleges haben davon abweichende Prozeduren, über die Sie sich in den jeweiligen Prospekten bzw. auf den jeweiligen Webseiten genau informieren können. Planen Sie ein Aufbaustudium (z.B. ein Masterprogramm), oder wollen Sie andere Angebote einer Hochschule in Anspruch nehmen, z.B. als Gaststudent, so muss die Bewerbung immer direkt an die jeweilige Hochschule gerichtet werden.

Bewerbung für ein Regelstudium

Die Webseite www.ucas.com  enthält eine Übersicht der Undergraduate-Studiengänge aller Hochschulen, die dem UCAS angeschlossen sind. Bei der Bewerbung können Sie sich für bis zu sechs Hochschulen gleichzeitig bewerben. Lediglich bei medizinischen Studiengängen ist diese Zahl auf vier begrenzt, wobei Sie sich aber parallel dazu noch für zwei andere Fächer bewerben können.

Die eigentliche Bewerbung kann nur online auf der UCAS-Webseite durchgeführt werden. Für die Bearbeitung einer Bewerbung stellt Ihnen die UCAS Gebühren in Rechnung, die je nach Art und Inhalt der Bewerbung zwischen 5 und 15 GBP betragen. Kümmern Sie sich grundsätzlich weit im Voraus um die Vorbereitung Ihrer Bewerbung bei der UCAS. Bedenken Sie neben der Einhaltung der offiziellen Bewerbungszeiträume, die ca. neun bis zwölf Monate vor Studienbeginn liegen, auch die Zeit, die Sie benötigen, um z.B. einen Sprachtest abzulegen und vorzubereiten oder um eventuell Dokumente übersetzen zu lassen. Sie sollten etwa zwischen einem und eineinhalb Jahren Zeit für die Bewerbung einplanen.

Innerhalb weniger Tage nach Erhalt Ihrer Bewerbung schickt Ihnen UCAS eine schriftliche Bestätigung mit Ihrer persönlichen Application Number zu. Intern leitet UCAS Ihre Bewerbung an die von Ihnen angegebenen Hochschulen weiter. Dort wird dann über Ihre Bewerbung entschieden und das Ergebnis UCAS übermittelt. Der Replying to Offers Letter der UCAS teilt Ihnen einen Termin mit, bis zu dem Sie sich entscheiden müssen. Nehmen Sie ein Zulassungsangebot an, so stellt dies eine verbindliche Entscheidung dar. Diese so genannte Firm Acceptance kann nicht mehr geändert werden. Der von der Hochschule bestätigte Studienplatz muss angenommen werden, ansonsten kann man nicht weiter am Bewerberverfahren teilnehmen und sich erst wieder im darauf folgenden Jahr neu bewerben.

Falls Sie ein Unconditional Offer bekommen haben, eine Zulassung ohne weitere daran geknüpfte Bedingungen wie z.B. einen Sprachtest, so ist Ihr Studienplatz zu diesem Zeitpunkt garantiert. Sofern von Seiten der Hochschule doch Bedingungen zur Zulassung gestellt worden sind ( Conditional Offer), so können Sie auch eine bedingte Zusage zur ersten Wahl bestimmen und eine weitere Ersatzwahl treffen, die Insurance Acceptance. Dies kann hilfreich sein, wenn Sie die Kriterien für eine Zulassung bei Ihrer ersten Wahl nicht erfüllen, dafür aber bei Ihrer zweiten Wahl. Somit steht Ihnen dann eine Alternative für Ihr Studienvorhaben in Großbritannien offen.

Falls Sie bei dem Bewerbungsverfahren erfolglos waren oder Ihnen keines der Angebote zugesagt hat, so besteht für Sie im Rahmen verschiedener Sonderwege eventuell doch noch die Möglichkeit, einen Studienplatz zu ergattern. Verfolgen Sie dazu die Informationen auf der UCAS-Webseite und achten Sie auf die Ankündigung des „ Extra“- bzw. „ Clearing“-Verfahrens.

Tipp: Bitte beachten Sie, dass die UCAS lediglich für die Bearbeitung von Bewerbungen um einen Studienplatz zuständig ist. Für alle anderen Fragen oder Informationen, die z.B. ein Studienfach, Zugangsvoraussetzungen oder Anerkennung von Qualifikationen betreffen, müssen Sie sich direkt an die entsprechende Hochschule wenden.

Sonderregelungen für die Universitäten Oxford und Cambridge

Streben Sie ein Studium in Oxford oder Cambridge an, so müssen Sie zusätzlich zu der Bewerbung über UCAS eine direkte Bewerbung an das jeweilige College richten. Beachten Sie dabei, dass Sie sich nur für eine der beiden renommierten Hochschulen bewerben können. Informationen zu den besonderen Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Admissions Offices.

Bewerbung für Studiengänge in Kunst und Design

Es gibt für Studiengänge aus diesen Fachrichtungen zwei verschiedene Varianten der Bewerbung. Welche Sie wählen müssen, ist auf der UCAS-Webseite ersichtlich.

Bei der Simultaneous Application geht eine Bewerbung gleichzeitig an alle ausgewählten Universitäten. Währenddessen ergeht bei der Sequential Application eine Bewerbung entsprechend einer vorher festgelegten Präferenzliste für bestimmte Hochschulen nacheinander, d.h. nur nach Ablehnung des Bewerbers durch die First Choice Hochschule wird die Bewerbung an die nächste Hochschule ( Second Choice bzw. Third Choice) weitergeleitet. Ähnlich wie bei den übrigen Regelstudiengängen haben Bewerber, denen kein Studienplatz angeboten wurde, die Möglichkeit, Sonderwege in Anspruch zu nehmen. Informationen darüber enthält die Webseite der UCAS unter www.ucas.com .

Bewerbung für Pre-Registration Nursing and Midwifery Diploma Kurse

Für die Bearbeitung von Bewerbungen für Pre-Registration Nursing und Midwifery Diploma Kurse in England existiert eine eigene Verwaltungsstelle, der Nursing and Midwifery Admissions Service (NMAS). Dort sind auch alle Informationen und Unterlagen erhältlich, die man benötigt. Für eine Bewerbung wird eine Bearbeitungsgebühr zwischen 6 und 12 GBP erhoben. Beachten Sie dabei, dass der NMAS nur für Diploma-Kurse zuständig ist, nicht aber für normale Regelstudiengänge bzw. Post-Registration Kurse.

Bewerbung für Lehramtsstudiengänge

Bewerbungen für ein Studium mit dem Abschluss Bachelor of Education (BEd) werden über UCAS abgewickelt. Informationen über die Bewerbungsprozedur finden Sie auf der Webseite www.ucas.com . Die Anmeldung für Kurse des Postgraduate Certificate in Education richten Sie bitte an die Graduate Teacher Training Registry. Auf deren Webseite unter www.gttr.ac.uk  können Sie die Bewerbung auch online abgeben.

Bewerbung bei Wechsel der Hochschule

Wenn Sie Ihr bisheriges Studium an einer deutschen Hochschule in Großbritannien fortsetzen möchten, sollten Sie sich frühzeitig der Frage nach der Anerkennung von erbrachten Studienleistungen widmen. Im günstigsten Fall befreit Sie die gewünschte Hochschule in Großbritannien vom ersten oder weiteren Studienjahren. Nach Klärung der Details mit der Hochschule erfolgt die eigentliche Bewerbung dann über UCAS unter www.ucas.com .

Bewerbung für ein Gaststudium

Studenten, die ein oder zwei Auslandssemester an einer britischen Hochschule absolvieren wollen, werden meistens als Visiting Students bezeichnet, an manchen Hochschulen auch als Occasional Students oder Graduating Students. Die Anzahl der Gaststudienplätze variiert von Hochschule zu Hochschule. In der Regel gibt es nur in Ausnahmesituationen die Möglichkeit, durch einen Gastaufenthalt einen akademischen Grad zu erwerben. Die Mehrheit der Hochschulen stellt Gaststudenten jedoch Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen aus.

Da es in Großbritannien keine einheitliche Regelung zum Gaststudentenstatus gibt, setzen Sie sich am besten weit im Vorfeld, mindestens ein Jahr vorher, mit der gewünschten Hochschule in Verbindung. Dabei sollten Sie neben den eigentlichen Fragen zum Studium auch Informationen zur Höhe der Studiengebühren, zu erforderliche Prüfungen, Fristen und Unterkunft einholen. Dazu genügt im ersten Schritt ein formloses Anschreiben, das auch Angaben über Ihren bisherigen Studienverlauf, über Ihren Studienfachwunsch in Großbritannien und über die geplante Dauer des Aufenthaltes enthalten sollte. Darüber hinaus sollten Sie in diesem Schreiben bereits die Bewerbungsunterlagen für einen Gastaufenthalt, die sich meistens Application Forms for Visiting Students nennen, anfordern.

Nachdem Sie die Informationen erhalten haben, sollten Sie sich mit dem Dekanat an Ihrer Heimathochschule in Verbindung setzen, um zu klären, ob die in Großbritannien erbrachten Leistungen anerkannt werden.

Bewerbung für ein Aufbaustudium

Bewerbungen für ein Postgraduate-Studium in Großbritannien werden direkt an die jeweilige Hochschule gerichtet. Die entsprechenden Informationen und Formulare halten die Admissions Offices für Sie bereit. Dies sollte mindestens ein Jahr vor dem beabsichtigten Studienbeginn geschehen. Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen (nachfragen!) werden nur Bewerbungen von Studenten mit abgeschlossenem Hochschulstudium akzeptiert.

Anerkennung und Vergleichbarkeit von in Großbritannien erbrachten Studienleistungen

Egal, ob Sie ein Vollstudium in Großbritannien absolvieren möchten, oder auch nur ein Gastsemester, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig und umfassend, ob und wie dort erbrachte Leistungen später in Deutschland anerkannt werden.

Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen sind in der Bundesrepublik aufgrund der föderalen Struktur unterschiedliche Einrichtungen. Dies können, je nach Sachlage, Hochschulen, berufsständische Organisationen wie Handwerkskammern oder die Kultusministerien der Bundesländer sein.

Nachdem sich in Deutschland langsam die Studienabschlüsse nach dem Bolognamodell, also z. B. Bachelor und Master, zu verbreiten beginnen, fällt die Anerkennung solcher Abschlüsse zusehends leichter. Besonders sorgfältig sollte man aber sein, wenn man, z.B. im Rahmen eines Gastaufenthaltes, nur einzelne Kurse anerkennen lassen will. Hier sollte bereits vor einer Bewerbung in Großbritannien geklärt werden, ob die Leistungsnachweise der britischen Universität später von der Heimatuniversität anerkannt werden. Dazu sollte man Kontakt mit dem Dekanat bzw. dem Prüfungsamt aufnehmen.

Das European Credit Transfer System (ECTS) erleichtert die Anerkennungsprozeduren wesentlich. Informationen zum ECTS finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union unter europa.eu.int .

Besonders einfach fällt die Anerkennung auch dann, wenn Sie im Rahmen eines Austausches mit dem Sokratesprogramm der Europäischen Union in Großbritannien studieren, da hier die Hochschulen in der Regel im Vorfeld die gegenseitige Anerkennung ihrer Studienangebote vereinbart haben.

Will man ein in Großbritannien begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen, indem man z.B. nach einem Bachelor-Abschluss in ein deutsches Diplomstudium einsteigen will, so gilt dabei die „Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen“, die die rechtliche Grundlage für die Entscheidung der Hochschule bzw. der zentralen Zeugnisanerkennungsstelle darstellt. Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Webseite der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen unter www.anabin.de .

Eine Ausnahme bildet die Anerkennung von Studiengängen, die in Deutschland mit einer Staatsprüfung abschließen, also Lehramtsstudiengänge, Rechtswissenschaften, Human-, Zahn und Veterinärmedizin, sowie Pharmazie. Dabei sind dann entsprechend staatliche Stellen zuständig. Unter www.anabin.de  können Sie den zuständigen Ansprechpartner recherchieren.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in Großbritannien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.


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