Anmeldung zum Studium

Voranmeldung und Immatrikulation

Erst durch eine fristgerechte Voranmeldung ist es Studieninteressenten möglich, sich für einen Studiengang einzuschreiben. Die Immatrikulation wird von jeder Universität anders gehandhabt, die Begleichung der anfallenden Studiengebühren zum Zeitpunkt der Immatrikulation setzen aber alle Universitäten voraus.

Voranmeldung

Wer an einer schweizerischen Universität studieren will, muss sich fristgerecht für das Studium voranmelden. In der Regel liegen die Anmeldefristen für die Studienaufnahme im Wintersemester zwischen dem 15. Februar und dem 31.Juli.

Anmeldungen für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bei manchen Studiengängen ebenfalls möglich.

Grundsätzlich sind aber Termine und Bedingungen je nach Hochschule und Fach unterschiedlich. Den aktuellen Kalender finden Sie auf der Webseite der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten unter www.crus.ch . Die Voranmeldung ist bei fast jeder Hochschule obligatorisch. Nur damit ist eine spätere Immatrikulation möglich.

Einschreiben und Immatrikulieren

Hat man sich an der gewünschten Hochschule erfolgreich vorangemeldet, wird man zur Immatrikulation eingeladen. Die Immatrikulationsformalitäten sind bei den einzelnen Hochschulen unterschiedlich geregelt. Fester Bestandteil des Verfahrens ist aber immer die Einzahlung der anfallenden Studiengebühren. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten die Neuimmatrikulierten einen Studierendenausweis, die so genannte Legi.

Die Studiengebühren der Fachhochschulen betragen pro Jahr 1.000 bis über 9.000 Franken.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in der Schweiz. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.


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