Gesundheitssystem

Krankenversicherungen und Kostenerstattungen

Laut eines Berichts der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2000 liegt das österreichische Gesundheitssystem im in­ternationalen Vergleich auf Platz 9, Deutschland dagegen nur auf Platz 25. Untersucht wurden damals Faktoren wie Bedürfnisorient­ierung, Kosten, Fairness der Finanzierung oder Eingehen auf die Erwartungen der Patienten.

Allerdings, so ist in der Literatur immer wieder auch zu lesen, ist diese damals durchgeführte Untersuch­ung, die sich weltweit auf 191 Länder erstreckte, nicht ganz unum­stritten.

Ärzte und Krankenhäuser sowie Apotheken gibt es in Österreich ausreichend, so dass sich niemand Gedanken um die medizinische Versorgung machen muss. Eine Gesundheitsrefom haben die Österreicher bereits im Jahr 2005 vollzogen - nicht zuletzt natürlich vor dem Hintergrund des auch für Österreich zu erwartenden de­mografischen Wandels. Zudem trifft auch für dieses Land zu, dass die Medizin zu immer besseren Leistungen fähig ist, dieser Fort­schritt allerdings auch mit immer höheren Kosten verbunden ist.

Pflichtversicherung für alle Berufstätigen

Wer in Österreich lebt und arbeitet, der muss in diesem Land kran­kenversichert sein. Dabei unterscheidet sich das System von dem in Deutschland in einigen Punkten. So besteht in Österreich bei­spielsweise eine Pflichtversicherung für alle, die unselbständig beruflich tätig sind. Die Wahl des Versicherungsträgers, also der Krankenkasse, ist nicht frei, sondern hängt vom Ort der Be­schäftigung bzw. vom Arbeitgeber ab.

In sehr vielen Fällen sich die Arbeitnehmer bei den neun Gebiets­krankenkassen der neun Bundesländer versichert. Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber. Auch Ehepartner, die über kein eigenes Einkommen verfügen, und Kinder können mitversichert werden. Dazu sollte der Pflichtver­sicherte auf jeden Fall mit seiner Krankenkasse Rücksprache nehmen. Der versicherte Arbeitnehmer sollte ein kleines Anschrei­ben für seine Krankenkasse aufsetzen und in Kopie die Geburtsur­kunde der Familienmitglieder beifügen, die ebenfalls versichert werden sollen.

Eine Pflichtversicherung besteht aber auch bei all denjenigen, die selbständig tätig sind. Die Wahl des Versicherungsträgers ist dabei abhängig von der Kammerzugehörigkeit. Beim Anmelden des Ge­werbes wird der Selbständige automatisch bei der zuständigen Kasse angemeldet.

Die monatlichen Versicherungsbeiträge sind abhängig davon, ob man als Arbeiter oder Angestellter arbeitet oder einer anderen Gruppe zugeordnet werden kann. Sie lagen in 2006 zwischen 3,55 und 3,95 Prozent des Bruttoarbeitslohns.

Kostenbeteiligungen der Patienten

Wer in Österreich zum Arzt geht, der muss zumindest immer zwei Dinge bei sich tragen: Seine e-Card, die seit dem Jahr 2005 den alten Krankenschein abgelöst hat, und seine Geldbörse, denn auch hier hat der Versicherte eine Kostenbeteiligung zu tragen, die in manchen Fällen schon sehr erheblich sein kann. Wer allerdings unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt, kann sich von den „Selbstbehalten“ - wie die Zuzahlungen in Österreich genannt werden - befreien lassen.

Die Sache mit den Kosten beginnt schon bei der Wahl des Arztes, denn in Österreich unterscheidet man zwischen Vertragsärzten und so genannten Wahlärzten. Während die Kassen die Kosten bei einem Vertragsarzt voll übernehmen, müssen Patienten bei einem Wahlarzt 20 Prozent der anfallenden Gebühren selbst tragen. Die Kassen übernehmen also nur 80 Prozent der Kosten. Eine Über­sicht der zugelassenen Vertragsärzte ist in der Regel auf den In­ternetseiten der Gebietskrankenkassen verfügbar und oft auch in Broschürenform erhältlich.

Doch damit alleine sind noch nicht alle Kosten abgedeckt. Für Me­dikamente gibt es eine Zuzahlung ebenso wie für einen Aufenthalt im Krankenhaus, Heil- und Hilfsmittel, Brillen und Kontaktlinsen oder Kuraufenthalte. Besonders einschneidende Zuzahlungen sind allerdings im zahnmedizinischen Bereich zu leisten. So muss der Patient für die Überkronung eines Backenzahnes schon einmal locker fast 700 Euro aus eigener Tasche auf den Tisch legen.

Keine Kosten - außer der Gebühr für Rezepte - entstehen schwan­geren Frauen.

Und natürlich springt auch die österreichische Kran­kenkasse ein, wenn im Krankheitsfall die Zeit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu Ende ist und Krankengeld beantragt werden kann.

Die Rezeptgebühr in Österreich liegt derzeit bei 4,45 Euro. Arbeits­lose und Notstandshilfebezieher können aufgrund eines Verwalt­ungsgerichtshofsurteils um Befreiung von der Rezeptgebühr ersu­chen.

Man unterscheidet in Österreich zudem zwischen frei erhält­lichen und rezeptpflichtigen Medikamenten, wobei die Gesetzge­bung zur Verschreibungspflicht recht streng ist und man längst nicht alle Medikamente frei in der Apotheke erhält, die man auch in Deutschland frei bekommen könnte.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.


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