Kinder

Österreich als kinderfreundliches Land

Wer mit Kind und Kegel nach Österreich auswandern möchte, ist in diesem Land mit seinem Nachwuchs wirklich gut aufgehoben.

Kinder werden, so mein ganz persönlicher Ein­druck, nicht als „störender Faktor“ gesehen, an den man sich immer nur dann erinnert, wenn es darum geht, Wählerstimmen einzu­fangen. Kinder gehören einfach dazu.

So hat sich beispielsweise das Bundesland Vorarlberg auf die Fahne geschrieben, das kinderfreundlichste Land Österreichs wer­den zu wollen - und ist auf dem besten Weg dahin. Überall findet man interessante Spielmöglichkeiten für die Kleinen, vielfacher sehr naturnah angelegt, es gibt spezielle Museen, die sich besonders für einen Besuch mit Kindern gerüstet haben, Kinder bis sechs Jahren können in Skiliften kostenlos mitge­nommen werden oder erhalten freien Eintritt in Frei- und Hallenbäder.

In keiner Region Deutschlands habe ich zudem in den letzten Jahren so viele schwangere Frauen gesehen wie in Vorarlberg. Kaum eine Familie aus unserem Umfeld hat weniger als zwei Kinder. Viele haben drei, manche vier Kinder. Überall hat man ein freundliches Wort für die Kleinen, die im Ganzen ein wenig „wohlerzogener“ wirken als viele deutsche Kinder, die mir in den zurückliegenden Jahren begegnet sind. Und noch eines ist uns schon bei den ersten Besuchen in Vorarlberg aufgefallen – hier wird noch das barfuss Laufen der Kinder praktiziert – egal ob in der Stadt oder auf dem Dorf: Schwarze Füße gehören hier zum Alltag – und das ist gut so!

Finanzielle Absicherung für Familien

Natürlich sind Familien auch finanziell abgesichert. Die Familien­beihilfe - sie ist vergleichbar mit dem bundesdeutschen Kindergeld - wird für alle Mädchen und Jungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt und ist nicht abhängig vom Einkommen der Eltern. Für Kinder, die sich auch noch nach dem 18. Geburtstag in Ausbildung befinden, kann ebenfalls bis maximal zum 26. Lebens­jahr Familienbeihilfe gewährt werden. Dieses gilt auch für be­hinderte Kinder, die sich nicht selbst versorgen können.

Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von Alter des Kindes und auch davon, wie viele Kinder in der Familie leben. Der niedrigste Satz wird dabei für das erste Kind bis zum 2. Lebensjahr einer jeden Familie gezahlt und liegt momentan bei 105,40 Euro pro Monat. Einen Antrag auf Familienbeihilfe kann immer nur ein Elternteil stellen. Sie ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Wer zuvor in Deutschland Kindergeld bezogen hat, muss dem Amt eine Bescheinigung vorlegen, wie lange dort Kindergeld bezogen wurde. In der Regel bekommt man die Bescheinigung von der deutschen Kindergeldkasse zugeschickt, wenn man dort sein Kind abmeldet. Deutsche Antragsteller müssen zudem eine Kopie der Geburtsur­kunde des Kindes und möglichst eine Kopie der Meldebestätigung einreichen.

Zusätzlich zur Familienbeihilfe kann der betreuende Elternteil in Österreich in den ersten 30 Lebensmonaten des Kindes noch Kinderbetreuungsgeld beantragen, wenn sein eigenes Einkommen derzeit 14.600 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Und natürlich muss der betreuende Elternteil einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind haben. Der Antrag auf das Betreuungsgeld wird bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.


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