In der Schweiz krankenversichert

Versicherungsoptionen für Ausländer

Alle Erwerbstätigen in der Schweiz müssen eine Krankenversicher­ung haben. Jeder ist dafür eigenverantwortlich, das bedeutet: Der Arbeitgeber ist nicht für die Aufnahme in eine Krankenversicherung verantwortlich.

Grenzgänger können von einer Krankenversicherungspflicht ent­bunden werden. Zuständig ist der jeweilige Kanton.

Gleichwohl muss die Krankenversicherung Kosten in der Schweiz oder einem EU-Staat decken. Für Grenzgänger gibt es verschiedene Möglich­keiten, sich entsprechend zu versichern.

Nach Anmeldung am Schweizer Wohnort wird sich das Amt für Sozialbeiträge mit dem Aufenthalter in Verbindung setzen und sich nach einer entsprechenden Krankenversicherung erkundigen. Eine Krankenversicherung muss spätestens drei Monate nach Wohnsitz­nahme abgeschlossen sein. Aufenthaltern stehen zwei Möglich­keiten zur Verfügung:

1. Das Krankenversicherungsobligatorium

Dabei sind unterschiedliche Prämien zu leisten, je nach Wohnort (die Ballungsräume Basel, Zürich, Bern oder Genf sind teurer), Ansprüchen und Alter. Arzt- und Kran­kenhaus-(Spital-)Behandlung im Kantonsgebiet sind ge­deckt, nicht aber umfängliche Zahnbehandlungen (außer Zahnziehen beispielsweise). Im Jahr 2007 beginnen die Basisprämien pro Monat ab 250 Franken (Stadt Zürich).

2. Das D-CH-Modell (Aufenthaltermodell)

Möglich ist eine Kombination zwischen einer Schweizer Krankenkasse und einer deutschen Krankenzusatzver­sicherung. Die Prämie richtet sich nach Alter, Geschlecht und Wohnort. Der Versicherungsnehmer ist Privatpatient. Es können deutsche wie Schweizer Ärzte (inklusive Zahn­ärzte), deutsche wie Schweizer Spitäler (auch weltweit) aufgesucht werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.krankenversicherung.ch .

Krankentagegeld

Grenzgänger wie Aufenthalter müssen sich in der Schweiz selber um Versicherungsschutz kümmern. Es besteht allerdings eine mini­male gesetzliche Regelung, die den Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer weiter zu entlohnen, wenn dieser mehr als drei Monate beschäftigt war. Das heißt: Die Lohnfortzahlungspflicht gilt für drei Wochen im ersten Dienstjahr, für 3 Monate (Basel, Bern) oder 11 Wochen (Zürich) nach 5 Dienstjahren.

Für die Zeit danach empfiehlt sich eine Tagegeldversicherung, welche die Existenz sichert. Die meisten Arbeitnehmer sind betrieblich oder kollektiv versichert. Gewisse sportliche Aktivitäten können Kürzungen des Krankentagegelds nach sich ziehen (Autorennen, Extremkarate, Boxen, Motorboot- und Motorradrennen u. a.). Mutterschaft wird übrigens Krankheit gleichgestellt.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Schweiz.


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