Gesundheit in England

Medizinische Versorgung und Versicherungsschutz

Ob Sie nur zeitweilig in Großbritannien leben wollen oder sich dafür entschieden haben, dort permanent zu wohnen: Schließen Sie in Deutschland eine private Krankenversicherung ab.

Wählen Sie vorsorglich einen vernünftigen Leistungsumfang, erweitern Sie den standardmäßig angebotenen Schutz gegebenenfalls, wenn dies für die Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland ratsam ist. Der Wettbewerb ist heftig, ein Vergleichen lohnt. Alle Ver­sicherungsunternehmen in Deutschland bieten für Auslands­aufenthalte einen Beratungsservice mit Hotline, aber auch die populären Automobilclubs wie AvD und ADAC.

Jeder Engländer besitzt eine NHS card. NHS steht für National Health Service, eine Institution, die man im Bedarfsfall kostenlos in Anspruch nimmt – und die sich dementsprechend keiner allzu hohen Beliebtheit erfreut. Denn wie alle Dinge, die man gratis bekommt, misst man dem NHS keinen großen Wert bei. Die Behandlung beim Arzt, so klagen die Engländer, sei gegenüber Privatpatienten meist zweitklassig, auch gebe es viel zu lange Wartezeiten, ehe man einen Termin bekomme. Da ist etwas dran. Viele Ärzte nehmen wegen Überlastung keine neuen NHS-Patienten an und schicken sie zu einem Kollegen (bei dem sich das Spiel wiederholt); die Kosten für Zahnbehandlung werden dem Patienten mindestens zu 80 Prozent in Rechnung gestellt; NHS-Vorsorgeuntersuchungen für Frauen finden nur alle drei Jahre statt.

Für den NHS wird einem Arbeitnehmer in England der be­scheidene Betrag von 12 Pfund Sterling pro Woche abgeknöpft. Ein ausländischer Tourist kann auch ohne derartige Vorleistungen die Dienste eines NHS-akkreditierten praktischen Arztes ( General Medical Practioner) in Anspruch nehmen – sofern dieser gerade Zeit für ihn oder sie hat.

Private Versicherungen

Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Großbritannien verlegt haben, sollten Sie unbedingt die bessere Alternative wählen und sich privat versichern: Als »Privater« sind Sie überall und zu jeder Zeit willkommen. Allerdings bittet der Herr Doktor oder seine Assistentin Sie bei jedem Besuch sogleich zur Kasse. Der erste Check-up kostet etwa £50, jede weitere Session wird mit £150 bis £350 berechnet. Für eine neue Krone kann der Dentist £120 berechnen. Man wird man Ihnen auch im Krankenhaus eine sofort zur Zahlung fällige Rechnung präsentieren. Die spezifizierte Rechnung (plus Quittung) ermöglicht es Ihnen, den Betrag – oder einen Teil davon, je nach dem Umfang Ihres Versicherungs­schutzes – von Ihrer Versicherung erstattet zu bekommen.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie in jedem Corner Store oder Supermarkt.

Die im AvD- oder ADAC-Schutzbrief enthaltenen Leistungs­angebote gelten nicht nur für Ferienreisen ins Ausland, sondern schützen Sie auch auf jeder anderen Fahrt. Wenn Sie also mehr­mals im Jahr nach England fahren, sind Sie für eine durchgehende Aufenthaltsdauer bis zu jeweils drei Monaten (92 Tage) – und das nicht nur einmal im Jahr – gut behütet. Bei Verkehrs- oder auch anderen Unfällen, Krankheiten oder sonstigen unverschuldeten Notlagen kann der Schutzbrief ein wertvolles Sicherheitspolster darstellen. Für eine Zusatzprämie zur ADAC-Plus-Mitgliedschaft verspricht der Club optimalen Schutz im Krankheitsfall.

Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und England

Als Angestellter einer deutschen Firma, in deren Auftrag Sie sich beruflich maximal 12 Monate in England aufhalten, genießen Sie im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens, das zwischen denn Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums besteht, auch im Ausland Krankenversicherungsschutz. Ihre Beschäftigung unterliegt somit auch in England den deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht. Gleichwohl ist es auch in diesem Falle ratsam, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Sollten Sie Auskünfte über einen solchen Schutz wünschen, wenden Sie sich an den Verband der Privaten Krankenver­sicherungen.

Wer seinen ersten Wohnsitz in Deutschland beibehält und bei einem deutschen Arbeitgeber oder einem im EG-Ausland einen Job im Rahmen des 325-Euro- (ehemals 630-Mark-) Gesetzes als »geringfügig Beschäftigter« ausübt, sollte nicht versäumen, hierüber seine Krankenkasse ebenfalls in Kenntnis zu setzen. Dort wird geprüft, ob der Arbeitgeber für Sie Sozialversicherungsbei­träge abführen muss. Wichtig: Dieses Gesetz sieht in der Sozial­versicherung keine Trennung zwischen Haupt- und Nebenver­dienst vor; nach der neuen Rechtslage werden die Beschäfti­gungen zusammengerechnet. Übrigens kann ein beitrags­relevanter 325-Euro-Job im Ausland auch im Hinblick auf die Rente interessant werden, denn durch zusätzliche Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto können sich spätere Leistungsansprüche aus der Rentenversicherung erhöhen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in England.


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