Regionalsprachen

Baskisch, Galizisch und Katalanisch

Das kommt Ihnen Spanisch vor? Richtig so! An den Institutionen der Europäischen Union (EU) wird nicht nur in Castellano bzw. Kastilisch - dem Hochspanisch - kommuniziert.

Die Landes­vertreter der 25 Mitgliedsländer des Staatenbunds unterzeichneten am 13. Juni 2005 ein Abkommen, nach dem auch die Regional­sprachen Euskera (Baskisch), Gallego (Galizisch) und Catalan (Katalanisch) z.B. im Europaparlament genutzt werden dürfen. Einer Anerkennung als offizielle Amtssprache kommt das nicht gleich. Dazu müsste die Regel 1/58 zur "Sprachenordnung in den Institutionen der EU" angepasst werden, was wiederum eine Änderung des EU-Vertrags erfordern würde.

Mit ihrem Beschluss antworteten die Mitgliedsstaaten auf eine Eingabe der spanischen Regierung vom Dezember 2004. Darin hatte diese um eine amtliche Anerkennung der Sprachen gebeten, die sich "vom Castellano unterscheiden und in Spanien über den offiziellen Status verfügen."

Mit Catalan bezeichnete die Staats­führung in diesem Zusammenhang nicht nur die Regional­sprache, die rund um Barcelona gepflegt wird, sondern auch Valenciano (Valenzianisch) sowie Mallorquin (Mallorquinisch), Ibicenco (Ibizenkisch) und weitere Sprachvarianten der Balearen.

Über die Frage, ob Valenzianisch und die Inselsprachen nur Dialekte des Catalan oder als eigenständig zu betrachten sind, herrscht in Spanien indes weiter Uneinigkeit. Die Antwort darauf wird maßgeblich davon bestimmt, in welcher Region man nachfragt. Während beispielsweise die Einwohner des Landes Valencia stolz auf ihre eigene Sprache sind, schreiben die Barcelonaer diese eindeutig dem Katalanisch zu. Wie weitreichend dieser Konflikt ist, lässt sich anhand des Streits um die Frankfurterbuchmesse 2007 erahnen.

Konsequenzen der Mehrsprachigkeit

Welche Konsequenzen hat die Übereinkunft nun aber? Zum einen können Anträge und Texte in den neuerdings akzeptierten Sprachen nach Brüssel geschickt werden, zum anderen dürfen sie für Reden und Wortbeiträge im EU-Parlament genutzt werden.

Einzige Vorraussetzung ist eine rechtzeitige Ankündigung, damit ein Simultan-Dolmetscher bestellt werden kann. Darüber hinaus werden die Entscheidungen des Parlaments übersetzt und die wichtigsten Gesetzestexte der EU im Internet in den Regional­sprachen abrufbar sein.

Die Kosten, die dem Staatenbund durch die Neuregelung ent­stehen, übernimmt Spanien. Pro Teilsprache belaufen sich diese auf rund 500.000 Euro pro Jahr. Das ist einerseits eine beachtliche Summe, andererseits ein weiterer Beweis für den Lokalstolz der Spanier.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.


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