Verschiedene Rechtsformen

Selbstständigkeit in den USA

In den USA gibt es unterschiedliche Rechtsformen. Grundsätzlich kann jedoch angemerkt werden, dass eine Firmengründung schneller und kostengünstiger als in Deutschland erfolgt.

Die unter­schiedlichen Rechtsformen sind:

Limited Liability Company ( LLC): Diese bietet den Vorteil, dass nur eine Besteuerung als Personengesellschaft erfolgt und dass der/die Eigentümer nur einer beschränkten Haftung unterliegen. Auf Gewinne außerhalb der USA entfallen keine Steuern, ebenso wenig auf Gewinne aus Geldanlagen in den USA. Der Steuer­satz liegt gewinnabhängig zwischen 15% und 39%. Genaue Hinweise über die einzelnen LLC Formen gibt es unter mycorporation.com. 

Corporations : Corporations unterliegen dagegen der uneingeschränkten Haftung, lassen sich jedoch ebenfalls unproblematisch und kosten­günstig gründen. Einen guten Generalüberblick hierzu bietet Wikipedia auf Englisch: en.wikipedia.org 

Partnerships: Zweigniederlassungen

Franchise: Das Franchise System bietet meiner Ansicht nach opti­male Voraussetzungen für einen Start in den USA, hat man doch den Rückhalt und das Wissen einer (meist) etablierten Firma als Background. Es gibt Tausende solcher Franchiseunternehmen in den USA.

VOR einer Firmengründung sollte unbedingt ein Fachanwalt aufge­sucht werden, um die rechtlich relevanten Schritte im Voraus einzu­leiten und auszuloten, welche rechtliche Form speziell für Sie in Frage kommt.

Eine gute Anlaufstelle über Informationen zur Selbständigkeit in den USA sind die Zweigstellen der Deutsch-Amerikanischen Han­delskammer. Dort gibt es Rat für alle Wirtschaftsbereiche, inklu­sive Selbständigkeit. Sie sind strategisch in vier Regionen des Landes verteilt. Nachfolgend die einzelnen Internetauftritte:

Zum Schluss noch den Hinweis auf einen interessanten Artikel im Handelsblatt vom 23.02.2007 über Verhandlungspraxis in den USA: www.handelsblatt.com 

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in den USA.


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