Nicht-Einwanderungsvisa

Visa für einen begrenzten Aufenthalt in den USA

Ein Nicht-Einwanderungsvisum erlaubt Ihnen einen vorübergehenden Aufenthalt in den USA, der von einigen Tagen bis zu fünf Jahren dauern kann. In manchen Fällen kann man mit dieser Visaart auch arbeiten, studieren oder eine andere Tätigkeit ausüben.

Es gibt keinen jährlichen Kontingent an Nicht-Einwanderungsvisa. Die Visa werden jährlich erteilt und sind für einen Zeitraum gültig, der oft vom Ermessen des Einwanderungsbeamten bei der Einreise abhängt.

Es ist nicht immer notwendig das Nicht-Einwanderungsvisum in den Pass gestempelt zu bekommen. Das Visum können Sie auch auf einem separaten Blatt erhalten und beim Einreisen in die USA mit Ihrem Reisepass vorgelegen. Dies ist vor allem praktisch wenn ein US-Visum in Ihrem Pass zu Schwierigkeiten bei der Heimrückkehr oder beim Einreisen in andere Länder führen könnte.

Viele Nicht-Einwanderungsvisa erlauben eine mehrfache Ein- und Ausreise in die USA. Die Dauer Ihres Aufenthaltes kann von der Gültigkeit Ihres Reisepasses abhängen, d.h. wenn Ihr Nicht-Einwanderungsvisum drei Jahre gültig ist aber Ihr Pass nur drei Monate, dürfen Sie nur drei Monate in den USA bleiben. Der Zeitpunkt Ihrer Ankunft ist mit einem Stempel auf Ihrer Arrival-Departure Record Karte (I-94) eingetragen, die Sie bei Ihrer Einreise erhalten.

Wenn Sie ein noch gültiges Nicht-Einwanderungsvisum in Ihrem alten Pass haben und einen neuen Pass erhalten, nehmen Sie bei Ihrer Reise in die USA am besten beide Pässe mit. Sie sollten das Visum nicht aus dem alten Pass entfernen und in den neuen einfügen, da dieses damit seine Gültigkeit verliert.

Antragsverfahren für Nicht-Einwanderungsvisa

Alle Antragsteller eines Nicht-Einwanderungsvisums müssen ein Formular (DS-156) ausfüllen, das klein und harmlos aussieht. Alle Fragen sind relativ einfach und Sie sollten diese ehrlich beantworten (z.B. ob Ihr Antrag auf ein Visum schon mal abgelehnt wurde), da die US-Botschaften und Konsulate akribische Aufzeichnungen über Visumsantragsteller führen und sehr leicht Ihre Antworten überprüfen können.

Fast alle Visa-Antragsteller müssen ein Interview mit dem Kosular führen. Wenn alles gut läuft kann dieses nur 5 Minuten dauern. Männer zwischen 16 und 45 oder Bürger bestimmter Länder "mit hohem terroristischen Risiko", müssen außerdem einen zusätzlichen Antrag (Formular DS-157) ausfüllen. Schüler, Austauschprogramm-Teilnehmer und potenzielle Investoren müssen ebenfalls einen zusätzlichen Antrag ausfüllen.

Bewahren Sie eine Kopie der Formulare für Ihre Unterlagen auf und nehmen Sie diese im Zweifelsfall bei Ihrer Einreise in die USA mit. Ehegatten und Kinder müssen ebenfalls jeweils ein Formular ausfüllen. Für das Nicht-Einwanderungsvisum müssen Sie in der Regel eine Gebühr in lokaler Währung zahlen.

Änderung Ihres Visums in den USA

Ausländer, die in die USA mit einem Nicht-Einwanderungsvisum eingereist sind und ihren Status ändern wollen, müssen einen Antrag auf Erweiterung / Änderung ihres Visums beim USCIS stellen oder diesen online ausfüllen (Formular I-539). Um einen Antrag für eine Statusänderung stellen zu können, müssen Sie die unten angegebenen Bedingungen für Nicht-Einwanderer erfüllen.

Die jüngsten Änderungen der US-Politik haben die Visa und Status-Änderungen erheblich erschwert. In einigen Fällen ist eine Statusänderung nur dann möglich (oder auch viel leichter), wenn Sie diese in einer US-Botschaft (außerhalb der USA) im Land, in dem Sie sich aufhalten, beantragen. Wenn Sie die USA verlassen, ist Ihre Statusänderung in der Regel automatisch ungültig.

Die geforderten Unterlagen, die Sie für ein Nicht-Einwanderungsvisum benötigen, variieren je nach Visakategorie. Reisende wie z.B. Touristen, Studenten oder Austauschgäste sollten nachweisen, dass sie die Absicht haben nach Ablauf ihres Visums die USA zu verlassen.

Für bestimmte Nicht-Einwanderungsvisa, zum Beispiel für Arbeits-, Studienvisa- oder Visa für Ehezwecke, muss ein US-Bürger die Bürgschaft für den Antragsteller übernehmen. Wenn Partner und Kinder Sie in die USA begleiten, müssen Sie die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde für jedes Kind sowie deren Reisepässe und farbliche Passfotos vorweisen.

Die US-Anforderungen für "Passbilder" sind in der Regel anders als in anderen Ländern. In der Regel dürfen Sie keine Automatenfotos verwenden. Die Fotos müssen von einem Fotografen gemacht werden, der die US-Passfoto-Anforderungen kennt.

Der Visaprozess

Die Bearbeitungzeiten von Nicht-Einwanderungsvisa unterscheiden sich je nach Kategorien des beantragten Visums. Die meisten Nicht-Einwanderungsvisa werden von US-Botschaften und Konsulaten direkt ausgestellt. Für Einige Visa, z. B. Beschäftigungsvisa, muss der Antrag vom USCIS genehmigt werden, bevor dieser weiter bearbeitet werden kann.

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, müssen Sie diese Genehmigung zusammen mit Ihrem Pass bei der US-Botschaft oder dem Konsulat Ihres Wohnortes vorlegen. Bei Anträgen für bestimmte Nicht-Einwanderungsvisa ist es ratsam einen Anwalt zu konsultieren.

Visaverlängerung in den USA

Viele Nicht-Einwanderungsvisa können verlängert werden, sofern Ihr Status unverändert bleibt und Ihr eigentliches Visum nicht abgelaufen ist. Der Antrag auf Verlängerung darf in der Regel 60 Tage vor dem Ablaufdatum gestellt werden. Sie müssen zudem beweisen, dass Sie nicht länger als ursprünglich bleiben wollen und den so genannten „guten Glauben“ prüfen.

Um Ihr Visum zu verlängern, müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen (Formular I-539) und dazu das I-94 Formular, das Sie bei der Einreise bekommen haben, beilegen. Für ein Beschäftigungsvisum müssen Sie den Antrag zusammen mit dem Formular I-129 stellen. Falls Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen, können Sie sich, auch wenn Ihr ursprüngliches Visum abgelaufen ist, in den USA aufhalten bis Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wird. Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie dagegen nicht vorgehen und müssen sofort das Land verlassen.

Es ist möglich die Kategorie der Nicht-Einwanderungsvisa nach Ihrer Einreise zu ändern, einen anderen Status hinzuzufügen oder eine Greencard zu beantragen. Wenn Sie Ihr Visum ändern wollen, ist es empfehlenswert dieses nicht unmittelbar nach Ihrer Einreise zu tun, da die Behörden sonst davon ausgehen, dass Sie diese „Absicht“ von Anfang an hatten und Ihren Antrag verweigern könnten.

Das Interview

Interviews wurden früher nur dann geführt, wenn der Antrag nicht stimmig oder verdächtig war. Wegen der erhöhten Sicherheit müssen heute fast alle persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat vor Ort erscheinen, bevor Sie ein Visum ausgestellt bekommen. In den meisten Fällen dauert das Gespräch nur ein paar Minuten.

Wenn Sie aus einem Land kommen, das terroristische Gruppen unterstützt, ist es wahrscheinlicher zu einem ausführlichen Interview vorgeladen zu werden, als wenn Sie z.B. aus einem westeuropäischen Land sind.

Die Konsularbeamten sind sich bewusst, dass viele Menschen mit einem Besuchs- oder Studentenvisum in die USA einreisen möchten, um dort dann illegal zu arbeiten oder über den zulässigen Zeitraum zu bleiben. Je nach Visumskategorie, die Sie beantragt haben, können Ihnen Fragen zu Ihrer Beschäftigung, Ihrem Beruf, Ihrer Bildung- und Qualifikationen, Ihren Finanzen und Lebensumständen und Ihrem persönlichen Hintergrund gestellt werden.

Wenn Sie sich für eine Visakategorie bewerben, die nicht eine Arbeitsaufnahme erlaubt, Sie aber beim Interview angeben, dass Sie eine Arbeit in den USA suchen wollen, kann Ihr Visumsantrag abgelehnt werden. Wenn Sie arbeitslos sind oder vor kurzem die Schule oder die Universität verlassen haben, wird Ihr Antrag genau geprüft werden, da vermutet wird, dass Sie womöglich vorhaben eine Arbeit in den USA zu aufzunehmen. Wenn Sie als Besucher in die USA reisen wollen, müssen Sie Ihr Rückflugticket vorzeigen und beweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen um die Ausgaben in den USA zu decken.

Um ein Termin für ein Interview zu erhalten, müssen Sie die US-Botschaft oder das US-Konsulat kontaktieren und einen Interviewtermin vereinbaren. Sollten sie nicht zum Termin erscheinen können, verschieben Sie diesen vorher telefonisch.

Wird Ihnen ein Visum in einer bestimmten Nicht-Einwanderungskategorie verweigert, können Sie unter bestimmten Umständen gegen diese Entscheidung vorgehen. Für Touristenvisa sind Rechtsmittel in der Regel eine Zeitverschwendung. Ein Touristenvisum können Sie beliebig oft beantragen.

Sie sollten auf jeden Fall bei Ihrem Visaantrag alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Informationen werden als ein Missbrauchsversuch erachtet und können dazu führen, dass Sie für immer ein Einreiseverbot für die USA bekommen.

Visa Waiver Programm

Staatsangehörige bestimmter Länder können im Rahmen des Visa Waiver Programms (VWP) visumsfrei für touristische oder geschäftliche Zwecke in die USA einreisen. Diese sind Bürger folgender Länder: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg , Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Staatsbürger dieser Länder benötigen folgende Dokumentation für die Reise in die USA:

Reisende im Rahmen des Visa Waiver Program, können den 90 Tage Aufenthalt nicht verlängern und verzichten auf ihr Recht im Falle einer Ausweisung angehört zu werden (es sein denn sie stellen einen Asylantrag). Journalisten aus den Visa Waiver Ländern, müssen für Arbeitszwecke ein I-Visum beantragen. Dies ist die Folge verschärfter Sicherheitsvorschriften. Zudem müssen die Pässe der Bürger, die nach dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden maschinenlesbar sein und biometrische Daten in einem Chip enthalten.

Nicht-Einwanderungsvisa

Es gibt mehrere Kategorien von Nicht-Einwanderungsvisa, die jeweils eine eigene Buchstabenbezeichnung haben, wie unten alphabetisch geordnet. Überraschenderweise gibt es keine Visa-Kategorie für Rentner (obwohl es jederzeit möglich ist, dass eine solche Kategorie eingeführt wird).

Rentner können in den USA bis zu sechs Monaten im Jahr mit einem B-2 Visum bleiben oder länger mit einer Greencard. Pensionierung ist derzeit kein Immigrationsgrund.


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