Krankenversicherungen

So decken Sie in Belgien Ihre Arztkosten

Die Krankenversicherung ist in Belgien zwingend erforderlich. Für die Grunddeckung sorgt das staatliche Sozialversicherungssystem.

Die Beiträge werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer geleistet und die meisten Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Altersrente, bestimmte Formen von Kranken- und Mutterschaftsgeldern) werden abzüglich des Krankenversicherungsbeitrages ausgezahlt, wobei die Sozialbehörde den Arbeitgeberanteil übernimmt.

Ausländer, die nach Belgien kommen, um dort zu leben, aber nicht arbeiten wollen (z.B. Pensionäre oder reiche Müssiggänger) müssen im Allgemeinen einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung erbringen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Es gibt besondere Krankenversicherungen, die speziell für Expats oder andere Personen, die ständig auf der Durchreise sind, entwickelt wurden. Diese sind in etlichen Ländern gültig. Wenn Sie sich für einen Nicht-Einwohner-Steuerstatus eignen, müssen Sie eventuell keine Beiträge zum belgischen Sozialversicherungssystem leisten, sondern werden durch Ihren Arbeitgeber versichert. (Dies sollten Sie allerdings im Voraus abklären!)

Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen müssen in Belgien Beiträge für die Krankenkasse ( mutualité/ziekenfonds) bezahlen, dies ist Teil des belgischen Sozialversicherungssystems. Manche Kassen sind aus historischen Gründen Mitgliedern bestimmter Religionen, politischen Organisationen oder Berufsvereinigungen vorbehalten. Die meisten sind allerdings für alle offen. Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen sagen können, zu welcher Kasse Sie gehen können. Es ist aber auf jeden Fall auch gut Kollegen und Nachbarn um Empfehlungen zu bitten.

Alle Kassen verlangen denselben Grundbeitrag und bieten die gleichen Leistungen an, wobei allerdings bei manchen die Rückerstattung länger dauert. Die Beiträge werden von Ihrem Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse Ihrer Wahl bezahlt. Diese betragen 7,35% Ihres Bruttolohnes, wobei 3,55% von Ihrem Lohn einbehalten und die restlichen 3,8% vom Arbeitgeber beigesteuert werden. Wenn Sie selbstständig tätig sind, bezahlen Sie vierteljährlich Ihre Sozialversicherungsbeiträge, unter anderem die vollen 7,35% für die Krankenversicherung. Die Familienmitglieder, die von Ihnen abhängig sind, also Ehepartner (wenn sie kein eigenes Einkommen haben) und Kinder unter 18 Jahren, sind automatisch mitversichert.

Wenn Sie einer belgischen Krankenversicherung beitreten, dürfen Sie in den ersten sechs Monaten keine Ansprüche geltend machen. Auf diese Wartezeit wird allerdings verzichtet, wenn Sie mindestes sechs Monate vorher schon bei einer anderen Person mitversichert waren oder wenn Sie für mindestens die letzten sechs Monate vor Ihrer Ankunft in Belgien in der staatlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Landes versichert waren.

Für die meisten medizinischen Behandlungen und Services müssen Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und bekommen dann eine Quittung für die Rückerstattung. Die Rückerstattungen sind gewöhnlich geringer als die angefallenen Beiträge und die meisten Belgier versichern sich noch zusätzlich, um solche Behandlungen, die nicht erstattet werden, zurückerstattet zu bekommen oder um den gesetzlichen Versicherungsschutz auszuweiten. Viele Arbeitgeber bieten als besondere Vergütung eine Zusatzversicherung an. Sie können sich aber auch selbst zusätzlich absichern. Diese zusätzlichen Krankenversicherungen sind auch den selbstständig Tätigen nicht vorenthalten, diese können die Zusatzversicherungen durch Berufsvereinigungen oder private Krakenversicherungen bekommen.

Typisch für Belgien ist auch, dass die Aufteilung, welche Leistungen nun vom staatlichen Gesundheitssystem übernommen werden und welche nicht, ziemlich kompliziert ist. Dienste wie Krankenhausaufenthalte, Rezepte, Schwangerschaft und Geburt, Rehabilitierung und andere Therapieformen, die von den meisten Ärzten und Spezialisten angeboten werden, werden normalerweise gedeckt, obwohl Selbstständige nur gegen „wichtige Gefahren“ versichert sind. Dazu gehören allerdings auch Geisteskrankheiten, Tuberkulose, Krebs, Erbkrankheiten und Geburtsfehler sowie Geburten und die meisten Operationen.

Es gibt nicht weniger als 18 Kategorien von medizinischen Behandlungsformen und Services, wobei jede Ihren eigenen Rückerstattungsgrad hat. Dieser geht von 0 bis 100%. (Die Zahl der Leistungen, die zu 100% erstattet werden, geht allerdings aufgrund finanzieller Probleme immer weiter zurück.) Es gibt auch einige „bevorzugte“ Gruppen von Menschen, die höhere Rückerstattungen bekommen. Dazu gehören Witwen, Waisen und solche, die Unterstützung von Hilfswerken bekommen (z.B. Blinde). Ein gewöhnlicher Arztbesuch wird normalerweise zu 75% rückerstattet, während die Menschen der „bevorzugten“ Gruppe je nach persönlichen Umständen 85 bis 90% erstattet bekommen.

Es ist klug Kopien von allen Quittungen und anderen Dokumenten, die Sie an Ihre Krankenkasse schicken, aufzubewahren, falls je etwas verloren gehen sollte. Außerdem ist es besser alle Quittungen, die sich in Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder während eines drei- oder sechsmonatigen Zeitraumes ansammeln, zusammen an die Krankenkasse zu senden, als jede Quittung einzeln. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, leitet Ihre Krankenkasse normalerweise alle Informationen an Ihre private Versicherung weiter und beide überweisen die Rückerstattungen direkt an Ihr Bankkonto.

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, müssen Sie, entweder im Voraus oder bei Ihrer Entlassung, eine Tagespauschale bezahlen. Alle anderen Rechnungen werden aber vom Krankenhaus an Ihre Versicherung gesandt. Was Rezepte angeht, können Sie Ihren Apotheker (wenn Sie immer zum selben gehen) darum bitten, Ihre Rezepte für Sie bei der Krankenkasse einzureichen und die Medikamente direkt bei der Krankenkasse in Rechnung zu stellen. Auf diese Art und Weise müssen Sie nur noch die Restbeträge, also das was nicht erstattet wird, bezahlen. So müssen Sie nicht mehr so viele Zahlungen (und deren Rückerstattung) verfolgen.

Bei den Rezepten gelten sehr komplizierte Rückerstattungsregelungen, und die Prozentsätze werden je nach „sozialem und medizinischem Nutzen“ jedes Medikaments festegelegt. Außerdem spielt es eine Rolle, ob das Medikament serienmäßig produziert wird und somit leicht erhältlich ist oder von einem Apotheker selbst hergestellt werden muss. Manche Medikamente haben einen maximalen Patientenbeitragsgrad, dabei werden dann nach einem gewissen Zeitraum die kompletten 100% der Kosten zurückerstattet.


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