Arbeitslosengeld

Was Sie bekommen, wenn Sie Ihre Arbeit verlieren

Die Arbeitslosenversicherung ist für alle Arbeitnehmer in Luxemburg obligatorisch. Alle Steuerzahler tragen zum Arbeitslosenversicherungsplan durch einen Aufschlag auf die Einkommenssteuer bei.

Arbeitslosengelder werden nur bezahlt, wenn Sie unfreiwillig arbeitslos werden, also wenn Sie entlassen werden und nicht wenn Sie freiwillig gehen. Wenn Sie gefeuert werden, können Sie nach einer bestimmten Zeit immer noch zum Erhalt von Arbeitslosengeld berechtigt sein. Dazu müssen Sie arbeitsfähig und verfügbar sein (was normalerweise heißt, dass Sie bei der nationalen Arbeitsvermittlung registriert sind) und sich regelmäßig bei Ihrer örtlichen Sozialbehörde melden.

Wenn Sie EU-Bürger sind und von Luxemburg in ein anderes EU-Land ziehen, um dort Arbeit zu suchen, können Sie bis zu drei Monate lang berechtigt sein, Arbeitslosengeld zu empfangen. Um diese Berechtigung zu erhalten, müssen Sie Ihre Sozialbehörde über Ihren Weggang informieren und sich innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Arbeitslosenbehörde des Landes melden, in dem Sie sich nun aufhalten. Weitere Informationen können Sie auf der Website der EU (Klicken Sie hier ) bekommen.

In Luxemburg müssen Sie sich an dem Tag, an dem Sie arbeitslos werden, beim örtlichen Arbeitsamt melden. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müssen Sie den Antrag für Arbeitslosenunterstützung bei der Administration de l’Emploi einreichen. Um die Unterstützung bekommen zu können, müssen Sie in den letzten 12 Monaten mindestens 26 Wochen angestellt gewesen sein. Es gibt auch Gelder für Teilarbeitslosigkeit, das heißt, wenn Ihre Arbeitszeit aufgrund innerbetrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen oder einer Produktionskürzung stark reduziert wurde. Das Arbeitslosengeld bekommen Sie von dem Tag an, an dem Sie arbeitslos wurden, vorausgesetzt dass Sie Ihren Antrag innerhalb der ersten zwei Wochen eingereicht haben. Wenn Sie zu spät dran sind, beginnen die Zahlungen 14 Tage vor dem Datum, an dem der Antrag letztendlich eingereicht wurde.

Junge Menschen, die ihre Lehre oder Berufsausbildung abgeschlossen haben, bekommen beim Arbeitslosengeld einen Sondertarif, je nach Alter, Schulabschluss oder fachlichem Abschluss und dem zutreffenden, vorgeschriebenen Mindestlohn.

Das normale Arbeitslosengeld beträgt 85% des Bruttogehaltes, das Sie in den letzten drei Monaten verdient haben, vorausgesetzt dass Sie Familienmitglieder haben, die von Ihnen abhängig sind. Haben Sie keine, bekommen Sie nur 80%. Wenn Ihr Ehepartner mehr als einen bestimmten Betrag verdient, wird Ihre Unterstützung dementsprechend gekürzt. Arbeitslosengeld können Sie höchstens 365 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten bekommen (diese Regelung soll Sie dazu ermutigen, eine Teilzeitarbeit zu finden!). Die maximale Bezugszeit kann aber auch nur 182 Tage betragen, diese Zahl hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Beruf und Familienstand ab und soll zum Ausdruck bringen, wie groß Ihre Chance ist, schnell wieder Arbeit zu finden. Bei den Über-50-Jährigen kann dieser Zeitraum bis zu 12 Monate betragen, je nachdem wie groß ihre Ansprüche auf eine Betriebsrente sind.


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