Französische Steuern

Welche Kosten fallen beim Immobilienkauf an?

Zusätzlich zu den Makler- und Notargebühren, müssen Sie bei einem Immobilienkauf in Frankreich mit zusätzlichen Kosten durch diverse Steuern rechnen.

Die TVA (Mehrwertsteuer) in Höhe von 19,6% ist in folgenden Fällen mit einzukalkulieren:

Die Registersteuer (Grunderwerbsteuer) ist in folgenden Fällen zu zahlen:

Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, und die Registersteuer wird vom Notar dem Erwerber in Rechnung gestellt.

Grundbuchgebühren fallen für folgende Vorgänge an:

Taxe foncière (Grundsteuer)

Taxe d’habitation (Wohnraumsteuer)

Steuerpflichtig ist immer der Bewohner, der die Immobilie/Wohnung am 1. Januar eines Jahres bewohnt.

Achtung: Grundsteuer und Wohnraumsteuer sind i.d. R. höher als die deutsche Grundsteuer!

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.


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