Steuern

Einkommenssteuer und andere

Die Grundlagen des türkischen Steuersystems sind ziemlich einfach. Sie sollten aber trotzdem einen Steuerberater zur Rate ziehen, um nicht möglicherweise einen der zahlreichen Steuerabzüge (manchmal sogar einen Steuernachlass) zu übersehen.

Nach sechs Monaten Aufenthalt in der Türkei werden Sie steuerpflichtig. Das ist vollkommen unabhängig davon ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen oder nicht. Als steuerpflichtiger Bürger müssen Sie jegliches Einkommen versteuern, ganz gleich wo auf der Welt Sie es erwirtschaftet haben.

Einkommenssteuerhinterziehung ist in der Türkei weit verbreitet. Das liegt unter anderem an den zahlreichen, illegalen Teilzeitkräften und daran, dass viele legale Arbeiter ihr Einkommen in bar ausgezahlt bekommen. Insgesamt haben die türkischen Steuerbehörden große Schwierigkeiten, die Einziehung der Steuern in den Griff zu bekommen. Trotz der hohen Strafen Steuerhinterziehung schaffen es schätzungsweise 30% der türkischen Bürger Steuern zu umgehen.

Dieses „Schlupfloch“ der Steuerhinterziehung wird allerdings durch die Bemühungen seitens der Türkei um die Aufnahme in die EU sehr viel kleiner werden, da die steuerliche Infrastruktur gefestigter und übersichtlicher wird.

Türkische Einkommenssteuer

Die Höhe der Einkommenssteuer (gelir virgisi) in der Türkei richtet sich nach Gehaltsgruppen. Steuern fallen auf das komplette Einkommen an, unabhängig davon in welchem Land es erworben wurde. Die Steuergruppierung geht von einem Einkommen bis zu 1.700 Lira (15% Einkommenssteuer) bis zu 40.000 Lira (35% Einkommenssteuer). Diese Zahlen erscheinen vielleicht etwas hoch, doch es gibt zahlreiche Steuernachlässe, die den Steuerbeitrag letztendlich verringern. Der Sozialversicherungsbeitrag ist z.B. steuerfrei.

Das türkische Steuerjahr läuft vom 1.Januar bis zum 31.Dezember. Die Berechnung der Gehaltsgruppe richtet sich allerdings nach dem Einkommen von Februar bis März des laufenden Jahres. Sie bekommen beispielsweise Ende März 2010 eine Steuerrückzahlung für das Jahr 2009, die sich nach Ihrem Verdienst von Februar bis März 2010 richtet.

Die Einkommenssteuer wird vierteljährlich entrichtet. Für jede Einzahlung die zu spät erfolgt, ist eine Strafzahlung von 4% zu entrichten. Wenn Sie allerdings in einem türkischen Unternehmen beschäftigt sind, wird die Einkommenssteuer automatisch von Ihrem monatlichen Gehalt abgezogen.

Wenn Sie das Glück haben eine Anstellung als Journalist oder Akademiker mit einem festen Vertrag zu bekommen, werden Sie von der Einkommenssteuer befreit.

Andere Steuern

Beim Verkauf einer Immobilie in der Türkei müssen Sie eine Vermögensertragssteuer von 15% bis 25% Ihrer Gewinnsumme entrichten.

Die Mehrwertsteuer (VAT oder KDV) wird auf Güter entrichtet. Der Steuersatz liegt momentan noch bei 18% und ist bei manchen Artikeln noch niedriger. Die Mehrwertsteuer ist die Haupteinnahmequelle des Steuersystems. Zudem ist eine Verbrauchssteuer auf „Luxusgüter“ zu entrichten (Fahrzeuge, Alkohol, Erdölerzeugnisse). Die Höhe dieses Steuersatzes hängt von jeweiligen Wert des Artikels ab.

Die Umweltsteuer, die in die Wasserrechnung eingebaut wird, finanziert die Müllabfuhr. Wenn Sie in einem Gebäude wohnen, das einer ausländischen Botschaft oder Konsulat gehört, oder diese Ihre Miete bezahlen, sind Sie von der Umweltsteuer befreit.


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