Als Selbständiger in Kanada

Auswahlkriterien für die Einwanderung

Wer als Selbständiger in Kanada tätig sein will, muss Berufserfahrung und die nötigen Fähigkeiten und richtigen Absichten mitbringen. Ein Visum bekommt, wer im Punkteauswahlsystem für Selbständige die Mindestpunktzahl erreicht.

Einwanderer der Kategorie ‘Selbständig’ erhalten ebenfalls ein uneingeschränktes Visa zum Daueraufenthalt. Erfolgreiche Bewerber müssen neben relevanter Erfahrung, die Absicht und Fähigkeit nachweisen in Kanada als Selbständiger tätig zu sein und einen bedeutenden Beitrag innerhalb spezifizierter ökonomischer Aktivitäten leisten zu können. Weiterhin ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl, im Moment 35 von 100, im Punkteauswahlsystem für Selbständige erforderlich.

Relevante Erfahrung steht für:

Die Leistung bedeutender Beiträge trifft zum Beispiel für einen Musiklehrer zu, der in einer Kleinstadt oder einem Dorf tätig ist, oder auch für Journalisten (Freie Mitarbeiter) die für eine Kanadische Zeitung arbeiten. Die Bewertung ist natürlich subjektiv und wurde eher als ‘Notbremse’ für ‘fragwürdige’ Bewerbungen eingeführt.

Spezifizierte ökonomische Tätigkeiten sind:

Es gibt keine vorgegebene Höhe für das Privatnettovermögen. Es sollte allerdings nachgewiesen werden, dass für die Durchsetzung der spezifischen Selbständigkeitspläne in Kanada genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. Selbstverständlich sollte die selbständige Tätigkeit, wie bereits davor in der Vergangenheit, zufriedenstellende Einkünfte zur Versorgung der Familie hervorbringen.

Weitere Anforderungen

Antragsteller des ‘Federal Business Immigration’ Programms müssen neben den in dieser Kurzzusammenfassung beschriebenen Anforderungen, wie bei allen anderen Einwanderungskategorien auch, eine medizinische Untersuchung und einen sogenannten ‘background check’ (polizeiliche und sicherheitsdienstliche Überprüfung) bestehen.

Antragstellung

Einwanderungsanträge des Business Programms müssen in einem der folgenden kanadischen Business-Bearbeitungszentren gestellt werden:

Berlin, London, Paris, Buffalo, Seoul, Singapore, Hong Kong, Peking und Damaskus.

Einwanderungsanträge der Arbeitnehmerkategorie müssen ab 31.12. 2002 bei dem zuständigen kanadischen Konsulat des Wohnortes (Aufenthalt bereits für ein Jahr) oder des Heimatlandes des Antragstellers gestellt werden. Nach Auskünften des ‘National Headquarter Immigration (NHQ)’ in Ottawa ist allerdings für die Business Programm im Moment noch keine regionale Zuordnung für die einzelnen Business-Bearbeitungszentren geplant. Das heißt, der Bewerber hat im Moment noch die freie Auswahl für seine Antragsbearbeitung.

Rückwirkende Änderung des neuen Auswahlsystems

Das neue Auswahlsystem wird ab dem 31.03 2003 auch für alle bis dahin noch nicht entschiedenen Einwanderungsanträge wirken. Diese Übergangsregelung für bereits im System vorhandenen Anträge ist in der Gesetzesgebung nicht eindeutig beschrieben worden. Allerdings hat das NHQ seine Absicht der Fristverlängerung für ältere Anträge in Gesprächen mit der ‘Association of Immigration Counsel of Canada’ bestätigt, und dementsprechende Anweisungen sollten bald an die einzelnen Business-Bearbeitungszentren herausgehen.

Autor: Gerd Damitz
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